Kennzeichnung ab März 2026 verbindlich
Verbraucher legen Wert auf Transparenz und wollen wissen, woher Lebensmittel kommen und wie es um Aspekte wie Nachhaltigkeit und Tierwohl bestellt ist. Das hat Auswirkungen auf die Kennzeichnungspflichten. So wird im März 2026 ein Tierhaltungslabel für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch verbindlich. Ursprünglich sollte diese Kennzeichnungspflicht schon ab August 2026 gelten. Die Umsetzungsfrist wurde jedoch um einige Monate verlängert.
Die Kennzeichnungspflichten im Lebensmittelrecht dienen dem Verbraucherschutz und der Markttransparenz. Sie sollen sicherstellen, dass Käufer die notwendigen Informationen für eine bewusste Kaufentscheidung erhalten. In Deutschland und der Europäischen Union werden diese Pflichten stetig weiterentwickelt, sei es durch neue Verordnungen, nationale Gesetze oder Gerichtsentscheidungen, die die Auslegung bestehender Vorschriften präzisieren. Die Verabschiedung der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) und anderer Regelungen erfolgte durch das Europäische Parlament, die Kommission und den Rat, die gemeinsam an der Gesetzgebung beteiligt sind. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) und das dazugehörige Tierhaltungslabel für frisches Schweinefleisch, das ab März 2026 verbindlich ist, wurden aufgrund von Änderungen und aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Transparenz eingeführt, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Lebensmittelrecht berät. Die Lebensmittelinformations-Verordnung vereinheitlicht die lebensmittelinformations in der EU und schreibt klare Informationspflichten für Hersteller vor. Die Pflicht zur Kennzeichnung ist gesetzlich geregelt, wobei eine Übergangsfrist für die Umsetzung des Gesetzes vorgesehen ist, damit Unternehmen sich an die neuen Anforderungen anpassen können. Neue gesetzliche Regelungen und Gesetzesänderungen tragen maßgeblich dazu bei, die Transparenz und den Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich zu stärken.
Kennzeichnungspflichten in der EU
Das europäische Lebensmittelrecht bildet mit der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) den Kern der Kennzeichnungspflichten. Diese regelt u. a. die Angabe der Zutaten, Allergene, Nährwerte, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum sowie die Herkunft bestimmter Produkte. Nationale Vorschriften wie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) oder Spezialgesetze etwa zum Bio-Siegel oder zu geografischen Herkunftsangaben ergänzen dieses System.
In den vergangenen Jahren ist der Transparenzanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gestiegen: Nachhaltigkeit, Tierwohl und Klimaschutz haben den Druck auf Gesetzgeber und Unternehmen erhöht, zusätzliche Informationen bereitzustellen. Dies spiegelt sich z. B. auch in der neuen EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) und in nationalen Initiativen wie der Tierhaltungskennzeichnung wider.
Hersteller sind verpflichtet, eine Vielzahl von Kennzeichen und Kennzeichnungen auf Lebensmitteln anzubringen, wobei die Bedeutung der Herkunftsangaben aus verschiedenen Ländern und Staaten – auch aus dem Ausland – sowie spezielle Ausnahmen, die Anforderungen an Betriebe, Betrieb und Tierhalter, die Kriterien für unterschiedliche Tierarten und Varianten der Haltungsformen, die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung (einschließlich Zucker, Mengen und Menge) und besondere Regelungen für Honig eine zentrale Rolle spielen; all dies erfordert eine klare, nachvollziehbare und weise Umsetzung, damit Verbraucher auf einen Blick die relevanten Informationen erkennen und informierte Entscheidungen treffen können.
