Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bringt Änderungen bei Beschlussmängeln mit sich. Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist Ansprechpartner.
Das Gesellschaftsrecht erfährt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts erhebliche Änderungen. Das MoPeG tritt am 1. Januar 2024 ohne Übergangszeit in Kraft. Personengesellschaften in Form einer GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte . Rechtsanwalt Michael Rainer ist bei MTR Legal Ansprechpartner in Fragen des Gesellschaftsrechts.
Eine gravierende Änderung durch das MoPeG betrifft die Einführung von Regelungen zur Geltendmachung von Beschlussmängeln bei Personengesellschaften. Bisher sieht das Gesellschaftsrecht vor, dass fehlerhafte Beschlüsse in der Personengesellschaft automatisch nichtig sind. Dies wird sich nun ändern. Nach dem Vorbild der Aktiengesellschaft kann ein Beschluss innerhalb von drei Monaten angefochten werden. Nur in Ausnahmefällen führt ein Mangel automatisch zur Nichtigkeit des Beschlusses. Bei Anfechtungen vom Beschlüssen sollte ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht hinzugezogen werden.
Das neue Beschlussmängelrecht betrifft nur die Personenhandelsgesellschaften und nicht die GbR. Damit bleibt es in der GbR dabei, dass fehlerhafte Beschlüsse automatisch nichtig sind. Allerdings hat die GbR die Option das neue Beschlussmängelrecht ebenfalls anzuwenden. Der bestehende Gesellschaftsvertrag muss dann entsprechend angepasst werden. Ansprechpartner ist ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht. Dies gilt aber nur für Beschlüsse ab dem 1.1.2024. Bis dahin gilt noch das „alte“ Beschlussmängelrecht.
Für Gesellschafterbeschlüsse ist weiterhin die Zustimmung aller Gesellschafter vorgesehen. Im Gesellschaftervertrag kann aber auch vereinbart werden, dass ein Mehrheitsbeschluss ausreichend ist. Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht kann diese Option prüfen.
Weitere Änderungen betreffen überwiegend die GbR. So soll mit Inkrafttreten des MoPeG die Möglichkeit bestehen, dass die GbR Rechtsfähigkeit erhalten kann. Daneben soll aber auch weiterhin die rechtsunfähige GbR existieren. Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht kann die Vor- und Nachteile aufzeigen.
Zudem besteht für Angehörige freier Berufe, die Möglichkeit eine Personengesellschaft wie eine OHG oder KG zu gründen, sofern dies berufsrechtlich zulässig ist.
MTR Legal Rechtsanwälte beraten zum MoPeG und weiteren Fragen des Gesellschaftsrechts.
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