ESMA schlägt Änderungen der MiCA-Verordnung vor

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ESMA legt Vorschläge zur Überarbeitung der MiCA-Verordnung vor

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat sich zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über die Überprüfung der Markets in Crypto-Assets Regulation, kurz MiCA, geäußert. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Konsultation eingereicht, deren Frist am 30. September 2026 endete. Damit erfolgte die Eingabe am letzten Tag des Konsultationsverfahrens.

Die ESMA verfolgt mit ihren Vorschlägen nach eigener Darstellung mehrere Ziele: Der Rechtsrahmen soll vereinfacht, der Anlegerschutz gestärkt und auf neue Geschäftsmodelle im Kryptomarkt ausgerichtet werden. Genannt werden insbesondere dezentrale Finanzanwendungen, Staking sowie Lending- und Borrowing-Modelle.

Bei den Ausführungen handelt es sich um Empfehlungen für eine mögliche Änderung des bestehenden Regelungsrahmens. Sie begründen keine bereits geltenden neuen Pflichten für Marktteilnehmer und ersetzen nicht den weiteren Gesetzgebungs- und Prüfungsprozess auf EU-Ebene.

Stärkung des Anlegerschutzes im Kryptomarkt

Vorgeschlagene Regeln für Werbung und Transparenz

Ein wesentlicher Teil der ESMA-Vorschläge betrifft den Schutz von Anlegern vor Risiken, die nach Einschätzung der Behörde durch den aktuellen Rahmen nicht vollständig erfasst werden. Die ESMA spricht sich für zusätzliche Sicherungen in Bereichen aus, in denen Kryptoanlagen gegenüber Anlegern beworben oder angeboten werden.

Hierzu zählen insbesondere strengere Anforderungen an die Vermarktung von Kryptowerten. Dies soll vor allem Fälle betreffen, in denen Kryptoassets durch Influencer oder sonstige Dritte beworben werden. Zudem soll die Transparenz über Kosten verbessert werden.

Staking, Lending und Borrowing im Fokus

Für Staking sowie für Lending- und Borrowing-Angebote schlägt die ESMA verhältnismäßige Anforderungen vor. Dazu gehören nach der Stellungnahme insbesondere Offenlegungspflichten.

Anleger sollen vor einer Anlageentscheidung klarere Informationen erhalten, etwa zu:

  • Kosten,
  • Risiken,
  • möglichen Erträgen,
  • Sicherheitenvereinbarungen,
  • möglichen Verlusten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, Informationsdefizite vor Vertragsschluss oder vor der Anlageentscheidung zu verringern. Eine abschließende Festlegung durch den EU-Gesetzgeber ist damit jedoch nicht verbunden.

ESMA fordert stärkere Aufsichtsbefugnisse

Vorgehen gegen nicht zugelassene Dienste und Online-Betrug

Die ESMA regt an, Aufsichtsbefugnisse zu erweitern, um Risiken aus unerlaubt erbrachten Dienstleistungen, Online-Betrug und nicht MiCA-konformen Stablecoins besser begegnen zu können. Hintergrund ist nach den ergänzend berichteten Informationen auch die Kritik an abweichenden Aufsichtspraktiken und einer aus Sicht der ESMA lückenhaften Anwendung der MiCA-Regeln durch nationale Aufsichtsbehörden.

Vorgeschlagen wird unter anderem, die Fähigkeit der EU zu verbessern, betrügerische Internetseiten zu erkennen, zu sperren und zu deaktivieren. Zudem sollen Kryptoassets in Fällen eingefroren werden können, in denen ein Verdacht auf Marktmissbrauch oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Soweit es um Verdachtslagen geht, bleibt maßgeblich, dass ein Verdacht keine Feststellung eines Rechtsverstoßes ist. Ob im Einzelfall Marktmissbrauch, Terrorismusfinanzierung oder sonstiges rechtswidriges Verhalten vorliegt, wäre nach den jeweils einschlägigen Verfahren und Beweismaßstäben zu beurteilen.

Drittstaatenunternehmen und regulatorische Arbitrage

Die ESMA spricht sich außerdem für verstärkte Aufsichtsbefugnisse gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten aus. Dies betrifft Unternehmen, die Anleger in der Europäischen Union ansprechen, ohne über eine Zulassung nach MiCA zu verfügen.

