Catella MAX: Verwaltung gekündigt und Abwicklung eingeleitet
Der Vorstand der Catella Real Estate AG hat die Verwaltung des offenen Immobilien-Publikumsfonds Catella MAX mit Wirkung zum 13. Oktober 2026 gekündigt. Nach den veröffentlichten Angaben wurde zugleich die geordnete Abwicklung des Sondervermögens eingeleitet.
Rechtsgrundlage der Kündigung ist § 99 KAGB. Seit dem 13. Oktober 2026 ist das Sondervermögen dauerhaft geschlossen; neue Anteile werden nicht mehr ausgegeben, Rücknahmen von Anteilen erfolgen ebenfalls nicht mehr.
Der Fonds mit der WKN A0YFRV und der ISIN DE000A0YFRV7 wurde am 24. Februar 2010 aufgelegt. Er galt als erster offener Immobilienfonds mit deutlicher Ausrichtung auf die Metropolregion München.
Rechtlicher Rahmen der Schließung nach § 99 KAGB
Mitteilung an BaFin, Verwahrstelle und Bekanntmachung
Nach der Berichterstattung wurden die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Verwahrstelle über die Kündigung informiert. Zusätzlich erfolgte eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Verwahrstelle des Catella MAX ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch.
Die Schließung erfolgte vor dem Hintergrund der Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs. Seit der Änderung durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz können Fondsgesellschaften die Rücknahme von Anteilen bereits am Tag der Bekanntgabe stoppen. Von dieser Möglichkeit hat Catella im Zusammenhang mit der Kündigung der Verwaltung Gebrauch gemacht.
Fondsrisikobegrenzungsgesetz und Liquiditätsmanagement
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist in wesentlichen Teilen am 16. April 2026 in Kraft getreten. Es setzt unter anderem die Richtlinie (EU) 2024/927 um und enthält ein Instrumentarium für das Liquiditätsmanagement von Investmentvermögen.
Nach Angaben aus der Fachberichterstattung entschied sich Catella gegen eine lediglich vorübergehende Aussetzung der Anteilrücknahme. Aus Sicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft wäre eine solche Maßnahme keine tragfähige Lösung für das strukturelle Problem gewesen.
Von Catella genannte Gründe für die Abwicklung
Als Gründe für die Entscheidung werden seitens der Gesellschaft geopolitische Herausforderungen, das veränderte Zinsumfeld, ein angepasstes Anlageverhalten vermögender Privatkunden sowie anhaltende Mittelabflüsse genannt. Damit ordnet Catella die Abwicklung in ein verändertes Markt- und Anlegerumfeld ein.
Der Fonds hatte seit seiner Auflegung im Jahr 2010 nach BVI-Methode eine durchschnittliche Wertentwicklung von 5,1 Prozent pro Jahr erreicht; Stichtag dieser Angabe ist der 30. September 2026. Damit lag die langfristige Wertentwicklung über dem Renditeziel von vier bis fünf Prozent.
Im letzten Berichtszeitraum wies der Fonds demgegenüber eine BVI-Rendite von minus 6,4 Prozent aus. Marktbedingte Bewertungsanpassungen wurden mit rund 27,6 Millionen Euro beziffert.
Fondskennzahlen und Entwicklung des Portfolios
Rückgang von Fondsvolumen und Anteilpreis
Das Fondsvolumen verringerte sich zuletzt von 359,3 Millionen Euro auf rund 311,7 Millionen Euro. Der Anteilpreis sank von 19,18 Euro auf 17,77 Euro.
Zum Stichtag 30. September 2025 hielt der Fonds 17 Objekte. Das Immobilienvermögen wurde mit 484,54 Millionen Euro angegeben, das Nettofondsvermögen mit 348,77 Millionen Euro.
Weitere Kennzahlen zum Stichtag 30. September 2025 waren:
- Fremdfinanzierungsquote: 29,6 Prozent,
- Liquiditätsquote: 5,6 Prozent,
- Vermietungsquote: 91,5 Prozent,
- Ausschüttung am 26. September 2025: 0,19 Euro je Anteil.
Immobilienbestand und erster Verkaufsschritt
Zuletzt umfasste das Portfolio noch 15 Fondsimmobilien aus den Nutzungsarten Wohnen, gewerbliche Arbeitsflächen und Einzelhandel. Als ersten Schritt der Abwicklung meldete Catella den Verkauf des Wohn- und Geschäftshauses „Park View“ in München-Schwabing.
Nach den veröffentlichten Angaben sollen alle Anleger gleichermaßen vom Erlös aus diesem Verkauf profitieren. Bereits im Juli 2023 hatte die Gesellschaft beim Catella MAX einen Rücknahmeabschlag von fünf Prozent aktiviert.
