Freigabe des Zusammenschlusses Ball/Benepack
Bundeskartellamt, Verwaltungsentscheidung vom 10. Dezember 2025 – B5-98/25: Das Bundeskartellamt hat den geplanten mittelbaren Erwerb von 80 Prozent der Anteile an der Benepack Belgium N.V. und der Benepack Hungary KFT sowie den Erwerb der alleinigen Kontrolle über diese Gesellschaften durch die Ball Corporation innerhalb der Monatsfrist freigegeben. Die Prüfung betraf einen Zusammenschluss im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Getränkedosen in Europa.
Das Verfahren wurde bei der 5. Beschlussabteilung unter dem Aktenzeichen B5-98/25 geführt. Nach der amtlichen Fusionskontrollliste erfolgte die Anmeldung am 10. November 2025; die Freigabe datiert auf den 10. Dezember 2025. Ein früherer Anlauf unter dem Aktenzeichen B5-63/25 war nach einer Anmeldung vom 12. September 2025 am 13. Oktober 2025 zurückgenommen worden.
Gegenstand der Transaktion
Mittelbarer Erwerb über eine Tochtergesellschaft
Der Erwerb sollte mittelbar über Rexam Limited mit Sitz in Luton, Bedfordshire im Vereinigten Königreich erfolgen, eine Tochtergesellschaft der Ball Corporation. Ziel des Vorhabens waren zwei Tochtergesellschaften der Benepack Hong Kong Ltd. mit Sitz in Hongkong, China.
Nach den veröffentlichten Angaben erwirbt Ball 80 Prozent der Anteile für geschätzt rund 184 Millionen Euro. Die verbleibenden 20 Prozent sollten bei den bisherigen Benepack-Gesellschaftern verbleiben. Die Transaktion wurde nach Presseberichten Ende Januar 2026 vollzogen und damit innerhalb des erwarteten ersten Quartals 2026 abgeschlossen.
Geschäftstätigkeit der beteiligten Unternehmen
Ball und Benepack sind im europäischen Markt für Getränkedosen tätig. Benepack ist seit 2020 in Europa aktiv und verfügt über ein Werk in Genk in Belgien sowie über ein kürzlich neu errichtetes Werk in Makó in Ungarn. Ball produziert in Deutschland unter anderem in Gelsenkirchen.
Der Zusammenschluss betraf damit Unternehmen, die auf bereits stark konzentrierten Märkten tätig sind. Das Bundeskartellamt hat den Fall in seinem Jahresbericht 2025/26 als Highlight der Fusionskontrolle unter der Überschrift „Fusion im Bereich Aluminiumgetränkedosen“ aufgeführt.
Prüfung durch das Bundeskartellamt
Untersuchung konzentrierter Getränkedosenmärkte
Die Beschlussabteilung befasste sich mit den Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Märkte für Getränkedosen. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Frage, ob der Zusammenschluss wirksamen Wettbewerb erheblich behindern könnte, sowie die wettbewerbliche Stellung der beteiligten Unternehmen.
In die Prüfung flossen nach den veröffentlichten Informationen unter anderem folgende Gesichtspunkte ein:
- Lieferströme innerhalb Europas,
- Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber,
- vorhandene und verfügbare Produktionskapazitäten,
- die wettbewerbliche Nähe zwischen Ball und Benepack,
- Beschaffungsbedingungen der Kunden,
- Wettbewerbsbedingungen aus Sicht von Kunden und Anbietern.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden alle in Europa tätigen Wettbewerber sowie etwa 35 Kunden befragt. Zu diesen Kunden zählten insbesondere Getränkehersteller und Abfüller.
Räumliche Marktabgrenzung
Das Bundeskartellamt grenzte den Markt räumlich eng ab. Nach der behördlichen Bewertung wirkten sich die Transaktion und ihre wettbewerblichen Folgen insbesondere auf die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse im Westen Deutschlands sowie in den angrenzenden Benelux-Staaten aus.
Maßgeblich war dabei, dass hohe Transportkosten den wirtschaftlich sinnvollen Lieferradius eines Werks begrenzen können. Diese Erwägung war für die wettbewerbliche Beurteilung der regionalen Nähe von Produktionsstandorten und Abnehmern von Bedeutung.
Ergebnis der fusionskontrollrechtlichen Bewertung
Keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwartet
Das Zusammenschlussvorhaben ließ nach der Prüfung des Bundeskartellamts keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten. Dies galt sowohl mit Blick auf mögliche koordinierte Effekte als auch hinsichtlich nicht-koordinierter Effekte.
Die Ermittlungen ergaben insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass Ball infolge des Zusammenschlusses einen erheblichen Anreiz zu Preiserhöhungen haben würde. Ebenso stellte das Bundeskartellamt keine besondere Wettbewerbskraft von Benepack fest, die einer Freigabe entgegenstand.
Einordnung der behördlichen Prüfung
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begründete die genaue Prüfung damit, dass Benepack als junger Wettbewerber in einen bereits konzentrierten Markt eingetreten sei und rasch expandiert habe. Zugleich baue Ball durch den Zusammenschluss seine starke Marktstellung aus.
Diese Umstände führten jedoch nicht zu einer Untersagung. Nach Abschluss der Ermittlungen gab das Bundeskartellamt das Vorhaben innerhalb der Monatsfrist frei. Die Freigabe erfolgte ohne die im Originaltext genannten Anhaltspunkte für eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs.
Bedeutung für die Fusionskontrolle
Relevanz für Transaktionen in konzentrierten Märkten
Der Fall zeigt, dass auch Zusammenschlüsse in hoch konzentrierten Märkten innerhalb der ersten Prüfungsphase freigegeben werden können, wenn die Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs ergeben. Entscheidend bleibt die konkrete Marktanalyse im Einzelfall.
Bei der Bewertung können insbesondere regionale Lieferbeziehungen, Transportkosten, Kapazitäten, Kundenbefragungen und die wettbewerbliche Nähe der beteiligten Unternehmen eine wesentliche Rolle spielen. Der Fall verdeutlicht zudem, dass die Marktstellung eines Erwerbers und die Entwicklung eines jüngeren Wettbewerbers einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden können, ohne dass dies zwingend zu einer Untersagung führt.
Einbindung ökonomischer Beratung
Nach Angaben der beteiligten ökonomischen Beratung war diese bereits seit der Pre-Notification-Phase als ökonomischer Berater für Ball und Benepack im Verfahren vor dem Bundeskartellamt tätig. Diese Information betrifft die Verfahrensbegleitung und ändert nichts an der behördlichen Entscheidung des Bundeskartellamts.
Wettbewerbsrechtliche Beratung durch MTR Legal
Fusionskontrollverfahren berühren häufig Unternehmensstrategie, Transaktionsstruktur und Marktposition zugleich. Für Unternehmen, Investoren und Gesellschafter kann eine frühzeitige rechtliche Einordnung wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen, Beteiligungserwerben und Kontrollwechseln von erheblicher Bedeutung sein. MTR Legal Rechtsanwälte berät hierzu im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht; weitere Informationen finden Sie unter Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht.