Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg zur Festsetzung der Leerraummiete in einem Studentenwohnheim
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer sogenannten Leerraummiete durch eine Behörde gegenüber der Betreiberin eines Studentenwohnheims entschieden (Beschluss vom 05.01.2026, Az. W 8 S 25.2029). Die Antragstellerin wendete sich im Eilverfahren gegen belastende Verwaltungsakte, die eine Nachforderung von Miete für nicht vermietete Wohneinheiten betrafen. Der Eilantrag blieb weitgehend erfolglos. Die folgenden Abschnitte beleuchten die Hintergründe des Falles, die wesentlichen Erwägungen des Gerichts sowie die Auswirkungen der Entscheidung.
Hintergründe der Leerraummiete
Sachverhalt und behördliches Vorgehen
Im vorliegenden Fall erließ die zuständige Behörde gegenüber dem Träger eines geförderten Studentenwohnheims einen Bescheid, der die Zahlung einer sogenannten Leerraummiete für jene Zimmer verpflichtend vorsah, die im relevanten Zeitraum leerstanden. Die Maßnahme stützte sich auf die einschlägigen förderrechtlichen Bestimmungen, wonach Betreibern von Wohnanlagen die Verpflichtung auferlegt wird, auch für nicht vermietete Räume Mieten in Höhe der regulären Nutzungsentgelte zu entrichten. Ziel dieser Vorgabe ist die Sicherstellung der zweckentsprechenden Nutzung sowie die Vermeidung einer nicht geförderten Nutzung.
Einwände der Betreiberseite
Dagegen beantragte die Betreiberin des Studentenwohnheims vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO. Die Antragstellerin argumentierte insbesondere, dass sie auf die Leerstände keinen maßgeblichen Einfluss gehabt habe und pandemiebedingte Umstände eine vollständige Vermietung zeitweise unmöglich gemacht hätten. Zudem wurde geltend gemacht, dass die Festsetzung der Leerraummiete zu einer unverhältnismäßigen Belastung führe.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Begründung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht Würzburg wies den Eilantrag im Wesentlichen zurück. Das Gericht bestätigte, dass die gesetzliche Regelung, auf die sich die Beschränkung stützt, eine abschließende Bewertung vorsehe, inwieweit eine Nichtvermietung dem Verantwortungsbereich des Betreibers zuzuordnen sei. Insbesondere betonte das Gericht, dass die Pflicht zur Zahlung der Leerraummiete nicht entfallen könne, solange die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Ein vollständiger Ausschluss der Zahlungspflicht aufgrund allgemeiner pandemischer Einschränkungen wurde verneint.
Vorläufiger Rechtsschutz nur in geringem Umfang
Dem Eilantrag wurde lediglich in einer Randfrage stattgegeben. Insoweit hob das Gericht einzelne Teilbeträge des Bescheids vorläufig auf, soweit diese nach summarischer Prüfung nicht von der gesetzlichen Grundlage gedeckt waren. In der Hauptsache bestätigte das Gericht jedoch die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Leerraummiete und wies die beantragte Aussetzung der Vollziehung für die übrigen Teile des Bescheids zurück.
Bedeutung für Betreiber geförderter Wohnheime
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Betreiber von durch öffentliche Mittel geförderten Wohnheimen auch dann mit nachträglichen Forderungen der Leerraummiete konfrontiert werden können, wenn sie den Leerstand nicht vermeiden konnten. Die Argumentation, gesamtgesellschaftliche Krisensituationen wie eine Pandemie könnten eine Befreiung von dieser Verpflichtung auslösen, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Die einschlägigen Regelungen zum Umgang mit Leerständen in öffentlich gefördertem Wohnraum bleiben damit für betroffene Unternehmen und Investoren weiterhin von erheblicher Relevanz.
Das Verfahren ist nach aktuellen Informationen noch nicht rechtskräftig abgeschlossen; Änderungen im weiteren Verlauf sind möglich (Quellen: Verwaltungsgericht Würzburg, urteile.news).
Für Unternehmen sowie Investoren im Immobiliensektor ist der Umgang mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben und deren gerichtliche Durchsetzung oft komplex und mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Sollten Sie Unsicherheiten im Zusammenhang mit förderrechtlichen Vorgaben oder rechtlichen Fragestellungen in diesem Kontext haben, finden Sie umfassende Informationen und einen Kontakt für eine individuelle Rechtsberatung im Immobilienrecht bei MTR Legal.