Moderna sichert sich Patentrecht gegen Pfizer/BioNTech im Streit

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Moderna setzt sich im Patentstreit gegen Pfizer/BioNTech durch

Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. März 2025 in einem vielbeachteten Verfahren entschieden, dass Pfizer und BioNTech mit deren mRNA-Impfstoff gegen das Patentrecht von Moderna verstoßen haben (Az.: 4b O 62/22). Das Urteil stellt einen weiteren bedeutenden Schritt im komplexen Feld des gewerblichen Rechtsschutzes der biotechnologischen Forschung dar und könnte erhebliche Konsequenzen für den Markt biopharmazeutischer Produkte nach sich ziehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Berufungsverfahren sind möglich und der weitere Verlauf bleibt abzuwarten.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Moderna und Pfizer/BioNTech konzentriert sich auf die Frage, inwieweit Innovationen bei der Entwicklung von mRNA-basierten Impfstoffen patentrechtlich geschützt sind und ob die Nutzung bestimmter Technologien durch Dritte ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist. Dem Verfahren lagen insbesondere die Fragen zugrunde, ob die von Moderna gehaltenen Patente EP 3 718 565 B1 sowie EP 3 590 949 B1 durch die Verwendung spezifischer Technologien bei der Herstellung des COVID-19-Impfstoffs von Pfizer/BioNTech (Comirnaty) verletzt wurden.

Zentrale Streitpunkte

Im Kern ging es um technische Schutzrechte im Zusammenhang mit der Entwicklung mRNA-basierter Vakzine. Hierzu zählt etwa der Einsatz chemischer Modifikationen an den mRNA-Bausteinen, um Stabilität und Effektivität der Wirkstoffe zu erhöhen. Das Gericht stellte fest, dass die von Moderna beanspruchten Erfindungshöhen sowohl eine ausreichende Neuheit als auch eine gewerbliche Anwendbarkeit im patentrechtlichen Sinne aufwiesen und somit einen vollumfänglichen Schutz für die relevanten Technologien begründeten.

Vorgetragenes Verteidigungsvorbringen

Pfizer/BioNTech wiesen die Vorwürfe einer Patentverletzung zurück. Sie beriefen sich im Prozess unter anderem auf Ausnahmeregelungen, wie sie das sogenannte Bolar-Privileg (Arzneimittelprüfklausel) vorsieht, und argumentierten zudem, dass die entsprechende Technologie nicht allein durch die Patente von Moderna, sondern durch eine Vielzahl von Forschungsgruppen unabhängig entwickelt worden sei. Das Landgericht wies diese Argumentationen zurück und bestätigte die Gültigkeit und Reichweite der maßgeblichen Patente.

Ausblick und Bedeutung für die Branche

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf dürfte signalhaft für die gesamte mRNA-Forschung und die damit verbundene Arzneimittelentwicklung in Europa und darüber hinaus sein. Die konkrete Ausgestaltung von Patenten in zukunftsträchtigen Technologiefeldern wie der mRNA-Therapie gewinnt damit an strategischer Bedeutung, auch für zukünftige Forschungskooperationen, Lizenzierung und Technologietransfervereinbarungen.

Innovation versus Zugang zu Arzneimitteln

Das Verfahren verweist über die bloße Frage der Patentverletzung hinaus auf die Interessenkollisionen zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem allgemeinen Zugang zu essenziellen Arzneimitteln im Pandemiekontext. Zwar erfasst das Urteil ausschließlich Sachverhalte, welche sich auf technische Schutzrechte konzentrieren; zugleich rückt aber die Bedeutung internationaler Patentrechtsabkommen, wie das TRIPS-Übereinkommen, und die Diskussion um Zwangslizenzen erneut ins Zentrum der Debatte.

Mögliche Auswirkungen auf Arzneimittelhersteller

Angesichts der Entscheidung müssen Akteure im Life-Science-Sektor verstärkt darauf achten, bei der Entwicklung und Distribution von Arzneimitteln und Impfstoffen mögliche bestehende Schutzrechte Dritter hinreichend zu berücksichtigen, um risikoreiche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bereits laufende beziehungsweise angekündigte Berufungsverfahren könnten hierzu weitere Klarstellungen bringen.

Verfahrensstand und weitere Entwicklung

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es bleibt offen, inwieweit höhere Instanzen die Entscheidung bestätigen oder abändern werden. Insbesondere die Auslegung komplexer patentrechtlicher Normen sowie die Abwägung zwischen Innovationsschutz und Gemeinwohlinteressen wird weiterhin Gegenstand gerichtlicher Prüfung und öffentlicher Diskussion sein. Leserinnen und Leser werden darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung fortbesteht und das Verfahren endgültig erst mit dem rechtskräftigen Abschluss beurteilt werden kann (Quelle: Urteil LG Düsseldorf, 4b O 62/22; urteile.news vom 10.03.2025).


Die Entscheidung unterstreicht die wachsende Bedeutung des gewerblichen Rechtsschutzes im Bereich innovativer Arzneimittel. Unternehmen, Investoren sowie forschungsintensive Akteure, die in verwandten Technologiefeldern tätig sind, stehen nicht selten vor vergleichbaren Herausforderungen. Bei komplexen Fragestellungen im Patentrecht, Lizenzvertragsrecht oder technischen Know-how-Schutz stehen die Rechtsanwälte von MTR Legal mit fundierter Beratung zur Seite.

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