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Pledge

Begriff und Grundprinzip des Pledge

Der Begriff Pledge bezeichnet im englischsprachigen Rechtsverkehr die Bestellung eines Pfandrechts an einem Vermögensgegenstand zur Sicherung einer Forderung. Der Schuldner (Sicherungsgeber) gewährt dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) ein dingliches Sicherungsrecht, das bei Nichterfüllung der gesicherten Verpflichtung die bevorzugte Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand ermöglicht. Pledge begegnet häufig in internationalen Finanzierungen, Unternehmenskaufverträgen, Wertpapier- und Kontosicherheiten sowie bei Sicherheiten an immateriellen Rechten.

Definition und Zweck

Ein Pledge ist eine vertraglich vereinbarte Sicherheit, die den Sicherungsnehmer gegen Ausfallrisiken absichert. Er dient der Absicherung bestehender oder künftiger, bestimmbarer Verpflichtungen und wirkt regelmäßig akzessorisch, das heißt, seine Existenz und sein Umfang hängen vom Bestand der gesicherten Forderung ab. Der Pledge begründet ein Recht auf bevorzugte Befriedigung aus dem Sicherungsgut und beschränkt die Verfügungsfreiheit des Sicherungsgebers.

Abgrenzung zu verwandten Sicherheiten

Pledge und Pfandrecht

Pledge entspricht inhaltlich dem Pfandrecht an beweglichen Sachen, Forderungen oder Rechten. In Verträgen mit internationalem Bezug wird häufig der englische Begriff verwendet, obwohl die rechtstechnische Ausgestaltung nach dem anwendbaren Recht variieren kann.

Pledge und Sicherungsübereignung/Sicherungsabtretung

Während der Pledge ein Pfandrecht begründet, bewirken Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung die Übertragung des Vollrechts zu Sicherungszwecken. Beim Pledge bleibt das Vollrecht grundsätzlich beim Sicherungsgeber, belastet mit dem Pfandrecht des Sicherungsnehmers.

Pledge, Lien und Charge

Im angelsächsischen Bereich unterscheidet man zwischen Pledge (häufig mit Besitz- oder Kontrollmoment), Lien (Zurückbehaltungsrecht) und Charge (belastendes Sicherungsrecht, oft ohne Besitzübertragung). In internationalen Verträgen werden diese Begriffe teils funktionsorientiert verwendet; maßgeblich ist stets die rechtliche Einordnung nach dem anwendbaren Recht.

Beteiligte, Sicherungsgüter und Entstehung

Parteien

Beteiligte sind der Sicherungsgeber (Debtor, Pledgor), der das Sicherungsgut belastet, und der Sicherungsnehmer (Creditor, Pledgee), dem das Sicherungsrecht zusteht. Drittbeteiligte können Intermediäre, Verwahrer oder Drittschuldner sein, etwa bei verpfändeten Forderungen.

Geeignete Sicherungsgüter

Ein Pledge kann an einer Vielzahl von Vermögenswerten bestellt werden, darunter:

  • bewegliche Sachen und Ausrüstungsgegenstände
  • Wertpapiere, Depotguthaben und Finanzinstrumente
  • Forderungen, Kontoguthaben und Versicherungsansprüche
  • Gesellschaftsanteile und Mitgliedschaftsrechte
  • Immaterialgüterrechte (z. B. Marken, Patente, Lizenzen)
  • digitale Vermögenswerte wie Krypto-Assets

Form, Publizität und „Perfection“

Die wirksame Entstehung und Durchsetzbarkeit eines Pledge kann unterschiedliche formelle Erfordernisse voraussetzen. In vielen Systemen ist eine schriftliche Sicherheitsvereinbarung üblich. Je nach Vermögensart kommen hinzu:

  • Besitzübertragung oder Kontrolle (z. B. an beweglichen Sachen, Wertpapieren, digitalen Schlüsseln)
  • Registrierung oder Mitteilung an Dritte (z. B. bei Forderungen an den Drittschuldner)
  • Eintragung in Register (z. B. für bestimmte Rechte oder Anteile)

Diese Elemente dienen der Publizität und der Prioritätsbegründung gegenüber anderen Gläubigern.

Rechtswirkungen und Rang

Akzessorietät und Sicherungszweck

Der Pledge ist regelmäßig an den Sicherungszweck gebunden. Er erstreckt sich auf Haupt- und Nebenforderungen, einschließlich Zinsen, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sicherung, sofern dies vereinbart ist und dem Sicherungszweck entspricht.

Umfang, Surrogate und Erlöse

Das Pfandrecht kann je nach Vereinbarung Erträge, Dividenden, Zinsen und Surrogate (Erlöse aus Veräußerung oder Schadensersatz) erfassen. In vielen Konstellationen ist vorgesehen, dass vereinnahmte Erlöse entweder zur Tilgung verwendet oder als Ersatzsicherheit der Pfandbindung unterfallen.

