Bundeskartellamt erlaubt EloKa-Gemeinschaftsunternehmen

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Bundeskartellamt erlaubt Gemeinschaftsunternehmen für elektronische Kampfführung

Das Bundeskartellamt hat der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Hensoldt Sensors GmbH, die Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, die Plath GmbH & Co. KG sowie die General Dynamics European Land Systems-Bridge Systems GmbH zugestimmt. Die beteiligten Unternehmen verfolgen damit ein gemeinsames Vorhaben im Bereich der elektronischen Kampfführung.

Nach der Mitteilung der Behörde steht das Gemeinschaftsunternehmen im Zusammenhang mit einem komplexen Beschaffungsvorhaben des Bundes, über das noch nicht abschließend entschieden ist. Gegenstand ist die Beschaffung von Mitteln zur elektronischen Kampfführung. Nach Fachberichten firmiert das Gemeinschaftsunternehmen als IGEL GbR.

Kooperation für ein noch nicht vergebenes Bundeswehrvorhaben

Beschaffungsvorhaben mit besonderen Anforderungen

Die Zusammenarbeit der Unternehmen bezieht sich auf ein konkretes Vorhaben des Bundes. Nach den Angaben des Bundeskartellamts gehen die beteiligten Unternehmen davon aus, dass sie wegen des Umfangs des Auftrags und der Anforderungen des Auftraggebers, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, nur im Verbund ein tragfähiges Angebot erstellen und im Fall einer Beauftragung ausführen könnten.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärte, die Ermittlungen der Behörde hätten bestätigt, dass die beteiligten Unternehmen ohne eine Kooperation in einem Gemeinschaftsunternehmen voraussichtlich nicht in der Lage wären, die Anforderungen des Projekts zu erfüllen. Die Zusammenarbeit versetze die Unternehmen demnach erst in die Lage, sich mit einem entsprechenden Angebot um den Auftrag zu bewerben.

Bundeskartellamt sieht keine weitergehende Wettbewerbsbeeinträchtigung

Nach der Darstellung des Bundeskartellamts hat die Bundeswehr als Auftraggeber konkrete Anforderungen an die zu beschaffenden Waffensysteme formuliert. Diese Anforderungen machen nach Einschätzung der Behörde eine Zusammenarbeit der Unternehmen erforderlich.

Die Freigabe ist zugleich auf das konkrete Vorhaben bezogen. Das Bundeskartellamt erwartet nach seiner Mitteilung keine darüberhinausgehende Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmen.

Einordnung des Vorhabens in Fachberichten

Bezug zu MAUS wird von Fachmedien hergestellt

Das Bundeskartellamt benennt das konkrete Beschaffungsvorhaben in seiner Mitteilung nicht mit einer Projektbezeichnung. Fachmedien ordnen die Freigabe jedoch dem gestoppten EloKa-Vorhaben MAUS zu, dem Mobilen Aufklärungsunterstützungssystem. Diese Zuordnung stammt aus der Berichterstattung und ist nicht Bestandteil der behördlichen Benennung durch das Bundeskartellamt.

Nach diesen Berichten war bei MAUS eine Rahmenvereinbarung über bis zu 90 Einsatzsysteme mit einem Volumen von rund 600 Millionen Euro vorgesehen. Das Vorhaben sollte demnach ohne Ausschreibung an Rohde & Schwarz vergeben werden. Außerdem sollte das System den Störpanzer HUMMEL ablösen; das Bundesministerium der Verteidigung hatte nach der Berichterstattung argumentiert, nur Rohde & Schwarz könne fristgerecht liefern.

Parlamentarische Befassung und mögliche Neuausrichtung

Nach Medienberichten verweigerte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Direktvergabe von 90 Fahrzeugen an Rohde & Schwarz. Als Gründe wurden in der Berichterstattung unter anderem angeführt:

  • unzureichender Schutz der vorgesehenen Fahrzeuge,
  • durch den Ukrainekrieg überholte Annahmen,
  • mangelndes Vertrauen in den vorgesehenen Hauptauftragnehmer.

Das MAUS-System sollte nach der Berichterstattung auf einer 6×6-Plattform von General Dynamics European Land Systems entstehen, wie sie als Sanitäts-EAGLE bereits bei der Bundeswehr eingeführt ist. Nach dem Aus des Vorhabens sollte das Bundesministerium der Verteidigung ein neues, wettbewerblicheres Vergabeverfahren für ein besser geschütztes System starten.

Andere Berichte verweisen darauf, dass sich bei weiteren EloKa-Vorhaben der besser geschützte Radpanzer Piranha 5 als Trägerplattform etabliert habe. Er gilt in der Fachberichterstattung deshalb als mögliche Plattform für das neue Vorhaben.

