Oberlandesgericht bestätigt Arrest-Anordnung bei Luxusautolieferung

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Sicherungsmaßnahme im Wert von über 5 Millionen Euro bei unterlassenen Fahrzeuglieferungen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im August 2025 mit seinem Beschluss (Az. 32 U 125/24) die Anordnung eines dinglichen Arrestes wegen der Nichtlieferung von drei Ferrari und eines Mercedes-AMG One bestätigt. Der Fall, dessen Streitwert sich auf mehr als 5 Millionen Euro beläuft, behandelt Fragen der Anspruchssicherung bei hochpreisigen Vertragsgeschäften. Nachfolgend werden Sachverhalt, rechtliche Kernfragen und die Auswirkungen der Entscheidung in vertiefter Weise dargestellt.

Hintergrund des Verfahrens

Vertragsgegenstand und Ausgangslage

Dem Urteil lag ein Kaufvertrag über mehrere Fahrzeuge von außergewöhnlichem Wert zugrunde: Drei Ferrari-Modelle sowie ein Mercedes-AMG One. Die Parteien hatten sich auf Bestellungen und entsprechende Vorleistungen verständigt. Die Übergabe sowie die tatsächliche Lieferung der Fahrzeuge blieben jedoch trotz Zahlungsleistungen des Käufers aus.

Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Anspruchs

Der betroffene Erwerber sah sein Vermögen infolge der ausbleibenden Lieferung gefährdet und beantragte den dinglichen Arrest zur Sicherung seiner potenziellen Ansprüche auf Rückzahlung. Der Arrest sollte den Zugriff auf Vermögenswerte der Antragsgegnerin sicherstellen, da Anhaltspunkte für eine drohende Vereitelung der Vollstreckung des Zahlungsanspruchs bestanden.

Prüfmaßstab für den dinglichen Arrest

Voraussetzungen gemäß Zivilprozessordnung (ZPO)

Ein dinglicher Arrest setzt voraus, dass ein Arrestgrund sowie ein Arrestanspruch glaubhaft gemacht werden. Nach §§ 916 ff. ZPO ist vom Antragsteller insbesondere darzulegen, dass die spätere Vollstreckung eines gerichtlichen Urteils ohne die Maßnahme erheblich erschwert oder unmöglich wäre. Typisch ist dies bei Anhaltspunkten für das Beiseiteschaffen oder Verschleiern von Vermögenswerten.

Konkretisierung des Arrestgrundes im Einzelfall

Das OLG Frankfurt griff zur Beurteilung maßgeblich auf die Besonderheiten des Einzelfalles zurück. Insbesondere wurde gewürdigt, inwieweit aus dem Verhalten der Antragsgegnerin ausreichende Anzeichen für eine Gefährdung der Anspruchsdurchsetzung abzuleiten sind. Die Vorinstanz hatte bereits den dinglichen Arrest angeordnet und dies unter anderem mit intransparenten Zahlungsflüssen, Informationsdefiziten sowie dem Verhalten der Antragsgegnerin hinsichtlich der Fahrzeuglieferungen begründet.

Bedeutung der Entscheidung für hochpreisige Vertragsverhältnisse

Schutzmechanismen bei außergewöhnlich hohen Vermögenswerten

Das vorliegende Urteil hebt hervor, dass gerade bei Geschäften über Vermögenswerte im Millionenbereich erhöhte Anforderungen an die Vertragstreue gestellt werden. Die Gerichte sind bereit, bei erkennbarer Gefährdungslage zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Käufer weitreichende Sicherungsmaßnahmen anzuordnen – insbesondere dann, wenn die Vertragspartner trotz Zahlungsleistungen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Auswirkungen auf die Gestaltung und Abwicklung von Verträgen

Die Entscheidung ist für Unternehmen, Investoren sowie vermögende Privatpersonen von erheblicher Relevanz. Sie verdeutlicht, dass bereits im Vorfeld eines Prozesses rechtliche Sicherungsmöglichkeiten bestehen, um spätere Vermögenseinbußen abzuwehren. Zudem zeigt die Entscheidung die Gefahren unzureichender Vertragserfüllung einer Partei und die damit verbundene Möglichkeit, gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung von Zahlungsansprüchen zu beantragen.

Verfahrensstand und weitere Perspektiven

Das Verfahren ist mit dem Arrestbeschluss des OLG Frankfurt noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Der dingliche Arrest stellt eine rein sichernde Maßnahme dar. Die eigentliche Klärung, ob ein Anspruch des Arrestgläubigers in materiell-rechtlicher Hinsicht besteht, bleibt einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Unschuldsvermutung und die endgültige zivilrechtliche Würdigung sind somit weiterhin maßgeblich.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.08.2025, Az. 32 U 125/24; https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_32-U-125

Fazit und weiterführende Informationen

Die Entscheidung des OLG Frankfurt betont die Bedeutung effektiver Sicherungsinstrumente im Vertragsrecht, gerade bei Geschäften mit erheblichen finanziellen Risiken. Sie sensibilisiert Vertragspartner für die Anforderungen an Transparenz und Vertragstreue. Für weitergehende rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, Sicherungsmaßnahmen oder dem Umgang mit Leistungsstörungen empfiehlt sich eine individuelle Analyse der Ausgangslage. Mandanten mit weitergehendem Beratungsbedarf steht MTR Legal über die Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Verfügung.

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