Insolvenzverfahren über dii. Wohnimmobilien Deutschland 1

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Insolvenzverfahren über dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 eröffnet

Für Anleger der dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG mit Sitz in Wiesbaden hat sich die Lage weiter zugespitzt. Das Amtsgericht Wiesbaden eröffnete nach den vorliegenden Veröffentlichungen am 16. Oktober 2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 326/26 geführt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRA 10904 eingetragen. Bereits am 7. August 2026 waren gerichtliche Sicherungsmaßnahmen bekanntgemacht worden. Dem eröffneten Verfahren ging zudem ein vorläufiges Insolvenzverfahren voraus, über das in der Berichterstattung bereits im August 2026 berichtet wurde.

Geschlossener Publikums-AIF mit Investitionen in Wohnimmobilien

Anlagekonzept des Fonds

Der Fonds wurde als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt. Nach den Anlageinformationen bestand das Konzept darin, Anlegerkapital zu bündeln und dieses über Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in deutsche Wohnimmobilien zu investieren.

Erträge sollten insbesondere aus laufenden Mieteinnahmen sowie aus einer späteren Verwertung der Immobilienbeteiligungen erzielt werden. Zu den Investitionsvehikeln gehörten unter anderem die d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG und die d.i.i. 303 Immobilien GmbH & Co. KG. Als Investitionsstandorte wurden unter anderem Hamburg und Nürnberg genannt.

Einordnung in die D.i.i.-Gruppe

Der betroffene Fonds wurde im Jahr 2020 aufgelegt und gehörte zur Wiesbadener D.i.i.-Gruppe, die im Jahr 2024 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war. Nach damaliger Berichterstattung beantragte die Dachgesellschaft D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Ende März 2024 ein Regelinsolvenzverfahren. Die Gruppe verwaltete nach diesen Angaben ein Portfolio von rund vier Milliarden Euro.

Auch die Kapitalverwaltungsgesellschaft D.i.i. Investment GmbH war Gegenstand insolvenzbezogener Maßnahmen. Die BaFin stellte im April 2024 beim Amtsgericht Frankfurt einen Insolvenzantrag für diese Gesellschaft und erließ ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Nach damaligen Angaben verwaltete die Kapitalverwaltungsgesellschaft Fonds mit einem Volumen von rund 621 Millionen Euro.

Rund zwölf Millionen Euro Anlegerkapital betroffen

Mindestbeteiligung und Ausgabeaufschlag

Nach früher veröffentlichten Informationen beteiligten sich Anleger mit insgesamt rund zwölf Millionen Euro an der dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 20.000 Euro. Zusätzlich fiel ein Ausgabeaufschlag von fünf Prozent an.

Die Beteiligung richtete sich damit an Anleger, die bereit waren, eine unternehmerische Kapitalanlage mit längerem Anlagehorizont einzugehen. Bei geschlossenen Fonds ist die Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals regelmäßig eingeschränkt; eine jederzeitige Rückgabe der Beteiligung ist typischerweise nicht vorgesehen.

Ursprüngliche Laufzeit und prognostizierter Rückfluss

Die ursprüngliche Fondslaufzeit war bis zum 31. Dezember 2031 vorgesehen. In den damaligen Anlageinformationen wurde ein prognostizierter Gesamtmittelrückfluss von 196,9 Prozent genannt.

Dabei handelte es sich nach den zugrunde liegenden Angaben ausdrücklich um eine Prognose. Eine garantierte Rückzahlung oder ein gesicherter Ertrag war damit nicht verbunden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unklar, ob und in welchem Umfang wirtschaftliche Rückflüsse an Anleger noch erreicht werden können.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten bereits vor der Verfahrenseröffnung

Geplante stille Liquidation

Die wirtschaftliche Belastung des Fonds war nicht erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erkennbar. Nach Berichten hatte die Paribus-Gruppe im Jahr 2024 acht frühere Fonds der insolventen D.i.i.-Gruppe übernommen. Für die dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG sollte demnach die Option einer stillen Liquidation gezogen werden, weil sich der Fonds bereits bei der Übernahme in einer sehr schwierigen Lage befunden habe.

Diese Liquidation konnte nach den vorliegenden Angaben nicht wie ursprünglich vorgesehen abgeschlossen werden. Im August 2026 folgten gerichtliche Sicherungsmaßnahmen. Durch den Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 16. Oktober 2026 hat sich der Verfahrensstand nun wesentlich geändert.

