Bund und Länder beraten über breiteren Schutz vor Elementarschäden
Hochwasser, Starkregen und weitere extreme Naturereignisse verursachen in Deutschland regelmäßig erhebliche Schäden an Wohngebäuden. Dennoch besteht für einen großen Teil der Gebäude kein Versicherungsschutz gegen sogenannte Elementarschäden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb am 21. Oktober 2026 gemeinsame Eckpunkte für eine Ausweitung des Versicherungsschutzes veröffentlicht.
Das amtlich als „Diskussionspunktepapier von BMJV und BMF zur Umsetzung des KoaV im Bereich Elementarschadenversicherung“ bezeichnete Papier verfolgt zwei Ziele: Künftig soll die breite Mehrheit der Wohngebäude gegen Elementargefahren versichert sein, zugleich soll die finanzielle Belastung für Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Mietparteien begrenzt bleiben. Die Eckpunkte sollen zunächst mit den Ländern und betroffenen Verbänden erörtert werden. Danach ist die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs vorgesehen.
Naturereignisse verursachen Milliardenschäden
Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft belaufen sich die versicherten Schäden durch Hochwasser, Starkregen und vergleichbare Naturereignisse in Deutschland durchschnittlich auf rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Gegenwärtig sind nach Angaben des BMJV lediglich 59 Prozent der Wohngebäude gegen entsprechende Gefahren abgesichert.
Eine Wohngebäudeversicherung besteht demgegenüber bei rund 98 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer. In zahlreichen Verträgen ist die Deckung von Elementarschäden jedoch nicht enthalten. Die geplanten Regelungen setzen deshalb unmittelbar bei neuen und bereits bestehenden Wohngebäudeversicherungen an.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig verwies bei der Veröffentlichung darauf, dass Hochwasser und Starkregen innerhalb kurzer Zeit Vermögenswerte zerstören könnten, die über viele Jahre entstanden seien. Angesichts des Klimawandels sei künftig mit häufigeren erheblichen Gebäudeschäden zu rechnen. Ohne Versicherungsschutz seien Betroffene bei Flutereignissen auf sich gestellt, sofern keine staatlichen Hilfen aus Steuermitteln bereitgestellt würden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hob ebenfalls die zunehmenden Folgen extremer Naturereignisse hervor. Eine Elementarschadenversicherung könne einen wichtigen Bestandteil der finanziellen Absicherung bilden. Maßgeblich sei jedoch, dass der Schutz für die Versicherten bezahlbar bleibe.
Elementarschutz als Bestandteil neuer Verträge
Erweiterter Umfang der Wohngebäudeversicherung
Nach den Eckpunkten sollen Versicherer beim Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung künftig einen Vertrag anbieten, der Elementarschäden einschließt. Die geplante Verpflichtung soll durch eine Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes umgesetzt werden.
Der Versicherungsschutz soll insbesondere folgende Gefahren erfassen:
- Versichert werden sollen Überschwemmungen infolge von Starkregen.
- Die Deckung soll Schäden durch Rückstau einschließen.
- Erfasst werden sollen außerdem Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch.
- Auch Schneedruck und Lawinen sollen zum vorgesehenen Schutzumfang gehören.
- Sturmfluten und Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sollen dagegen nicht einbezogen werden.
Begrenzung des Selbstbehalts
Für den vorgesehenen Standardschutz soll der vertragliche Selbstbehalt höchstens zehn Prozent der vereinbarten Versicherungsleistung betragen. Zugleich ist eine absolute Obergrenze von 20.000 Euro vorgesehen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssten daher im Versicherungsfall höchstens bis zu diesem Betrag selbst für den Schaden aufkommen.
Automatische Erweiterung bestehender Versicherungen
Auch bestehende Wohngebäudeversicherungen ohne Elementarschadendeckung sollen in das geplante System einbezogen werden. Versicherer sollen den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern eine Erweiterung ihres Vertrags anbieten.
Reagieren Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nicht auf dieses Angebot, soll der bestehende Vertrag nach Anwendbarkeit der neuen Regelung automatisch um den Schutz gegen Elementargefahren ergänzt werden. Damit würde sich der Deckungsumfang auch ohne ausdrückliche Erklärung der versicherten Person erweitern.
Günstigere Mindestversicherung bleibt Gegenstand der Prüfung
Reduzierter Schutz mit höherem Eigenanteil
Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, ob Eigentümerinnen und Eigentümer statt des Standardschutzes eine günstigere Mindestversicherung wählen können. Diese Variante würde lediglich einen reduzierten Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bieten.
Bei einer solchen Mindestversicherung müssten die Versicherten bis zu 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme selbst tragen. Der Eigenanteil wäre allerdings auf höchstens 100.000 Euro begrenzt. Ob diese Wahlmöglichkeit tatsächlich Bestandteil des späteren Gesetzentwurfs wird, steht derzeit noch nicht fest.
Schutz von Mietparteien vor zusätzlichen Betriebskosten
Das Diskussionspapier befasst sich außerdem mit den Auswirkungen der geplanten Absicherung auf Mietverhältnisse. Gegenstand der weiteren Prüfung ist ein gesetzliches Verbot, die Kosten für den Elementarschutz als Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter umzulegen.
Mit einem solchen Überwälzungsverbot soll verhindert werden, dass die Ausweitung des Versicherungsschutzes zu höheren Nebenkosten für Mietparteien führt. Auch insoweit enthält das Papier noch keine abschließende Regelung.
Stellungnahmen bis Dezember 2026
BMJV und BMF haben die Diskussionspunkte am 21. Oktober 2026 an die Länder und Verbände versandt. Die beteiligten Kreise können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Das BMJV beabsichtigt, die eingehenden Stellungnahmen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Erst nach Abschluss dieser Beteiligung soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Die veröffentlichten Eckpunkte stellen daher noch keine geltende gesetzliche Regelung dar. Über die konkrete Ausgestaltung und den endgültigen Umfang des Elementarschutzes ist noch nicht entschieden.
Rechtliche Einordnung für Unternehmen und Anteilseigner
Die geplante Neuregelung betrifft in erster Linie das Versicherungsvertragsrecht und mögliche Auswirkungen auf Mietverhältnisse. Rechtliche Fragestellungen im Unternehmensumfeld können daneben weitere Bereiche berühren. MTR Legal unterstützt Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei entsprechenden gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen sowie im Rahmen der Rechtsberatung im Vertragsrecht.