Nach der ESMA sollen die Maßnahmen ein schnelleres und einheitlicheres Handeln der Aufsichtsbehörden in der EU ermöglichen. Zugleich sollen Anleger besser geschützt und Möglichkeiten regulatorischer Arbitrage reduziert werden.

Stablecoins: Ausweitung des ESMA-Ansatzes

Nicht MiCA-konforme Stablecoins

Ein weiterer Schwerpunkt der ESMA-Stellungnahme betrifft Stablecoins, die die Anforderungen der MiCA-Verordnung nicht erfüllen. Die Behörde schlägt ausdrückliche Regeln vor, um regulierten Kryptounternehmen zu untersagen, Dienstleistungen anzubieten, die mit solchen Stablecoins verbunden sind.

Nach den ergänzend berichteten Informationen geht dieser Ansatz über einen bloßen Handelsstopp hinaus. Er soll sämtliche erlaubnispflichtigen Kryptodienstleistungen erfassen und damit auch die Verwahrung sowie den Transfer bereits bestehender Bestände betreffen.

Offene Fragen bei Verwahrung und Transfer

Für eine mögliche Ausweitung auf Verwahr- und Transferdienstleistungen sind nach den vorliegenden ergänzenden Informationen bislang weder ein Umsetzungsdatum noch Übergangsregelungen vorgesehen. Ebenfalls nicht vorgesehen sind danach Ausnahmen für Auszahlungen oder ein rechtssicher ausgestalteter Rückgabeweg für bereits verwahrte Bestände.

In der Konsultation wurden auch abweichende Markteinschätzungen vorgetragen. So macht Circle in seiner Eingabe geltend, dass nur drei der 25 nach Marktkapitalisierung größten Stablecoins MiCA-reguliert seien. Diese Angabe ist Teil der Konsultationsdebatte und stellt keine abschließende Bewertung durch den EU-Gesetzgeber dar.

DeFi und neue Kryptodienstleistungen

Kriterien für echte Dezentralität

Die ESMA verweist darauf, dass sich Kryptomärkte weiterentwickeln und die Aktivitäten im Bereich dezentraler Finanzanwendungen sowie rund um Stablecoins zunehmen. Vor diesem Hintergrund spricht sie sich für klarere Kriterien aus, anhand derer bestimmt werden kann, welche Aktivitäten tatsächlich als dezentral einzustufen sind.

Die Abgrenzung ist für die Anwendung regulatorischer Vorgaben von erheblicher Bedeutung. Je nachdem, ob ein Angebot als dezentral oder als durch einen erkennbaren Dienstleister erbracht eingeordnet wird, können unterschiedliche aufsichtsrechtliche Fragen entstehen.

Regulierter Zugang zu DeFi-Protokollen

Darüber hinaus empfiehlt die ESMA die Einführung einer neuen regulierten Kryptodienstleistung. Diese soll Unternehmen erfassen, die Nutzern Zugang zu DeFi-Protokollen verschaffen.

Damit würde nicht zwingend das DeFi-Protokoll selbst als Dienstleister behandelt. Vielmehr richtet sich der Vorschlag auf Unternehmen, die eine Zugangsfunktion gegenüber Nutzern übernehmen.

Klassifizierung von Kryptowerten und hybride Token

Einheitlichere Einordnung in der EU

Zur Verringerung von Rechtsunsicherheit und zur Unterstützung einer harmonisierten Aufsicht in der Europäischen Union schlägt die ESMA Regeln für die Klassifizierung von Kryptowerten vor. Dies soll auch neue Produkte wie hybride Token erfassen.

Nach der Vorstellung der ESMA soll dadurch erreicht werden, dass vergleichbare Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts einheitlicher behandelt werden. Unterschiedliche Einordnungen in einzelnen Mitgliedstaaten könnten so reduziert werden.

Bindende Stellungnahmen der ESMA

Die ESMA schlägt zudem vor, ihr die Befugnis zur Abgabe bindender Stellungnahmen zur Token-Klassifizierung einzuräumen. Ziel wäre, eine konsistente Behandlung gleicher Produkte im EU-Markt zu fördern.

Eine solche Befugnis besteht nach den dargestellten Vorschlägen nicht bereits als neue Pflicht für Marktteilnehmer. Sie ist Teil der von der ESMA angeregten Änderungen im Rahmen der MiCA-Überprüfung.

