Bundestag beschließt Krypto-Datenaustauschgesetz

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Bundestag beschließt Gesetz zum Austausch von Kryptowerte-Daten

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Grundlage der parlamentarischen Beratung waren die Bundestagsdrucksache 21/7195 sowie die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses auf Bundestagsdrucksache 21/8425, dort Buchstabe c.

Mit dem Gesetz soll die Mehrseitige Vereinbarung in nationales Recht überführt werden. Diese Vereinbarung betrifft den automatischen Austausch von Informationen nach dem internationalen Melderahmen für Kryptowerte. International wird das Abkommen als CARF MCAA bezeichnet.

Mehrseitige Vereinbarung zum Krypto-Informationsaustausch

Unterzeichnung durch Deutschland in Asunción

Deutschland hat die Mehrseitige Vereinbarung am 26. November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Staaten unterzeichnet. Unterzeichnungsort war Asunción. Die Vereinbarung vom 8. Juni 2023 regelt den zwischenstaatlichen Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden.

Der Austausch soll dazu beitragen, steuerlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit Kryptowerten grenzüberschreitend nachvollziehbarer zu machen. Nach den vorliegenden Angaben soll der Austausch von Krypto-Steuerdaten mit Drittstaaten ab September 2027 beginnen.

Geplante Beteiligung weiterer Jurisdiktionen

Nach den ergänzend bekannten Informationen planen 46 Jurisdiktionen einen Datenaustausch ab 2027. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind zunächst nicht beteiligt, haben jedoch eine Teilnahme ab 2029 zugesagt. Die Reichweite des Datenaustauschs hängt damit auch von der jeweiligen Beteiligung der einzelnen Jurisdiktionen und den einschlägigen Umsetzungsregelungen ab.

Inhalt des vorgesehenen Informationsaustauschs

Erfasste Daten zu Nutzern und Transaktionen

Der Melderahmen für Kryptowerte sieht vor, dass bestimmte Angaben zu Kryptowerte-Nutzern sowie zu Transaktionen ausgetauscht werden. Zu den Informationen gehören unter anderem:

  • Name,

  • Anschrift,

  • Ansässigkeitsstaaten,

  • Steueridentifikationsnummer,

  • Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers,

  • Art des Kryptowerts,

  • Gesamtbruttobeträge der Transaktionen.

Damit betrifft der Austausch sowohl personenbezogene Angaben als auch transaktionsbezogene Daten. Die konkrete Melde- und Austauschsystematik richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und der mehrseitigen Vereinbarung.

Verhältnis zu nationalen Meldepflichten

Die nationale Grundlage der Meldepflichten ist das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz vom 22. Dezember 2025. Danach melden Krypto-Dienstleister jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern.

Nach dem Gesetzentwurf entsteht für die Wirtschaft durch die Mehrseitige Vereinbarung selbst kein Erfüllungsaufwand. Begründet wird dies damit, dass die Vereinbarung nur den zwischenstaatlichen Austausch zwischen den zuständigen Behörden regelt. Die Meldepflichten für betroffene Krypto-Dienstleister folgen demnach nicht unmittelbar aus der Mehrseitigen Vereinbarung selbst, sondern aus den nationalen Regelungen.

Beratung im Finanzausschuss

Empfehlung zur unveränderten Annahme

Der Finanzausschuss empfahl am 7. Oktober 2026 die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Die Empfehlung erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion.

Der Ausschuss behandelte das Vorhaben im Paket mit zwei weiteren Regierungsentwürfen zum internationalen Datenaustausch. Diese weiteren Vorhaben waren auf den Bundestagsdrucksachen 21/7193 und 21/7194 verzeichnet.

Hinweise zu Meldepflichten und Doppelmeldungen

In der Ausschussaussprache forderte die CDU/CSU-Fraktion eine Prüfung der Wirksamkeit, eines zusätzlichen Erfüllungsaufwands und des Nutzens der bestehenden Meldepflichten. Zudem wurde die Vermeidung von Doppelmeldungen angesprochen.

Diese Punkte betreffen die praktische Umsetzung der bestehenden und künftigen Informationspflichten. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen ergibt sich daraus nicht; maßgeblich bleiben die beschlossenen und jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Weitere parlamentarische Entscheidungen zu Kryptowerten

Antrag der Linken abgelehnt

Der Antrag der Linken mit dem Titel „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ auf Bundestagsdrucksache 21/5824 wurde abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Damit wurde dieser Antrag nicht beschlossen. Die Entscheidung ist von dem separat behandelten Regierungsentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte zu unterscheiden.

Weitere steuerpolitische Oppositionsvorlagen

In derselben Sitzung am 8. Oktober 2026 lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mehrere steuerpolitische Oppositionsvorlagen ab. Dazu gehörte auch der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Bundestagsdrucksachen 21/5752 und 21/6112.

Auch diese Entscheidungen betreffen eigenständige parlamentarische Vorlagen. Sie ändern nicht den Beschluss des Bundestages zum Regierungsentwurf über die Mehrseitige Vereinbarung zum Krypto-Informationsaustausch.

Weiteres Verfahren im Bundesrat

Erster Durchgang im Juli 2026

Im Bundesrat lief der erste Durchgang zu dem Vorhaben am 10. Juli 2026 in der 1067. Sitzung unter der Bundesratsdrucksache 336/26. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 8. Oktober 2026 war die nächste Plenarsitzung des Bundesrates für den 20. November 2026 vorgesehen.

Der weitere Fortgang richtet sich nach den verfassungsrechtlichen und parlamentarischen Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren. Angaben zu einem darüber hinausgehenden Abschluss des Verfahrens sind hiermit nicht verbunden.

Bedeutung für Steuertransparenz bei Kryptowerten

Grenzüberschreitende Erfassung steuerlich relevanter Informationen

Der beschlossene Gesetzentwurf betrifft einen zentralen Baustein des internationalen Datenaustauschs zu Kryptowerten. Der automatische Informationsaustausch soll den zuständigen Behörden ermöglichen, grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich digitaler Vermögenswerte besser einzuordnen.

Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen kann die Entwicklung insbesondere dann Bedeutung haben, wenn Kryptowerte über Dienstleister, Plattformen oder Strukturen mit Auslandsbezug gehalten oder übertragen werden. Ob und in welchem Umfang steuerliche Pflichten bestehen, hängt jedoch stets vom konkreten Einzelfall und den jeweils geltenden Vorschriften ab.

Steuerrechtliche Einordnung bleibt einzelfallbezogen

Die Regelungen zum Informationsaustausch ersetzen nicht die steuerliche Beurteilung der einzelnen Transaktionen. Maßgeblich bleiben unter anderem die Art der Kryptowerte, die wirtschaftliche Zuordnung, der Zeitpunkt von Erwerb und Veräußerung sowie die steuerliche Ansässigkeit der beteiligten Personen oder Unternehmen.

MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowerten und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wer eine belastbare Einordnung im konkreten Fall benötigt, findet weitere Informationen zur Rechtsberatung im Steuerrecht.