Informationen zu Haltungsbedingungen
Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat Deutschland 2023 die rechtliche Grundlage geschaffen, um Verbrauchern beim Kauf von Schweinefleisch klare Informationen über die Haltungsbedingungen der Tiere zu geben. Die Tierhalter und Betriebe spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der neuen Anforderungen, da sie die Kriterien für die jeweiligen Haltungsformen erfüllen und dokumentieren müssen. Zwischen den Stufen, insbesondere zwischen Stall und Stall + Platz, bestehen Unterschiede hinsichtlich der Menge an Platz und des zur Verfügung gestellten Beschäftigungsmaterials für Schweine, was sich direkt auf das Tierwohl auswirkt. Die Änderung der gesetzlichen Vorgaben erfolgte aus Gründen des Tierschutzes und der Transparenz, um die Lebensbedingungen der Schweine in den Betrieben zu verbessern und den Verbrauchern einen besseren Blick auf die Haltungsbedingungen zu ermöglichen. Die Übergangsfrist bis März 2026 gibt den Betrieben und Tierhaltern die notwendige Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen und die Ställe entsprechend anzupassen. Das Label unterscheidet fünf Stufen:
- Stallhaltung
- Stallhaltung + Platz
- Frischluftstall
- Auslauf/Weide
- Bio
Jede dieser Varianten basiert auf spezifischen Kriterien, die die Haltung der Tiere, die Menge an Platz, das Beschäftigungsmaterial und die Umweltbedingungen für Schweine in den jeweiligen Betrieben regeln. Die Bedeutung der einzelnen Stufen liegt darin, dass sie dem Verbraucher auf einen Blick zeigen, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden und wie sich dies auf das Tierwohl auswirkt. Das Bewertungssystem vergibt Punkte für die Erfüllung bestimmter Kriterien, sodass die Einordnung in die jeweilige Stufe für die Betriebe nachvollziehbar und transparent ist.
Ursprünglich sollte die Kennzeichnungspflicht bereits ab August 2025 gelten. Die Umsetzungsfrist wurde jedoch bis März 2026 verlängert. Der Gesetzgeber begründete dies mit den erheblichen Anpassungen in den Lieferketten, bei den Schlachtbetrieben und im Einzelhandel. Für Landwirte und Fleischverarbeiter bedeutet das zusätzliche Zeit, um Stallumbauten zu planen, Zertifizierungsprozesse einzuführen und Etiketten anzupassen.
Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich zunächst auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch, das in Deutschland in Verkehr gebracht wird. Andere Tierarten wie Rind oder Geflügel sind bislang nicht einbezogen, könnten aber perspektivisch folgen, um die Transparenz für alle Tierarten zu erhöhen. Es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Produktgruppen oder Mengen, und Produkte aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden, um die Herkunft und Haltungsform auch bei importiertem Fleisch sichtbar zu machen. Zuständig für die Überwachung sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Nachweispflichten in der Lieferkette
Für die Praxis bedeutet das, dass Landwirte ihre Haltungsform der Tiere nachweislich dokumentieren und ggf. zertifizieren lassen müssen. Betriebe und Tierhalter unterliegen der Pflicht, die Einhaltung und Dokumentation der festgelegten Kriterien sowie der verwendeten Mengen, wie etwa der Futtermenge, sicherzustellen. Zudem sind Schlachtbetriebe und Verarbeiter verpflichtet, die Informationen entlang der Lieferkette weiterzugeben. Die Einzelhändler müssen schließlich sicherstellen, dass die Produkte im Regal korrekt gekennzeichnet sind.
Die Verlängerung der Umsetzungsfrist bis März 2026 schafft zwar Planungssicherheit, entbindet die Betriebe und Tierhalter jedoch nicht von ihrer Sorgfaltspflicht während der Übergangsfrist. Wer erst kurz vor Fristende reagiert, riskiert Lieferprobleme und rechtliche Auseinandersetzungen.
Weitere Kennzeichnungspflichten
Das Tierhaltungslabel reiht sich ein in eine Reihe von Vorgaben, die die Transparenz gegenüber Verbrauchern erhöhen sollen. Ähnlich verhält es sich z.B. mit der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel, die bereits seit 2015 vorgeschrieben ist.
Hersteller sind verpflichtet, verschiedene Kennzeichen und Kennzeichnungen auf ihren Produkten anzubringen, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und eine Vielzahl an Informationen transparent bereitzustellen.
Die Bedeutung der Herkunftsangaben aus unterschiedlichen Ländern und Staaten, einschließlich des Auslands, ist besonders bei Produkten wie Honig relevant, wobei es für bestimmte Produkte auch Ausnahmen bei der Kennzeichnungspflicht gibt.
