Finanzausschuss stimmt drei Gesetzentwürfen zum internationalen Datenaustausch zu
Der Finanzausschuss des Bundestages hat drei von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe gebilligt, die den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Finanztransaktionen erweitern sollen. Ziel der Vorhaben ist es, Steuerhinterziehung durch einen verbesserten Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden entgegenzuwirken. Die Gesetzentwürfe tragen die Bundestagsdrucksachen 21/7193, 21/7194 und 21/7195.
Die Beratung im Ausschuss fand unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke von der Fraktion Die Linke statt. Den drei Gesetzentwürfen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu. Die AfD-Fraktion lehnte die Vorlagen ab.
Nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 7. Oktober 2026 sollen die drei Gesetzentwürfe jeweils unverändert angenommen werden. Die abschließende Beratung und Abstimmung im Plenum des Bundestages war für Donnerstag, den 8. Oktober 2026, 14.50 Uhr, ohne Aussprache vorgesehen.
Gesetzgebungsverfahren und zeitlicher Ablauf
Die Bundesregierung brachte die drei Gesetzentwürfe am 16. Juli 2026 in den Bundestag ein. Die erste Beratung und Überweisung an den Finanzausschuss erfolgte am Donnerstag, den 24. September 2026, in der 96. Sitzung des Bundestages ohne Aussprache.
Bereits zuvor hatte sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit den Zustimmungsgesetzen befasst. Der Finanzausschuss des Bundesrates behandelte die Vorhaben am 26. Juni 2026 in seiner 1011. Sitzung, unter anderem unter der Bundesratsdrucksache 335/26.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte den Referentenentwurf zum Zustimmungsgesetz für den Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte bereits am 24. März 2026 veröffentlicht. Die Zustimmungsgesetze knüpfen an völkerrechtliche Vereinbarungen an; soweit es um die Mehrseitige Vereinbarung zum Melderahmen für Kryptowerte geht, stützt sich das Zustimmungsgesetz auf Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, da es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag über Gegenstände der Bundesgesetzgebung handelt.
Ausweitung des Informationsaustauschs bei Plattform- und Finanzdaten
Digitale Plattformen und Einkünfte aus Plattformtätigkeiten
Der Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 betrifft den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt wurden. Ein solcher Austausch findet bereits zwischen EU-Mitgliedstaaten statt. Künftig soll er auch auf Drittstaaten ausgeweitet werden.
Damit wird der bestehende Rahmen nicht neu geschaffen, sondern in seinem räumlichen Anwendungsbereich erweitert. Der Informationsaustausch soll dazu beitragen, Einkünfte aus grenzüberschreitenden Plattformmodellen steuerlich besser erfassen zu können.
Finanzkonten, digitale Finanzprodukte und Kryptowerte
Ein weiterer Gesetzentwurf betrifft eine Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Der bisherige automatische Informationsaustausch soll danach unter anderem auf weitere Datenkategorien ausgedehnt werden.
Erfasst werden sollen insbesondere Informationen über:
- neue digitale Finanzprodukte,
- Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen,
- Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf Finanzinstrumente und Anlageformen, die mit digitalen Vermögenswerten verbunden sind.
Melderahmen für Kryptowerte und vorgesehene Datenkategorien
Der dritte Gesetzentwurf betrifft die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte. Deutschland unterzeichnete diese Vereinbarung am 26. November 2024 in Asunción. Nach den Angaben im Gesetzgebungsverfahren wurde die Vereinbarung im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Ländern unterzeichnet.
Der vorgesehene Datenaustausch umfasst mehrere Angaben zu Kryptowerte-Nutzern und zu den betreffenden Transaktionen. Genannt werden insbesondere:
- Name,
- Anschrift,
- Ansässigkeitsstaaten,
- Steueridentifikationsnummer,
- Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers,
- Art jedes Kryptowerts,
- Gesamtbruttobeträge von Transaktionen,
- Anzahlen von Einheiten und zu meldenden Transaktionen.