Priorität und Rangordnung

Der Rang eines Pledge richtet sich regelmäßig nach dem Zeitpunkt der wirksamen Begründung und Publizität. Mehrere Sicherheiten am selben Gegenstand können nebeneinander bestehen; ihre Reihenfolge entscheidet über die Reihenfolge der Befriedigung. Rangabreden zwischen Gläubigern und Negativverpflichtungen des Schuldners (Negative Pledge) sind üblich, um die Priorität zu sichern.

Verwaltung, Pflichten und Risiken während der Laufzeit

Obliegenheiten des Sicherungsgebers

Häufig bestehen Pflichten zur pfleglichen Behandlung, Instandhaltung und Versicherung des Sicherungsguts sowie zur Unterlassung nachteiliger Verfügungen. Informations- und Mitteilungspflichten dienen der Werterhaltung und der Transparenz.

Erträge, Stimm- und Vermögensrechte

Bei Anteilen und Wertpapieren wird vertraglich festgelegt, wem Erträge zustehen und wer Stimmrechte ausübt. Üblich sind Treuhand- oder Vollmachtslösungen, um die Kontrolle im Sicherungsfall zu gewährleisten, ohne die laufende Unternehmensführung unangemessen zu beeinträchtigen.

Verstoß- und Fälligkeitsereignisse

Vertraglich definierte Ereignisse (z. B. Zahlungsverzug, Covenant-Brüche, erhebliche Wertminderungen, unzulässige Verfügungen) können die Sicherungsrechte auslösen. Die Ausgestaltung regelt, ab wann und in welcher Form der Sicherungsnehmer verwerten darf.

Verwertung und Durchsetzung

Verwertungsarten

Die Verwertung kann durch freihändigen Verkauf, öffentliche Veräußerung, Börsenverkauf oder in bestimmten Konstellationen durch Übernahme zum Marktwert erfolgen. Die Wahl der Methode soll die bestmögliche, sachgerechte Realisierung sicherstellen.

Erlösverwendung und Abrechnung

Der Verwertungserlös deckt zunächst Kosten der Verwertung und der Sicherungsdurchsetzung. Im Anschluss werden gesicherte Forderungen befriedigt. Ein Überschuss steht dem Sicherungsgeber zu; ein verbleibender Fehlbetrag kann als ungedeckte Restforderung bestehen bleiben.

Schutzmechanismen und Grenzen

Es bestehen materielle und prozedurale Grenzen zur Verhinderung unangemessener Benachteiligung. Vereinbarungen, die eine automatische Eigentumsübertragung im Sicherungsfall ohne angemessene Bewertung vorsehen, sind in vielen Systemen eingeschränkt. In geregelten Finanzsicherheiten kann die Übernahme zum objektiven Marktwert vorgesehen sein.

Besonderheiten bei Forderungen, Konten und Wertpapieren

Bei Forderungen ist die Mitteilung an den Drittschuldner ein bedeutsames Element, um Zahlungen an den Sicherungsnehmer zu ermöglichen und Priorität zu festigen. Bei Kontoguthaben und Depotwerten spielt die Kontrolle durch Kontovereinbarungen und Verwahrinstruktionen eine Rolle, um die Verwertungsfähigkeit zu sichern.

Pledge im internationalen und digitalen Kontext

Kollisionsrecht und Anknüpfung

In grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt sich die Frage, welches Recht auf Entstehung, Wirksamkeit, Publizität und Rang eines Pledge Anwendung findet. Anknüpfungspunkte können der Belegenheitsort des Gegenstands, der Ort der Verwahrung oder der Sitz des Kontos sein. Unterschiedliche Systeme führen zu abweichenden Anforderungen an Begründung und Durchsetzbarkeit.

Finanzmarkt- und Derivatekontexte

In Finanzmarktverträgen sind Pledges Bestandteil standardisierter Sicherungsmechanismen, einschließlich Bewertungs- und Nachbesicherungsprozessen. Close-out- und Netting-Regelungen werden mit Sicherheiten verzahnt, um Abwicklungsrisiken zu mindern.

Krypto-Assets und digitale Schlüssel

Bei Krypto-Assets konzentriert sich die Sicherheitenbestellung auf die rechtlich relevante Kontrolle über private Schlüssel oder über Verwahrkonten. Technische Zugriffsmöglichkeiten, Multi-Signature-Modelle und Verwahrvereinbarungen werden so gestaltet, dass sie den Anforderungen an Publizität, Priorität und Verwertbarkeit genügen.

