Antrag zur Besteuerung sehr großer Nettovermögen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag einen Antrag zur Einführung einer zusätzlichen Besteuerung sehr großer Vermögen vorgelegt. Der Antrag trägt den Titel „500-Millionen-Steuer – Extremvermögen fairer beteiligen“ und wurde als Bundestagsdrucksache 21/8267 am 29. September 2026 in der 21. Wahlperiode eingebracht.
Nach dem Antrag sollen Personen mit einem Nettovermögen von mehr als 500 Millionen Euro einer neuen Besteuerung unterliegen. Vorgesehen ist ein Freibetrag in Höhe von 500 Millionen Euro. Erst oberhalb dieser Schwelle soll die Abgabe greifen.
Zu den Antragstellern zählen neben der Fraktion unter anderem Karoline Otte, Katharina Beck, Dr. Sebastian Schäfer, Dr. Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Stefan Schmidt, Felix Banaszak, Dr. Franziska Brantner, Timon Dzienus, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Jamila Schäfer und Johannes Wagner.
Ausgestaltung der vorgesehenen 500-Millionen-Steuer
Linear-progressiver Steuertarif
Der Antrag sieht eine linear-progressive Besteuerung vor. Diese soll bei Nettovermögen oberhalb des Freibetrags von 500 Millionen Euro einsetzen und mit einem Mindestgrenzsteuersatz von zwei Prozent beginnen.
Nach dem Konzept sollen folgende Stufen gelten:
- ab 500 Millionen Euro Nettovermögen: Mindestgrenzsteuersatz von zwei Prozent,
- ab einer Milliarde Euro Nettovermögen: Anstieg auf drei Prozent,
- ab zehn Milliarden Euro Nettovermögen: Steuersatz von vier Prozent.
Bereits gezahlte Einkommensteuer soll auf die 500-Millionen-Steuer angerechnet werden. Die Fraktion erwartet aus der neuen Steuer zusätzliche jährliche Einnahmen von mehr als 20 Milliarden Euro.
Verteilung der erwarteten Einnahmen
Nach den Plänen sollen die erwarteten Mehreinnahmen von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr in großen Teilen, jedoch nicht vollständig, den Ländern zugutekommen. Begründet wird dies damit, dass anders als bei einer klassischen Vermögensteuer bereits geleistete Steuern angerechnet werden sollen.
Nach Angaben der Fraktion wären nur wenige Hundert der rund 84 Millionen Menschen in Deutschland von der Steuer betroffen. Dies entspreche den reichsten 0,0007 Prozent der Bevölkerung.
Begründung des Antrags
Kritik an der Vermögenskonzentration
In der Begründung des Antrags führt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, Menschen mit extrem großen Vermögen seien im Steuersystem „strukturell und in hohem Maße“ privilegiert. Das deutsche Steuersystem begünstige nach Auffassung der Fraktion die Konzentration von Vermögen und verstärke diese.
Zur Begründung verweist der Antrag auf die unterschiedliche steuerliche Belastung von Arbeits- und Kapitaleinkommen. Auf Arbeitseinkommen könnten Steuern und Abgaben von bis zu 48 Prozent anfallen. Sämtliche Kapitaleinkommen würden demgegenüber nur mit maximal etwa 26 Prozent besteuert.
Holding-Strukturen und Kapitaleinkünfte
Der Antrag nimmt zudem Bezug auf die Besteuerung von Kapitaleinkünften über Holding-Strukturen. Nach Darstellung der Fraktion könnten Milliardäre Kapitaleinkünfte über solche Strukturen nahezu steuerfrei ansammeln.
Werden ausgeschüttete Kapitalgewinne in Holding-Strukturen belassen und nicht auf Privatkonten ausgezahlt, betrage die Steuer auf diese Ausschüttungen nach der Begründung des Antrags nur 1,5 Prozent. Dem stellt die Fraktion eine Besteuerung von etwa 26 Prozent bei natürlichen Personen gegenüber.
In einem begleitenden Erklärpapier der Fraktion wurde als Beispiel angeführt, dass derzeit 300 Wohnungen steuerfrei vererbt werden könnten, während bei drei Wohnungen Steuern anfielen.
