Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuer-„Bundesmodell“
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Revisionsverfahren mit der Frage befasst, ob die Neuregelung der Grundsteuer nach dem sogenannten „Bundesmodell“ verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Nach der veröffentlichten Berichterstattung zu den Verfahren II R 25/24, II R 31/24 und II R 32/24 hat der BFH die maßgeblichen Regelungen des Bundesmodells nicht als verfassungswidrig angesehen.
Ausgangslage: Reform der Grundsteuer und neue Bemessungsgrundlagen
Anlass der Neuregelung
Die Reform der Grundsteuer knüpft an die Notwendigkeit an, die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden an aktuelle Vorgaben anzupassen. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob die gesetzlich vorgesehenen Bewertungs- und Bemessungsmechanismen den verfassungsrechtlichen Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlung und Belastungsgleichheit – standhalten.
Wesentliche Konturen des Bundesmodells
Das Bundesmodell stellt für die Grundsteuerbemessung auf bestimmte wert- und nutzungsbezogene Parameter ab. In der Praxis führt diese Systematik dazu, dass Grundstücke typisiert bewertet werden und daraus der Grundsteuerwert als Grundlage für weitere Rechenschritte ermittelt wird. Gegenstand der Gerichtsverfahren war unter anderem, ob diese typisierenden Elemente und die gewählte Datengrundlage zu verfassungsrechtlich relevanten Verzerrungen führen können.
Verfahren vor dem BFH: Gegenstand und Prüfmaßstab
Revisionsverfahren und rechtliche Einordnung
In den genannten Verfahren wurde vor dem BFH im Kern die Vereinbarkeit des Bundesmodells mit dem Grundgesetz thematisiert. Dabei standen Fragen der gleichheitsgerechten Ausgestaltung der Bewertung sowie der zulässigen Typisierung im Steuerrecht im Fokus. Der BFH hatte zu prüfen, ob die gesetzlichen Wertansätze und die Ausgestaltung der Bewertungsmethodik den verfassungsrechtlichen Rahmen überschreiten.
Typisierung und Gleichbehandlung als Schwerpunkte
Zum Prüfprogramm gehörte insbesondere, ob der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungs- und Typisierungsspielraums geblieben ist. In diesem Zusammenhang ist regelmäßig bedeutsam, ob die gesetzliche Systematik noch hinreichend folgerichtig ausgestaltet ist und ob etwaige Pauschalierungen sachlich gerechtfertigt sind.
Kernaussagen der BFH-Entscheidungen
Keine Verfassungswidrigkeit festgestellt
Nach der Berichterstattung zu den Entscheidungen hat der BFH das Bundesmodell nicht als verfassungswidrig bewertet. Das betrifft die grundlegende Konzeption der neuen Bewertungsregeln und die daraus folgende Ermittlung der Bemessungsgrundlagen.
Einordnung im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums
Soweit die Entscheidungen auf typisierende Bewertungsansätze Bezug nehmen, ist maßgeblich, dass der BFH der gesetzlichen Konzeption innerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen Rahmens Raum gegeben hat. Damit wurde die grundsätzliche Linie bestätigt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung steuerlicher Bewertungsmodelle typisierende Verfahren vorsehen darf, sofern die Grenzen der Gleichbehandlung gewahrt bleiben.
Bedeutung für die Praxis und weiterer Kontext
Einordnung für laufende und zukünftige Streitigkeiten
Die BFH-Entscheidungen betreffen die verfassungsrechtliche Beurteilung des Bundesmodells auf höchstrichterlicher Ebene. Soweit in der Praxis weitere Einsprüche, Klageverfahren oder verfassungsrechtliche Überprüfungen geführt werden, ist jeweils auf den konkreten Streitgegenstand und die jeweilige Verfahrenslage abzustellen. Berichte über laufende Verfahren sind grundsätzlich als Verfahrensstand zu verstehen; eine abschließende Bewertung hängt von den jeweiligen Entscheidungen ab.
Quellenhinweis
Dieser Beitrag beruht auf dem Originalartikel „Bundesfinanzhof hält Grundsteuer ‚Bundesmodell‘ für verfassungskonform (11.12.2025)“ auf urteile.news (Quelle: https://urteile.news/BFH_II-R-2524II-R-3124-und-II-R-325_Bundesfinanzhof-haelt-Grundsteuer-Bundesmodell-fuer_verfassungskonform~N35631).
Ansprechpartner für steuerrechtliche Fragestellungen
Die Einordnung höchstrichterlicher Entscheidungen zur Grundsteuer kann – abhängig von Betroffenheit, Bewertungsgrundlagen und Verfahrensstand – unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen. Wenn Sie hierzu Klärungsbedarf haben, finden Sie weitere Informationen zur Rechtsberatung im Steuerrecht bei MTR Legal Rechtsanwälte.