Aufhebung, Austausch und Beendigung

Erlöschen des Pledge

Mit Erfüllung der gesicherten Verpflichtungen erlischt der Sicherungszweck. Der Sicherungsnehmer hat die Belastung aufzuheben und den belasteten Gegenstand freizugeben. Vereinbarungen können den Austausch von Sicherheiten oder die Freigabe von Übersicherungen vorsehen.

Löschung und Rückabwicklung

Zur Beendigung gehören die Rückgabe von Besitz oder Kontrolle, die Löschung etwaiger Eintragungen und die Mitteilung an betroffene Dritte. Dokumente und Anweisungen zur Freigabe werden entsprechend erstellt und umgesetzt.

Dokumentation und typische Vertragsklauseln

Sicherheitsvereinbarung (Pledge Agreement)

Die Sicherheitsvereinbarung beschreibt Sicherungszweck, Sicherungsgüter, Gewährleistungen, Publizitätserfordernisse, Rangfragen und Verwertungsmechanismen. Sie legt fest, welche Forderungen gesichert sind und in welchem Umfang Nebenrechte einbezogen werden.

Zusatzklauseln

Häufig enthalten sind Informationspflichten, Bewertungs- und Margining-Regeln, Unterhaltungs- und Versicherungspflichten, Verfügungsbeschränkungen, Cross-Default- und Pari-passu-Klauseln sowie Negative-Pledge-Verpflichtungen. Bei Anteilen werden Stimmrechtsausübung, Dividendenbehandlung und Treuhandlösungen geregelt.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pledge im rechtlichen Sinn?

Pledge ist der englischsprachige Ausdruck für ein vertraglich bestelltes Pfandrecht an Vermögenswerten zur Sicherung einer Forderung. Es verleiht dem Sicherungsnehmer ein vorrangiges Zugriffsrecht auf den belasteten Gegenstand, falls die gesicherte Verpflichtung nicht erfüllt wird.

Worin unterscheidet sich ein Pledge von einer Sicherungsübereignung?

Beim Pledge bleibt das Vollrecht grundsätzlich beim Sicherungsgeber, belastet mit einem Pfandrecht zugunsten des Sicherungsnehmers. Die Sicherungsübereignung überträgt dem Sicherungsnehmer demgegenüber das Vollrecht zu Sicherungszwecken. Beide Instrumente dienen der Absicherung, unterscheiden sich aber in der rechtlichen Struktur.

Kann ein Pledge ohne Übergabe des Sicherungsguts bestehen?

Je nach Vermögensart und Rechtsordnung kann ein Pledge durch Besitzübertragung, Kontrolle, Eintragung oder Mitteilung an Dritte wirksam werden. Eine körperliche Übergabe ist nicht in allen Fällen erforderlich, insbesondere bei Forderungen, Konten oder dematerialisierten Wertpapieren.

Wie wird der Rang mehrerer Pledges bestimmt?

Der Rang richtet sich regelmäßig nach dem Zeitpunkt der wirksamen Begründung und den vorgenommenen Publizitätshandlungen. Rangabreden zwischen Gläubigern können die Priorität vertraglich festlegen und Abweichungen vom zeitlichen Prioritätsprinzip vorsehen.

Was geschieht mit einem Pledge in der Insolvenz des Schuldners?

Ein wirksam bestellter Pledge begründet ein Absonderungs- oder Vorzugsrecht am Sicherungsgut. Der Sicherungsnehmer kann sich vorrangig aus dem belasteten Gegenstand befriedigen, wobei insolvenzrechtliche Verfahrensregeln zur Verwertung und Abrechnung zu beachten sind.

Darf der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut einfach behalten?

Eine endgültige Übernahme des Sicherungsguts ohne angemessene Bewertung ist in vielen Systemen beschränkt. Zulässig sind vertraglich vorgesehene, sachgerechte Verwertungsformen; in speziellen Finanzsicherungskonstellationen kann eine Übernahme zum objektiven Marktwert vorgesehen sein.

Wie werden Forderungen und Kontoguthaben verpfändet?

Bei Forderungen erfolgt die Sicherheitenbestellung typischerweise durch eine schriftliche Vereinbarung und häufig durch Mitteilung an den Drittschuldner. Bei Kontoguthaben wird die Verpfändung oft durch Kontovereinbarungen und Kontrollrechte umgesetzt, die die Verwertbarkeit sichern.

Ist ein Pledge an Krypto-Assets möglich?

Ein Pledge an Krypto-Assets ist möglich, wenn eine rechtlich relevante Kontrolle über die Vermögenswerte hergestellt wird, etwa durch Verwahrmodelle, Multi-Signature-Arrangements oder Übertragung der Zugriffsschlüssel unter geeigneten Sicherungs- und Kontrollmechanismen.