Bundeskartellamt gibt HORNBACH-Übernahme frei

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Bundeskartellamt gibt Übernahme durch HORNBACH frei

Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Übernahme von sechs Standorten der insolventen HELLWEG Die Profi-Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG beziehungsweise der BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG durch die HORNBACH Baumarkt AG im Vorprüfverfahren freigegeben. Die Freigabe erfolgte ohne Auflagen; ein Hauptprüfverfahren war nach der Prüfung der Behörde nicht erforderlich.

Nach Einschätzung des Bundeskartellamts bestehen gegen den Zusammenschluss aus wettbewerblicher Sicht keine Bedenken. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, verwies darauf, dass Kundinnen und Kunden im Umfeld der betroffenen Standorte jeweils auf ausreichend andere Bau- und Fachmärkte ausweichen könnten.

Betroffene Standorte und wirtschaftlicher Hintergrund

Sechs HELLWEG-Standorte gehen an HORNBACH

Das freigegebene Vorhaben betrifft nach der Mitteilung des Bundeskartellamts sechs Standorte. Genannt werden:

  • Dortmund-Kley
  • Essen-Borbeck
  • Ahrensfelde
  • Freiberg
  • Augustin
  • Berlin-Köpenick

Bei dem Standort Essen-Borbeck handelt es sich nach Presseberichten um den Markt an der Aktienstraße. Dieser Standort wäre demnach der zweite HORNBACH-Markt in Essen.

Nach Unternehmensangaben sollen die sechs Standorte Anfang Dezember 2026 übernommen, anschließend umgebaut und im Frühjahr 2027 als HORNBACH Bau- und Gartenmärkte wiedereröffnet werden. Zum Zeitpunkt der entsprechenden Ankündigung standen nach Presseberichten noch die kartellrechtliche Freigabe sowie eine gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans aus.

HELLWEG-Gruppe im Insolvenzverfahren

HELLWEG betrieb zuletzt nach Angaben des Bundeskartellamts unter den Marken HELLWEG und BayWa Bau & Garten insgesamt 113 Bau- und Gartenmärkte in Deutschland. Die Standorte lagen insbesondere im Rhein-Ruhr-Gebiet, im Raum Berlin sowie in Süddeutschland.

Die Insolvenzanträge wurden nach Presseberichten beim Amtsgericht Essen gestellt. Der Antrag der HELLWEG Die Profi-Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG soll dort am 15. Juni 2026 eingegangen sein. Das Verfahren wird nach diesen Berichten beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 162 IN 115/26 geführt.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung betrieb HELLWEG nach Presseberichten rund 68 Filialen mit etwa 2.900 Beschäftigten sowie einen Onlineshop. Zudem wurden zwei Sanierungsgeschäftsführer in die Geschäftsführung berufen; die Beschäftigten erhielten zunächst Insolvenzgeld. Von der Insolvenz der Gruppe sind nach Presseberichten insgesamt rund 4.000 Beschäftigte betroffen, davon rund 2.900 bei HELLWEG und etwa 1.300 bei BayWa Bau & Garten.

Nach Angaben des Bundeskartellamts wurde im Juni 2026 über HELLWEG ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Zu einzelnen Daten der Verfahrenseröffnung liegen Presseberichte mit abweichenden Angaben vor; eine Festlegung hierauf erfolgt daher nicht.

Prüfung der regionalen Wettbewerbsverhältnisse

Maßstab: tatsächliches Nachfrageverhalten

Für die wettbewerbliche Beurteilung hat das Bundeskartellamt die relevanten Märkte in den jeweiligen Regionen anhand des tatsächlichen Nachfrageverhaltens der Kundinnen und Kunden abgegrenzt. Grundlage waren insbesondere Kundenkartendaten sowie Kundenbefragungen.

Die Behörde stellte dabei fest, dass die Einzugsgebiete von Baumärkten nicht schematisch anhand fester Radien bestimmt werden können. Vielmehr können sie sich unter anderem nach der Größe des jeweiligen Marktes, der Bevölkerungsdichte und der Verkehrsanbindung unterscheiden.

Ausweichmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden

Entscheidend war nach der Mitteilung des Bundeskartellamts, dass in den betroffenen Regionen weiterhin ausreichend alternative Anbieter vorhanden sind. Hierzu zählen andere Baumärkte und Fachmärkte, die aus Sicht der Kundinnen und Kunden als Ausweichmöglichkeiten in Betracht kommen.

Vor diesem Hintergrund sah das Bundeskartellamt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Übernahme der sechs Standorte zu einer wettbewerblich problematischen Marktstruktur führt.

Weitere Entwicklungen im Verkaufsprozess

Frühere Freigaben für andere Erwerber

Die Freigabe zugunsten von HORNBACH steht im Zusammenhang mit dem laufenden Verkaufsprozess der HELLWEG-/BayWa-Standorte. Bereits am 2. Oktober 2026 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von Mietverträgen für acht HELLWEG-/BayWa-Standorte durch die BAUHAUS AG, Belp/Schweiz, Zweigniederlassung Mannheim, freigegeben. Betroffen waren nach der damaligen Mitteilung die Standorte Backnang, Beckum, Berlin-Köpenick, Dahlwitz-Hoppegarten, Dortmund-Hacheney, Essen-Rellinghausen, Iserlohn und Potsdam.

Nach Presseberichten sollen hiervon tatsächlich sieben Märkte umgesetzt werden. Der Standort Berlin-Köpenick war zunächst Teil der BAUHAUS-Freigabe; nach Presseberichten zog BAUHAUS das Interesse an diesem Markt später zurück. Die erneute Nennung des Standorts in der späteren Freigabe zugunsten von HORNBACH betrifft daher denselben Markt.

Bereits am 11. September 2026 lagen nach Presseberichten Freigaben für insgesamt zwölf HELLWEG-/BayWa-Märkte zugunsten von OBI und BAUHAUS vor. Weitere Standorte waren zu diesem Zeitpunkt beim Bundeskartellamt angemeldet. OBI erhielt nach Presseberichten im Bieterverfahren den Zuschlag für mindestens fünf HELLWEG-/BayWa-Standorte und wurde für weitere Standorte als präferierter Investor benannt.

Fortführung nicht für alle Standorte gesichert

Nach Presseberichten kam eine Fortführung des Verbunds als Ganzes nicht zustande. Für Filialen, für die kein Investor gefunden wird, ist danach eine Schließung bis Ende November 2026 vorgesehen.

An den von HORNBACH und BAUHAUS übernommenen Standorten soll nach Presseberichten rund 400 Mitarbeitenden und Auszubildenden eine Weiterbeschäftigungsperspektive eröffnet werden. Eine verbindliche Aussage zu einzelnen Arbeitsverhältnissen ist damit nicht verbunden.

Auch die konzerneigene Gartencenter Augsburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund stellte nach Presseberichten Anfang Juli 2026 einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung.

Einordnung für das Wettbewerbsrecht

Die Entscheidung zeigt, dass Zusammenschlüsse im Einzelhandel nicht allein anhand bundesweiter Marktanteile beurteilt werden. Bei stationären Handelsformaten kommt der regionalen Betrachtung regelmäßig besondere Bedeutung zu. Maßgeblich ist, welche Ausweichmöglichkeiten Kundinnen und Kunden im konkreten Einzugsgebiet tatsächlich nutzen können.

Für Unternehmen, Investoren und Verkäufer in Sanierungs- oder Transaktionssituationen ist zudem erkennbar, dass kartellrechtliche Fragen auch bei der Übernahme einzelner Standorte erhebliches Gewicht haben können. MTR Legal begleitet wirtschaftsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zusammenschlusskontrolle, Vertrieb und Marktstruktur; bei rechtlichen Fragen zu vergleichbaren Vorgängen bietet sich eine individuelle Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht an.