Die Kriterien und Varianten der Kennzeichnung, die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung (einschließlich Zucker und Mengenangaben), sowie die klare Darstellung der Menge einzelner Inhaltsstoffe sind für Verbraucher von großer Bedeutung, da sie auf einen Blick eine weise und informierte Kaufentscheidung ermöglichen.
Auch freiwillige Angaben wie „Weidehaltung“ oder „ohne Gentechnik“ unterliegen strengen Anforderungen. Sie dürfen nicht irreführend sein und müssen im Streitfall belegbar sein. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Juni 2024 bei umweltbezogenen Claims wie „klimaneutral“ betont (Az. I ZR 98/23).
Vorteile der Kennzeichnung
Die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die weit über die reine Information hinausgehen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die verpflichtende Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor allem eines: mehr Transparenz und Klarheit beim Einkauf. Durch die eindeutige Angabe der jeweiligen Haltungsform auf dem Produkt erhalten Konsumenten die Möglichkeit, gezielt Produkte auszuwählen, die ihren persönlichen Vorstellungen von Tierwohl, Umweltbewusstsein und Qualität entsprechen.
Die Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass die Haltungsbedingungen der Tiere für jeden sichtbar werden. So können Verbraucher den Bezug zwischen dem Schweinefleisch im Regal und der Art der Tierhaltung nachvollziehen und ihre Kaufentscheidung bewusst treffen. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen in die lebensmittel, sondern fördert auch die Nachfrage nach Produkten aus besseren Haltungsformen. Unternehmen werden dadurch motiviert, ihre Produktion an höhere Standards anzupassen, was langfristig zu einer Verbesserung des Tierwohls führen kann.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Vielfalt der angebotenen Produkte: Die Kennzeichnung macht Unterschiede in der Haltung sichtbar und ermöglicht es, aus einem breiteren Spektrum an schweinefleischs mit unterschiedlichen Haltungsformen zu wählen. So können Verbraucher gezielt zu den Produkten greifen, die ihren Werten und Ansprüchen entsprechen.
Auch für die lebensmittelsicherheit ist die Kennzeichnung ein Gewinn. Durch die transparente Dokumentation der Herkunft und der Haltungsbedingungen wird die Rückverfolgbarkeit verbessert und das Risiko von Missverständnissen oder Täuschungen reduziert. Die klare Kennzeichnung schafft somit eine verlässliche Grundlage für die Bewertung der Qualität von lebensmitteln und unterstützt eine verantwortungsvolle Produktion und einen sicheren Verkauf.
Insgesamt trägt die staatliche Tierhaltungskennzeichnung dazu bei, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können, die sowohl dem eigenen Anspruch an Qualität als auch dem Wohl der Tiere und der Umwelt gerecht werden. Sie schafft eine solide Basis für mehr Transparenz, Vielfalt und Sicherheit im Umgang mit lebensmitteln und stärkt das Vertrauen in die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Verkauf.
Frühzeitig die Weichen stellen
Die Kennzeichnungspflichten sind damit nicht nur Verbraucherschutzinstrument, sondern auch Wettbewerbsfaktor. Hersteller und Betriebe haben die Pflicht, die gesetzlichen Kriterien und Fristen einzuhalten, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen. Unternehmen sollten daher ihre Etiketten regelmäßig prüfen lassen und rechtzeitig die Anpassungen für das Tierhaltungslabel einplanen.
Die Verlängerung der Umsetzungsfrist für das Tierhaltungslabel für Schweinefleisch sollten Unternehmen nutzen, um frühzeitig die erforderlichen Prozesse zu etablieren. Die Übergangsfrist bietet die Möglichkeit, die Gründe für die neuen Anforderungen zu verstehen und die Umsetzung rechtzeitig und gesetzeskonform vorzubereiten. So können rechtliche Risiken minimiert und zugleich das Vertrauen der Kundschaft gestärkt werden.
Als Wirtschaftskanzlei berät MTR Legal Rechtsanwälte umfassend im Lebensmittelrecht.
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