Vereinfachung und Verringerung administrativer Belastungen

Die ESMA knüpft ihre Vorschläge auch an die Agenda der Europäischen Union zur Vereinfachung und Belastungsreduzierung. Dabei sollen Teile des bestehenden Regelwerks gestrafft werden.

Genannt werden insbesondere vereinfachte Mitteilungsverfahren für Whitepaper zu Kryptowerten. Außerdem schlägt die ESMA vor, doppelte Zulassungsanforderungen für bestimmte bereits regulierte Unternehmen zu reduzieren und die Kohärenz prudenzrechtlicher Anforderungen zu verbessern.

Die Europäische Kommission wird die Vorschläge im weiteren Verfahren auch gegen Kritik aus der Branche an Compliance-Kosten abzuwägen haben. Der Abschluss der MiCA-Überprüfung wird nach ergänzend berichteten Informationen für Mitte 2027 erwartet.

Weitere Stellungnahmen im Konsultationsverfahren

Die ESMA war nicht die einzige Teilnehmerin der Konsultation. Zu den weiteren Konsultationsbeiträgen zählen unter anderem Eingaben von Circle, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA, der Deutschen Börse, dem Verband AFME sowie dem Hyperliquid Policy Center.

Die EBA hat zur selben Konsultation eine eigene Stellungnahme mit Prioritäten für die Überprüfung der MiCA-Verordnung veröffentlicht. Nach den hierzu vorliegenden Informationen betreffen diese Prioritäten unter anderem Stablecoins, Kryptokreditvergabe und die Klassifizierung von Kryptowerten.

Die unterschiedlichen Stellungnahmen verdeutlichen, dass die MiCA-Überprüfung zahlreiche Interessen berührt. Dazu gehören Anlegerschutz, Aufsichtseffektivität, Innovationsfähigkeit, Marktzugang und die Belastung regulierter Unternehmen.

Tokenisierte Kapitalmärkte in Europa

Über die unmittelbare MiCA-Überprüfung hinaus weist die ESMA auf die Bedeutung eines Rahmens für tokenisierte Wertpapiere und On-Chain-Abwicklung hin. Ein solcher Rahmen soll aus Sicht der Behörde die Entwicklung eines integrierten europäischen tokenisierten Kapitalmarkts unterstützen.

Zudem soll ein entsprechender Rahmen künftig grenzüberschreitende Aktivitäten erleichtern. Die ESMA stellt diesen Punkt als weitergehenden Ausblick dar, der über die kurzfristige Überarbeitung der MiCA-Regelungen hinausreicht.

Häufige Fragen

ESMA MiCA 2026: Gelten die vorgeschlagenen Änderungen bereits für Kryptounternehmen?

Nein. Die ESMA-Stellungnahme enthält Empfehlungen zur Änderung des Rechtsrahmens und begründet keine bereits geltenden neuen Pflichten für Marktteilnehmer.

ESMA MiCA Stablecoins: Welche praktischen Folgen könnten die Vorschläge für Unternehmen haben?

Die Vorschläge könnten bei einer späteren Umsetzung Dienstleistungen im Zusammenhang mit nicht MiCA-konformen Stablecoins stärker erfassen, einschließlich Verwahrung und Transfer. Bislang sind hierfür jedoch kein Umsetzungsdatum und keine Übergangsregeln vorgesehen.

MiCA-Überprüfung 2027: Wann ist mit Ergebnissen der EU-Kommission zu rechnen?

Nach den ergänzend berichteten Informationen wird der Abschluss der MiCA-Überprüfung für Mitte 2027 erwartet. Die Kommission hat dabei unter anderem Anlegerschutz, Aufsichtsbefugnisse und Branchenkritik an Compliance-Kosten abzuwägen.

Kapitalmarktrechtliche Einordnung durch MTR Legal

Die ESMA-Stellungnahme zeigt, dass die Regulierung von Kryptowerten, Stablecoins, DeFi-Strukturen und tokenisierten Kapitalmarktprodukten weiter in Bewegung ist. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen können sich daraus komplexe Fragen zur Einordnung von Geschäftsmodellen, Produkten und aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt bei der rechtlichen Bewertung kapitalmarktrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit digitalen Finanzmärkten; weitere Informationen finden Sie unter Rechtsberatung im Kapitalmarktrecht.