EBay soll Wiederholung von Produktsicherheitsverstößen eigenständig stoppen

News  >  Handelsrecht  >  EBay soll Wiederholung von Produktsicherheitsverstößen ei...

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Home-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

OLG Frankfurt am Main konkretisiert Verantwortung von Online-Marktplätzen bei Verstößen gegen Produktsicherheitsrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betreiber von Online-Handelsplattformen werden zunehmend restriktiver, wenn es um die Umsetzung und Kontrolle von Produktsicherheitsvorschriften geht. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 25.06.2021 (Az.: 6 U 244/19) setzt in diesem Zusammenhang neue Maßstäbe: Die aus dem Plattformbetrieb resultierenden Sorgfaltspflichten bestehen demnach nicht nur abstrakt-sondern konkretisiert sich insbesondere dann, wenn bei einzelnen Händlern bereits Rechtsverstöße festgestellt worden sind.

Hintergrund: Produktsicherheitsrecht im Online-Handel

Der elektronische Handel vereinfacht den Zugang zu internationalen Märkten und bringt Unternehmen wie Verbrauchern zahlreiche Vorteile. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass unsichere oder mangelhafte Produkte über solche Marktplätze in Verkehr gebracht werden. Die Gesetzgebung – insbesondere das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – stellt daher klare Anforderungen an die Marktteilnehmer und nimmt auch Plattformbetreiber zunehmend in die Pflicht, effektive Maßnahmen zur Einhaltung relevanter Schutzvorschriften sicherzustellen.

Entscheidung des OLG Frankfurt am Main

Ausgangslage

Im Ausgangsfall boten Händler auf einer großen Online-Plattform – im konkreten Fall handelt es sich um eBay – diverse Produkte an, die nicht den deutschen Produktsicherheitsvorschriften entsprachen. Nachdem bereits mehrfach Hinweise auf Verstöße einzelner Händler eingingen, wurde die Frage relevant, inwieweit die Plattform selbst Verantwortung für wiederholte Verstöße zu übernehmen hat.

Zentrale Feststellungen des Gerichts

Das OLG Frankfurt am Main stellte klar: Kommt es zu bekannten oder bereits gerichtlich festgestellten Pflichtverletzungen durch einen bestimmten Händler, reicht es für die Handelsplattform nicht aus, sich lediglich auf allgemeine Prüfpflichten zu berufen. Vielmehr erwächst eine erweiterte Verantwortung: Die Plattform ist verpflichtet, eigene Maßnahmen zu implementieren, um künftige Rechtsverletzungen durch den bereits auffällig gewordenen Vertragspartner möglichst auszuschließen.

Das Gericht begründete dies insbesondere damit, dass das Geschäftsmodell von Online-Plattformen eben ausdrücklich darauf ausgerichtet ist, Dritten (Händlern) den Zugang zu Verbrauchern zu verschaffen. Dieser Struktur der Vermittlung komme auch im Bereich des Produktsicherheitsrechts eine besondere Bedeutung zu. Die Betreiberin der Plattform befindet sich nach Ansicht des Gerichts in einer maßgeblichen Kontroll- und Einflussposition und darf sich, bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, nicht mehr ihrer sekundären Prüfpflichten entledigen, indem sie allein pauschale Überwachungsmaßnahmen anführt.

Auswirkungen auf Plattformbetreiber und Händler

Differenzierung von Prüf- und Kontrollpflichten im Einzelfall

Das Urteil differenziert eindeutig zwischen allgemeinen und anlassbezogenen Prüfpflichten. Während es nicht zu den Obliegenheiten einer Plattform gehört, die Rechtmäßigkeit sämtlicher eingestellter Angebote umfassend zu prüfen, ändern sich diese Standards, wenn bereits festgestellte oder bekannt gewordene Verstöße vorliegen. In diesen Fällen muss der Plattformbetreiber eigenständig und aktiv werden, um ähnliche Verstöße in der Zukunft zu unterbinden.

Bedeutung für die Gestaltung von Unternehmensprozessen

Für Marktplatzbetreiber haben sich durch diese Rechtsprechung die Anforderungen an die interne Umsetzung von Prüfungs- und Kontrollmechanismen erhöht. Es empfiehlt sich, konkrete Verfahren für den Umgang mit auffällig gewordenen Händlern vorzusehen und die Dokumentation von Maßnahmen im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Insbesondere die Risiken eines Zuwiderhandelns – etwa mögliche Unterlassungsansprüche, behördliche Maßnahmen oder denkbare Verstoßfolgen im Wettbewerbsrecht – erfordern angemessene Strategien zur Risikobewältigung.

Relevanz für internationale Anbieter

Internationale Betreiber von Online-Plattformen, die Produkte auf den deutschen Markt bringen, sind ebenfalls vom Regelungsgehalt der Entscheidung betroffen. Überschneidungen verschiedener nationaler und unionsrechtlicher Vorschriften sind zu berücksichtigen-etwa im Hinblick auf die Rolle des Plattformbetreibers als mittelbarer Störer im Sinne des deutschen Rechts oder auf die Produkteinstufung nach europäischem Maßstab.

Kontextuelle Einordnung im Recht der digitalen Märkte

Entwicklung der Rechtsprechung

Das Urteil fügt sich in eine zunehmende Tendenz der Rechtsprechung ein, die Pflichten und Verantwortungsbereiche von Plattformen im elektronischen Handel zu konkretisieren. Weitere Entwicklungen erwartet die Fachwelt angesichts neuer europäischer Vorgaben, wie etwa der “Digitale Dienste-Gesetzgebung” (Digital Services Act), der Plattformen in der EU noch schärfer in die Pflicht nimmt.

Rechtsschutz und laufende Verfahren

Es sei darauf hingewiesen, dass das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist, weitere normkonkretisierende Entscheidungen jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen sind. Die Unschuldsvermutung für einzelne Händler bleibt im Rahmen laufender Verfahren weiterhin gewahrt. Die Quelle dieses Urteils ist einsehbar unter: urteile.news.

Zusammenfassung und vorsichtige Kontaktoption

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main bestätigt eine erhebliche Verschärfung der Überwachungspflichten für Plattformbetreiber im Zusammenhang mit Produktsicherheitsverstößen. Die Gestaltung effizienter und rechtssicherer Prozesse gewinnt im digitalen Vertrieb weiter an Bedeutung und bleibt auch angesichts der zunehmenden regulatorischen Anforderungen eine Herausforderung. Bei aufkommenden Fragen zur Umsetzung und Risikominimierung im Hinblick auf produktsicherheitsrechtliche Anforderungen im Online-Handel stehen die Rechtsanwälte bei MTR Legal gerne beratend zur Verfügung.

Sie haben ein rechtliches Anliegen?

Reservieren Sie Ihre Beratung – Wählen Sie Ihren Wunschtermin online oder rufen Sie uns an.
Bundesweite Hotline
Jetzt erreichbar

Jetzt Rückruf buchen

oder schreiben Sie uns!