Ablauf der geordneten Abwicklung
Das Sondervermögen besteht zunächst fort. Die Immobilien sollen schrittweise veräußert werden; Erlöse werden nach Abzug von Darlehen, Verbindlichkeiten und Kosten grundsätzlich halbjährlich anteilig an alle Anleger ausgezahlt.
Nach der Berichterstattung dauert eine solche Abwicklung in der Regel mehrere Jahre. Eine vollständige und kurzfristige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ist nicht gewährleistet.
Catella-Vorstand Dr. Bernd Thalmeier bezeichnete einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen allen Anlegern als zentrales Anliegen der geordneten Abwicklung. Die Abwicklung soll Verkaufsdruck vermeiden und Veräußerungen in günstigen Marktfenstern ermöglichen; der Fonds befinde sich zum Zeitpunkt der Kündigung in einem geordneten Zustand.
Einordnung im Markt offener Immobilienfonds
Der Catella MAX war gut zwei Jahre zuvor durch die Verschmelzung mit dem Fonds Catella Bavaria vergrößert worden. Die jetzige Abwicklung erfolgt in einem Marktumfeld, in dem offene Immobilienfonds insgesamt unter Mittelabflüssen stehen.
Aus dem Segment der offenen Immobilienfonds flossen im Jahr 2025 netto 7,6 Milliarden Euro ab. Im Vorjahr hatten die Nettoabflüsse 5,9 Milliarden Euro betragen.
Catella übersprang – wie zuvor KanAm Grund beim Leading Cities Invest – die bis zu 36-monatige Aussetzungsfrist des KAGB und ging direkt in die Auflösung. KanAm Grund kündigte die Verwaltung des Leading Cities Invest mit Wirkung zum 26. Juni 2026; seit dem 29. Juni 2026 werden grundsätzlich keine regulären Anteilrückgaben mehr ausgeführt.
Auch der UBS (D) Euroinvest Immobilien wird im Jahr 2026 abgewickelt. Dort war die Rücknahme zuvor lediglich ausgesetzt worden; UBS informierte die BaFin über diesen Schritt.
Rechtliche Bedeutung für Anleger und weitere Beteiligte
Die Kündigung der Verwaltung nach § 99 KAGB und die dauerhafte Schließung verändern die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage der Anteilinhaber. Reguläre Rückgaben sind seit dem 13. Oktober 2026 nicht mehr möglich; die weitere Rückführung hängt von den Veräußerungen der Fondsimmobilien und den nach Abzug der maßgeblichen Positionen verbleibenden Erlösen ab.
Für Anleger kann insbesondere von Bedeutung sein, wie die Abwicklung ausgestaltet wird, welche Informationen zur Verfügung stehen und welche Zahlungen im Zeitverlauf erfolgen. Eine kurzfristige vollständige Kapitalrückführung ist nach den vorliegenden Angaben nicht zugesichert.
Häufige Fragen
Catella MAX Abwicklung nach § 99 KAGB: Werden Anteile noch zurückgenommen?
Seit dem 13. Oktober 2026 ist das Sondervermögen dauerhaft geschlossen. Nach den veröffentlichten Angaben werden weder neue Anteile ausgegeben noch bestehende Anteile zurückgenommen.
Catella MAX Fonds Abwicklung: Wann erhalten Anleger Auszahlungen?
Das Sondervermögen bleibt zunächst bestehen, während die Immobilien schrittweise verkauft werden. Erlöse sollen nach Abzug von Darlehen, Verbindlichkeiten und Kosten grundsätzlich halbjährlich anteilig an alle Anleger ausgezahlt werden.
Catella MAX Schließung: Welche praktischen Folgen hat die Abwicklung für betroffene Anleger?
Betroffene Anleger können ihre Anteile nicht mehr regulär zurückgeben und sind auf den Verlauf der Abwicklung angewiesen. Nach der Berichterstattung kann eine Abwicklung mehrere Jahre dauern; eine vollständige und kurzfristige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ist nicht gewährleistet.
Rechtliche Beratung zur Abwicklung des Catella MAX
Die Abwicklung eines offenen Immobilienfonds berührt kapitalmarktrechtliche, bankrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Anlegerrechten, Informationspflichten und der wirtschaftlichen Bewertung einzelner Schritte. MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei der rechtlichen Einordnung komplexer Fonds- und Kapitalmarktsachverhalte. Bei rechtlichen Fragen zur Abwicklung des Catella MAX finden Sie weitere Informationen unter Rechtsberatung durch MTR Legal.