Der Melderahmen für Kryptowerte soll den automatisierten Austausch von Informationen zwischen den beteiligten Staaten ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt auf Daten, die für die steuerliche Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen relevant sein können.
Nationale Meldepflichten für Kryptodienstleister
Neben den völkerrechtlich geprägten Zustimmungsgesetzen ist bereits das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 ausgefertigt und enthält in den §§ 18 f. eigene Bußgeldvorschriften.
Nach dem geltenden Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz sind Anbieter ab dem Meldezeitraum 2026 verpflichtet, Transaktionsdaten der Wallets ihrer Kunden zu erheben. Die erstmalige elektronische Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern ist im Kalenderjahr 2027 vorgesehen.
Für inländische Kryptodienstleister läuft die nationale Meldefrist an das Bundeszentralamt für Steuern jährlich zum 31. Juli. Die erste Frist ist der 31. Juli 2027.
Im Zusammenhang mit dem nationalen Umsetzungsgesetz wurde für die Wirtschaft ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand aus Bürokratiekosten von rund 270.000 Euro für Selbstauskünfte und Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern veranschlagt. Für Bürger wurden ein jährlicher Zeitaufwand von rund 72.000 Stunden sowie ein einmaliger Zeitaufwand von rund 235.000 Stunden angesetzt.
Antrag der Fraktion Die Linke zu Kryptowerten abgelehnt
Keine Mehrheit fand im Finanzausschuss ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“. Der Antrag wurde von den Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler und Doris Achelwilm eingebracht.
Mit dem Antrag sollte der Melderahmen für Kryptowerte zeitnah und vollumfänglich in nationales Recht überführt werden. Dadurch sollte ein automatisierter Datenaustausch zwischen Krypto-Handelsplattformen und Finanzbehörden ermöglicht werden.
Für den Antrag stimmten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion lehnten ihn ab.
Positionen der Fraktionen im Finanzausschuss
CDU/CSU: Ausweitung bei möglichst geringer Bürokratie
Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass bereits ein Datenaustausch bestehe und dieser nun erweitert werde. Zugleich müsse geprüft werden, wie wirksam die bisherigen Meldepflichten seien, welcher zusätzliche Erfüllungsaufwand entstehe und welchen konkreten Zusatznutzen die neuen Pflichten hätten.
Nach Auffassung der Fraktion sollten Meldepflichten möglichst unbürokratisch ausgestaltet werden. Doppelmeldungen seien zu vermeiden. Auch der Austausch über Kryptowerte diene der wirksamen Bekämpfung von Steuerhinterziehung; Auswertung und Vollzug innerhalb der Finanzverwaltung müssten dauerhaft sichergestellt sein.
AfD: Kritik mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit
Die AfD-Fraktion bewertete die Vorlagen sehr kritisch. Sie äußerte die Sorge, Daten deutscher Bürger würden an Drittstaaten mit unzureichendem Datenschutz übermittelt.
Nach ihrer Darstellung handele es sich um einen weiteren Schritt hin zum gläsernen Bürger. Betroffen seien aus ihrer Sicht weniger große Steuerhinterzieher, sondern normale Bürger. Die Weitergabe detaillierter personenbezogener Daten einschließlich Adressen bezeichnete die Fraktion als Risiko mit Blick auf Erpressung und Einbruchskriminalität.
SPD: Mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen
Die SPD-Fraktion stellte den automatischen Informationsaustausch in den Mittelpunkt. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Geschäftsmodelle sei die Erweiterung des Datenaustauschs sinnvoll.
Die Fraktion hob hervor, dass steuerliche Transparenz und ein gleichmäßiger Steuervollzug verbessert würden. Damit ordnete sie die Vorhaben in den Zusammenhang internationaler Steuerkooperation ein.
Bündnis 90/Die Grünen: Transparenz und Kontrolle im Kryptobereich
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigte ihre Zustimmung zu den Regierungsplänen an. Sie verwies auf einen Zusammenhang zwischen organisierter Kriminalität und Kryptohandel.