Insolvenzbezogene Entwicklung bei Zielgesellschaft

Auch im Umfeld der Zielgesellschaften gab es bereits vor der Fondsinsolvenz gerichtliche Maßnahmen. Für die d.i.i. 303 Immobilien GmbH & Co. KG ordnete das Amtsgericht Wiesbaden eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wurde unter dem eigenen Aktenzeichen 10 IN 324/26 geführt.

Der Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung erging nach veröffentlichten Angaben am 27. Juli 2026 um 8:38 Uhr. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Klingholzstraße 7 in 65189 Wiesbaden.

Rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Anleger

Unternehmerische Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft

Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds sind grundsätzlich unternehmerisch beteiligt. Bei der dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG handelt es sich um eine geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft. Anleger tragen damit das wirtschaftliche Risiko der Fondsgesellschaft.

Das investierte Kapital ist bei einer solchen Beteiligungsstruktur nicht ohne Weiteres einer gewöhnlichen Darlehensforderung gegen die Fondsgesellschaft gleichzustellen. Kommanditisten können ihre gesellschaftsrechtlichen Einlagen daher grundsätzlich nicht wie einfache Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Vorrang externer Gläubigerforderungen

Im Insolvenzverfahren wird nun zu klären sein, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche Verbindlichkeiten bestehen und welche Erlöse durch Verwertung erzielt werden können. Ob Anleger nach Befriedigung vorrangiger Forderungen noch Rückflüsse erhalten, ist nach der bisherigen Berichterstattung offen.

Von Bedeutung sind insbesondere:

  • vorhandene Vermögenswerte der Fondsgesellschaft,
  • Verbindlichkeiten gegenüber externen Gläubigern,
  • mögliche Verwertungserlöse aus Beteiligungen oder Immobilienwerten,
  • die konkrete gesellschaftsrechtliche Stellung der Anleger,
  • der Verlauf des eröffneten Insolvenzverfahrens.

Ein vollständiger Kapitalverlust ist möglich. Fest steht ein solcher Verlust nach den bislang bekannten Informationen jedoch nicht.

Beteiligungsunterlagen und mögliche Anspruchsfragen

Bedeutung der Beteiligungsstruktur

Für die Einordnung der eigenen Position kann es darauf ankommen, ob die Beteiligung unmittelbar oder über einen Treuhandkommanditisten gehalten wird. Die gesellschaftsrechtliche Stellung beeinflusst, wie Anleger im Verfahren betroffen sein können und welche Rechte im Einzelfall in Betracht kommen.

Von Bedeutung können insbesondere Zeichnungsschein, Beteiligungsvertrag, Treuhandvertrag, Zahlungsnachweise und bisherige Korrespondenz mit der Fondsgesellschaft sein. Diese Unterlagen können Aufschluss über die Beteiligungsform, die geleisteten Zahlungen und die vertragliche Einbindung geben.

Schadensersatzansprüche entstehen nicht automatisch

Neben insolvenzrechtlichen Fragen können im Einzelfall auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder andere Verantwortliche zu prüfen sein. Solche Ansprüche entstehen jedoch nicht allein aufgrund der Insolvenz der Fondsgesellschaft.

Erforderlich wäre jeweils eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Ob eine solche Grundlage besteht, hängt von den konkreten Umständen der Beratung, der Aufklärung über Risiken, den übergebenen Unterlagen und dem individuellen Zeichnungsvorgang ab. Pauschale Aussagen lassen sich daraus nicht ableiten.

Anlegerrelevanter Insolvenzfall mit offenem Ausgang

Die Insolvenz der dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ist für die beteiligten Anleger wirtschaftlich erheblich. Nach den bislang veröffentlichten Angaben wurden rund zwölf Millionen Euro Anlegerkapital investiert. Der ursprünglich prognostizierte Gesamtmittelrückfluss von 196,9 Prozent war keine Garantie und steht nun angesichts des eröffneten Insolvenzverfahrens unter erheblichen Vorbehalten.

Wie hoch ein möglicher Kapitalverlust ausfällt, lässt sich derzeit nicht abschließend bestimmen. Maßgeblich ist der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens, insbesondere die Feststellung der Masse, die Höhe vorrangiger Verbindlichkeiten und die Verwertung vorhandener Vermögenswerte.

MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Beteiligungen, Fondsstrukturen und wirtschaftlichen Krisensituationen. Wer die rechtlichen Folgen der Insolvenz eines geschlossenen Immobilienfonds einordnen lassen möchte, findet weiterführende Informationen unter Rechtsberatung im Insolvenzrecht.