Finanzpolitischer Kontext des Vorstoßes
Begründeter Finanzierungsbedarf
Der Antrag verweist zur Begründung des Regelungsbedarfs auch auf öffentliche Finanzierungsfragen. Danach fehlten in den Kassen der Städte und Gemeinden jährlich mehr als 30 Milliarden Euro. Außerdem gebe die Bundesregierung für die Jahre 2028 bis 2030 eine Finanzierungslücke von mehr als 100 Milliarden Euro an.
Die Fraktion stellt den Vorschlag damit in einen Zusammenhang mit dem aus ihrer Sicht bestehenden Bedarf an zusätzlichen staatlichen Einnahmen. Das Konzept wurde am 29. September 2026 von Fachpolitikern der Fraktion in Berlin öffentlich vorgestellt.
Karoline Otte, eine der Mitverfasserinnen, gehört für Bündnis 90/Die Grünen dem Finanzausschuss des Bundestages an. Der Vorschlag wurde nach den vorliegenden Angaben über mehrere Monate parteiintern ausgearbeitet; zuerst hatte die „Zeit“ darüber berichtet.
Bezug zu weiteren steuerpolitischen Vorlagen
Der Vorstoß stand zeitlich im Zusammenhang mit weiteren steuerpolitischen Beratungen im Bundestag. Am 8. Oktober 2026 wurden Regierungsvorhaben zur Einkommensteuerreform auf Drucksache 21/8235 und zum Jahressteuergesetz auf Drucksache 21/8283 in erster Lesung beraten. Diese Vorhaben sahen unter anderem einen höheren Reichensteuersatz vor.
Am selben Sitzungstag wurde zudem ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen tatsächlich entlasten und Rücklagen- und Vermögensaufbau stärken“ auf Drucksache 21/8379 behandelt.
Studienangaben zu sehr großen Vermögen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist in ihrem Antrag auf Studien, nach denen Milliardenvermögen zwischen 2015 und 2024 im Durchschnitt um 121 Prozent gestiegen seien. Dies entspreche nach der Darstellung einer jährlichen Rendite von mehr als zehn Prozent.
Vor diesem Hintergrund argumentieren die Abgeordneten, das Konzept führe nicht zu einer Substanzbesteuerung. Zur Begründung stellen sie auf die nach ihrer Auffassung sehr hohen Renditen extrem großer Vermögen und auf die vorgesehene Anrechnung bereits geleisteter Einkommensteuer ab. Die im Konzept vorgesehenen Steuersätze lägen deutlich unter der von der Fraktion erwarteten höheren Rendite.
Parlamentarische Behandlung am 8. Oktober 2026
Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung vier Anträge und drei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Steuerpolitik ab. Ein Antrag der Fraktion Die Linke erhielt per Handzeichen ebenfalls keine Mehrheit.
Bei einer der namentlichen Abstimmungen dieses Tages wurden 578 Stimmen abgegeben. Davon entfielen 445 Stimmen auf Nein, 132 Stimmen auf Ja und eine Stimme auf Enthaltung.
Die Grünen hatten für den 8. Oktober 2026 gezielt sieben namentliche Abstimmungen zu Steuerthemen angesetzt. Ziel war es nach den vorliegenden Angaben, Abgeordnete von Union und SPD zu einer offenen Positionierung zu veranlassen. Katharina Beck von Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Vorlagen in der Debatte als „sieben Abstimmungen über sieben Gerechtigkeitslücken“.
Bedeutung für Steuerrecht und Vermögensstrukturierung
Der Antrag betrifft zentrale Fragen der Besteuerung großer Vermögen, der Abgrenzung zwischen Einkommen- und Vermögensbesteuerung sowie der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen und Beteiligungsstrukturen. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen können solche steuerpolitischen Vorhaben bereits im Stadium parlamentarischer Diskussion von erheblicher Bedeutung sein, ohne dass daraus eine konkrete Rechtsänderung folgt.
MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei steuerrechtlichen Fragestellungen mit internationalem Bezug ebenso wie bei der Einordnung nationaler Steuerregelungen. Wer die rechtlichen Auswirkungen steuerpolitischer Entwicklungen auf bestehende Vermögens-, Beteiligungs- oder Unternehmensstrukturen prüfen lassen möchte, findet weitere Informationen unter Rechtsberatung im Steuerrecht.