Aus Sicht der Fraktion sei es daher wichtig, Transparenz und Kontrolle in das System zu bringen. Zudem sei nicht erklärbar, dass Krypto-Transaktionen vollständig anonym und ohne Kontrollen abgewickelt werden könnten.
Die Linke: Zustimmung zum automatischen Informationsaustausch
Auch die Fraktion Die Linke kündigte Zustimmung zu den Gesetzentwürfen an. Sie bezeichnete den grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch als wesentliches Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Nach Auffassung der Fraktion könne ein solcher Austausch aggressive Steuervermeidungs- und Schattenfinanzstrukturen verhindern. Den globalen Datenaustausch bewertete sie grundsätzlich positiv, stellte jedoch die Frage, wie gut die erhobenen Daten ausgewertet werden könnten.
Zur Besteuerung erklärte die Fraktion, langfristig sei es nicht hinnehmbar, dass Krypto-Gewinne nur mit der Abgeltungsteuer besteuert würden. Die Besteuerung müsse ebenso hoch sein wie bei Einkünften aus menschlicher Arbeit.
Einordnung für Unternehmen, Investoren und Kryptodienstleister
Die Gesetzentwürfe verdeutlichen, dass steuerlich relevante Informationen zu digitalen Plattformen, Finanzkonten und Kryptowerten stärker in den internationalen Informationsaustausch einbezogen werden sollen. Für Unternehmen, Finanzakteure und Kryptodienstleister sind insbesondere die Schnittstellen zwischen nationalen Meldepflichten, internationalem Datenaustausch und steuerlicher Dokumentation von Bedeutung.
Die Regelungen betreffen nicht nur klassische Finanzkonten, sondern auch digitale Finanzprodukte, kryptowertbezogene Derivate und Beteiligungen an Investmentunternehmen mit Kryptobezug. Hinzu kommen Meldepflichten im Zusammenhang mit Kryptowerte-Nutzern und Transaktionsdaten.
Der gesetzgeberische Schwerpunkt liegt auf Transparenz gegenüber den Finanzbehörden und auf der grenzüberschreitenden Nutzbarkeit der übermittelten Informationen. Die konkrete Umsetzung hängt jedoch vom weiteren Gesetzgebungsverlauf und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ab.
Häufige Fragen
Was hat der Finanzausschuss zum internationalen Datenaustausch über Finanztransaktionen beschlossen?
Der Finanzausschuss hat drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zugestimmt, die den automatischen internationalen Informationsaustausch zu Plattform-Einkünften, Finanzkonten und Kryptowerten erweitern sollen. In seiner Beschlussempfehlung vom 7. Oktober 2026 empfiehlt der Ausschuss die unveränderte Annahme der Vorlagen.
Welche Daten sollen nach dem Melderahmen für Kryptowerte ausgetauscht werden?
Vorgesehen sind unter anderem Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum von Kryptowerte-Nutzern. Hinzu kommen Angaben zur Art des Kryptowerts, zu Gesamtbruttobeträgen von Transaktionen sowie zu Einheiten und zu meldenden Transaktionen.
Welche praktischen Folgen hat der internationale Datenaustausch über Kryptowerte für Unternehmen und Kryptodienstleister?
Für Kryptodienstleister stehen Melde- und Erhebungspflichten zu Transaktionsdaten im Vordergrund, die nach nationalem Recht ab dem Meldezeitraum 2026 greifen. Die erstmalige elektronische Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern ist im Kalenderjahr 2027 vorgesehen.
Steuerrechtliche Beratung bei internationalen Meldepflichten
Die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs zeigt, dass steuerliche Transparenz bei digitalen Geschäftsmodellen, Finanzprodukten und Kryptowerten weiter an Bedeutung gewinnt. Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen können mit komplexen Abgrenzungsfragen konfrontiert sein, etwa bei grenzüberschreitenden Strukturen, Kryptowerte-Transaktionen oder Meldepflichten gegenüber Finanzbehörden. MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt Mandanten bei Fragen des Steuerrechts und der steuerlichen Einordnung internationaler Sachverhalte; weitere Informationen finden Sie unter Rechtsberatung im Steuerrecht.