Geplante Regelungen zur KI-Nutzung durch die Finanzverwaltung
Im Rahmen des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2026 ist vorgesehen, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Steuerverwaltung ausdrücklich gesetzlich zu verankern. Ziel der beabsichtigten Neuregelung ist es, die Digitalisierung steuerlicher Verfahren weiter voranzutreiben und automatisierte Datenanalysen rechtlich abzusichern. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat hierzu Stellung genommen und verschiedene Aspekte des Gesetzentwurfs bewertet.
Nach der Entwurfsbegründung soll die Finanzverwaltung befugt werden, KI-gestützte Systeme zur Auswertung steuerlich relevanter Informationen einzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Analyse großer Datenmengen, die im Besteuerungsverfahren anfallen. Die geplante Vorschrift soll klarstellen, dass der Einsatz entsprechender Technologien zulässig ist, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Stellungnahme der BStBK zum Gesetzesvorhaben
Grundsätzliche Einordnung
Die BStBK begrüßt nach dem veröffentlichten Positionspapier grundsätzlich das Bestreben des Gesetzgebers, die Digitalisierung der Steuerverwaltung voranzutreiben und moderne Technologien einzusetzen. Gleichzeitig betont sie, dass der Einsatz von KI rechtsstaatlichen Anforderungen genügen müsse. Insbesondere müssten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtsschutzmöglichkeiten für Steuerpflichtige gewährleistet bleiben.
Nach Auffassung der Kammer darf der technologische Fortschritt nicht dazu führen, dass Verfahrensgarantien eingeschränkt oder Entscheidungsprozesse intransparent werden. Die Verantwortung für steuerliche Entscheidungen müsse weiterhin klar der zuständigen Behörde zugeordnet bleiben.
Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme betrifft die Nachvollziehbarkeit KI-gestützter Entscheidungen. Die BStBK weist darauf hin, dass Steuerpflichtige erkennen können müssen, auf welcher Grundlage eine Entscheidung getroffen wurde. Dies gelte insbesondere dann, wenn automatisierte Risikobewertungen oder Auswahlentscheidungen im Rahmen von Prüfungen erfolgen.
Aus Sicht der Kammer ist sicherzustellen, dass algorithmische Prozesse überprüfbar bleiben. Eine „Black-Box“-Entscheidung ohne nachvollziehbare Begründung sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Entsprechend fordert sie klare gesetzliche Vorgaben zur Dokumentation und Offenlegung maßgeblicher Entscheidungsparameter.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Nutzung von KI-Systemen setzt regelmäßig die Verarbeitung umfangreicher Datenbestände voraus. Vor diesem Hintergrund hebt die BStBK hervor, dass datenschutzrechtliche Anforderungen strikt einzuhalten sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten müsse sich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Ermächtigungen bewegen.
Zudem seien geeignete technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, um die Sicherheit sensibler Steuerdaten zu gewährleisten. Dies betreffe sowohl den Schutz vor unbefugtem Zugriff als auch die Integrität und Verfügbarkeit der Daten.
Verfahrensrechtliche Sicherungen
Die Stellungnahme thematisiert ferner die Einbindung KI-gestützter Systeme in bestehende verfahrensrechtliche Strukturen. Die BStBK macht deutlich, dass automatisierte Vorentscheidungen oder Risikoklassifizierungen nicht zu einer faktischen Vorverlagerung belastender Maßnahmen ohne hinreichende Prüfung führen dürfen.
Soweit KI-Systeme zur Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen eingesetzt werden, müsse gewährleistet sein, dass eine abschließende Bewertung durch einen Amtsträger erfolgt. Die Verantwortung für die Entscheidung verbleibe bei der Behörde.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf aus Sicht der Praxis
Nach Auffassung der BStBK besteht gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Reichweite der vorgesehenen Befugnisse. Die Regelung müsse hinreichend bestimmt formuliert sein, um den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes zu genügen.
Darüber hinaus regt die Kammer an, die Rechte der Steuerpflichtigen ausdrücklich zu stärken. Dazu zählen insbesondere Informationsrechte sowie effektive Möglichkeiten, gegen belastende Entscheidungen vorzugehen. Der Einsatz von KI dürfe nicht dazu führen, dass Rechtsschutz faktisch erschwert werde.
Bedeutung für Unternehmen und Steuerpflichtige
Die geplante gesetzliche Verankerung des KI-Einsatzes in der Steuerverwaltung kann erhebliche praktische Auswirkungen entfalten. Insbesondere Unternehmen und vermögende Privatpersonen sehen sich möglicherweise verstärkten datenbasierten Analysen ausgesetzt. Automatisierte Risikobewertungen könnten Einfluss auf Auswahlentscheidungen für Betriebsprüfungen oder vertiefte Sachverhaltsaufklärungen nehmen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die rechtliche Einordnung der neuen Befugnisse an Bedeutung. Fragen der Transparenz, der Datenverarbeitung sowie der verfahrensrechtlichen Absicherung betreffen unmittelbar die Position von Steuerpflichtigen im Verwaltungsverfahren.
Die fortschreitende Digitalisierung steuerlicher Prozesse wirft zugleich grundlegende Fragen zur Schnittstelle zwischen Technologie und Recht auf. Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des KI-Einsatzes im Besteuerungsverfahren befassen, finden weiterführende Informationen zur Rechtsberatung im Steuerrecht bei MTR Legal Rechtsanwälte.