Gegenstand des Angebots und weiterer Verfahrensstand

Fahrzeugsystem der elektronischen Kampfführung

Nach einem Bericht von JUVE betrifft das gemeinsame Angebot ein Fahrzeugsystem der elektronischen Kampfführung. Die Beteiligten wurden demnach von Gleiss Lutz, Freshfields und CMS beraten.

Der Fernmeldering e.V. ordnet die Freigabe neben MAUS auch den EloKa-Projekten SAWFISH und KNIFEFISH zu. Diese Einordnung stammt aus der Verbandsdarstellung und ergänzt die öffentlich zugängliche Berichterstattung; die Mitteilung des Bundeskartellamts selbst beschränkt sich auf das nicht namentlich bezeichnete Beschaffungsvorhaben.

Vergabeentscheidung noch offen

Die kartellrechtliche Freigabe ersetzt keine Vergabeentscheidung. Nach der Berichterstattung steht eine Entscheidung der Bundeswehr weiterhin aus; die finale Entscheidung liegt beim Bundesministerium der Verteidigung.

Auch der Kapitalmarkt nahm die Freigabe nur verhalten auf. Nach Börsenberichten gab die Hensoldt-Aktie am Tag der Freigabe um rund 0,3 Prozent auf 75,78 Euro nach.

Kartellrechtliche Bedeutung der Freigabe

Kooperationen bei komplexen Beschaffungsvorhaben

Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmenskooperationen bei besonders anspruchsvollen Beschaffungsvorhaben kartellrechtlich zulässig sein können, wenn die Zusammenarbeit nach den konkreten Umständen erforderlich ist, um überhaupt ein leistungsfähiges Angebot abzugeben. Maßgeblich ist dabei eine Betrachtung des Einzelfalls.

Im vorliegenden Fall stellte das Bundeskartellamt darauf ab, dass die beteiligten Unternehmen ohne das Gemeinschaftsunternehmen voraussichtlich nicht in der Lage wären, die Anforderungen des Projekts zu erfüllen. Zugleich bleibt die Kooperation nach den Angaben der Behörde auf das konkrete Vorhaben begrenzt.

Abgrenzung zur unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

Für die kartellrechtliche Bewertung ist insbesondere bedeutsam, ob eine Zusammenarbeit lediglich ein konkretes Projekt ermöglicht oder ob sie den Wettbewerb zwischen den Beteiligten darüber hinaus beeinträchtigt. Das Bundeskartellamt verneinte nach seiner Mitteilung eine über das Vorhaben hinausgehende Beeinträchtigung des Wettbewerbs.

Die behördliche Freigabe betrifft damit die Gründung und Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens im beschriebenen Zusammenhang. Aussagen zu einer bereits erteilten Beauftragung oder zur endgültigen Vergabe des Bundeswehrvorhabens lassen sich daraus nicht ableiten.

Häufige Fragen

Was hat das Bundeskartellamt beim Gemeinschaftsunternehmen von Hensoldt, Rohde & Schwarz, Plath und GDELS genehmigt?

Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der genannten Unternehmen für ein konkretes Bundesvorhaben zur elektronischen Kampfführung freigegeben. Die Behörde geht nach ihrer Mitteilung davon aus, dass die Zusammenarbeit erforderlich ist, um ein tragfähiges Angebot abzugeben und bei Beauftragung auszuführen.

Ist das EloKa-Vorhaben MAUS nach der Freigabe des Bundeskartellamts bereits vergeben?

Nein. Die Freigabe durch das Bundeskartellamt betrifft die kartellrechtliche Zulässigkeit des Gemeinschaftsunternehmens; eine Vergabeentscheidung der Bundeswehr steht nach der Berichterstattung weiterhin aus. Die finale Entscheidung liegt beim Bundesministerium der Verteidigung.

Welche praktischen Folgen hat die Freigabe des Bundeskartellamts für Unternehmen bei gemeinsamen Angeboten?

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Kooperationen bei komplexen Projekten zulässig sein können, wenn sie auf ein konkretes Vorhaben beschränkt sind und eine eigenständige Leistungserbringung der Beteiligten voraussichtlich nicht ausreichen würde. Für Unternehmen bleibt die genaue Abgrenzung des Kooperationszwecks kartellrechtlich bedeutsam.

Wettbewerbsrechtliche Beratung durch MTR Legal

Kooperationen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinsame Angebote können erhebliche wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn leistungsfähige Marktteilnehmer ihre Ressourcen für ein konkretes Projekt bündeln. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen mit internationalem Bezug. Bei rechtlichen Fragen zu Unternehmenskooperationen und kartellrechtlichen Anforderungen finden Sie weitere Informationen unter Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht.

Meta-Titel: Kartellamt genehmigt EloKa-Gemeinschaftsunternehmen

Meta-Beschreibung: Das Bundeskartellamt erlaubt ein EloKa-Gemeinschaftsunternehmen von Hensoldt, Rohde & Schwarz, Plath und GDELS.