EU-Kommission genehmigt Übernahme unter Auflagen
Die Europäische Kommission hat die Übernahme der CECONOMY AG durch JD.com, Inc. nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen genehmigt. Die Freigabe steht unter der Voraussetzung, dass die beteiligten Unternehmen die gegenüber der Kommission abgegebenen Verpflichtungszusagen vollständig erfüllen.
Mit der Entscheidung endet die eingehende Prüfung des Vorhabens durch die Kommission. Diese hatte das vertiefte Verfahren am 28. Mai 2026 eröffnet, weil aus ihrer Sicht Anhaltspunkte dafür bestanden, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hatte, die den Binnenmarkt verzerren könnten.
Prüfung nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen
Bedenken der Kommission im Untersuchungsverfahren
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob finanzielle Zuwendungen aus einem Drittstaat JD.com einen Vorteil verschafft haben könnten, der sich auf den Wettbewerb im Binnenmarkt auswirkt. Mit der Eröffnung der eingehenden Untersuchung war noch keine abschließende Feststellung verbunden, dass eine solche Wettbewerbsverzerrung tatsächlich vorlag.
Die Kommission prüfte insbesondere, ob die finanzielle Position von JD.com die Durchführung der Übernahme unter Bedingungen ermöglichen könnte, die ohne die betreffenden Zuwendungen nicht bestanden hätten. Ihre Bedenken bezogen sich damit auf mögliche Auswirkungen der drittstaatlichen Subventionen auf den Erwerb von CECONOMY und auf die anschließende Geschäftstätigkeit im europäischen Markt.
Verpflichtungszusagen als Grundlage der Freigabe
Gleichbehandlung bei Lager- und Logistikleistungen
Die Genehmigung wurde nur unter der Bedingung erteilt, dass die beteiligten Unternehmen die angebotenen Verpflichtungen vollständig umsetzen. Diese sollen den von der Kommission festgestellten wettbewerblichen Bedenken Rechnung tragen.
Zu den Verpflichtungszusagen gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
- JD.com muss Lager- und Logistikleistungen für Drittanbieter und konkurrierende Händler zu denselben Bedingungen bereitstellen wie für CECONOMY.
- Die Umsetzung der Zusagen wird durch einen unabhängigen Treuhänder kontrolliert.
- Der Treuhänder handelt dabei unter der Aufsicht der Europäischen Kommission.
Durch diese Vorgaben soll verhindert werden, dass CECONOMY bei der Nutzung von Lager- und Logistikleistungen gegenüber anderen Marktteilnehmern bevorzugt wird. Zugleich sollen Drittanbieter und konkurrierende Händler Zugang zu den betreffenden Leistungen unter gleichwertigen Bedingungen erhalten.
Schutz vor einer Quersubventionierung
Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera führte zur Begründung der Entscheidung aus, die Verpflichtungszusagen verhinderten eine Quersubventionierung der europäischen Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen. Die Genehmigung beruht damit maßgeblich auf den von JD.com und CECONOMY übernommenen Bindungen.
Die Freigabe ist folglich nicht als uneingeschränkte Zustimmung zu verstehen. Sie bleibt an die vollständige Einhaltung der Zusagen gebunden. Die vorgesehene Kontrolle durch den unabhängigen Treuhänder soll es der Kommission ermöglichen, die Umsetzung fortlaufend zu überwachen.
Voraussetzungen für den Vollzug des Übernahmeangebots
CECONOMY sieht Vollzugsbedingungen als erfüllt an
CECONOMY teilte in einer Ad-hoc-Mitteilung mit, dass infolge der Freigabe durch die Europäische Kommission sämtliche Vollzugsbedingungen des laufenden Übernahmeangebots eingetreten seien. JD.com hatte sich im Rahmen dieses Angebots bereits 85,2 Prozent der CECONOMY-Aktien gesichert. Das Angebot belief sich auf 4,60 Euro je Aktie.
JD.com und CECONOMY kündigten an, die Transaktion innerhalb der folgenden Tage vollziehen zu wollen. Die unionsrechtliche Freigabe beseitigt damit die noch bestehende Vollzugsvoraussetzung, ohne die Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Zusagen entfallen zu lassen.
Bedeutung bedingter Freigaben für Unternehmen
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Europäische Kommission Unternehmensübernahmen unter der Verordnung über drittstaatliche Subventionen nicht nur untersagen oder uneingeschränkt genehmigen kann. Wettbewerbliche Bedenken können auch durch verbindliche Verpflichtungszusagen ausgeräumt werden, sofern die Kommission diese als ausreichend bewertet.
Für die beteiligten Unternehmen entstehen daraus fortdauernde Bindungen über den eigentlichen Transaktionsvollzug hinaus. Entscheidend sind der konkrete Inhalt, die Reichweite und die kontrollierte Umsetzung der übernommenen Verpflichtungen.
Unternehmen und Investoren, die mit Fragen zu bedingten Freigaben, wettbewerblichen Vorgaben oder Verpflichtungszusagen bei Transaktionen befasst sind, können die Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht durch MTR Legal Rechtsanwälte in Anspruch nehmen.