Erhalten Beschäftigte eine Mitteilung über einen geplanten Betriebsübergang, wirft dies regelmäßig weitreichende arbeitsrechtliche Fragen auf. Ein solcher Übergang führt nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich dazu, dass bestehende Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber übergehen. Für Arbeitnehmer ist daher von erheblicher Bedeutung, die rechtliche Tragweite der Unterrichtung und die damit verbundenen Konsequenzen zutreffend einzuordnen.
Rechtlicher Rahmen des Betriebsübergangs
Automatischer Übergang des Arbeitsverhältnisses
Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, treten die bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes in unveränderter Form auf den Erwerber über. Der neue Betriebsinhaber übernimmt dabei sämtliche zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Rechte und Pflichten. Hierzu zählen insbesondere Vergütungsansprüche, Urlaubsansprüche sowie sonstige individualvertragliche Vereinbarungen.
Eine Zustimmung der Arbeitnehmer zum Übergang des Arbeitsverhältnisses ist für diesen gesetzlichen Übergang nicht erforderlich. Das Arbeitsverhältnis besteht beim Erwerber zu den bisherigen Bedingungen fort, sofern kein wirksamer Widerspruch erklärt wird.
Kündigungsverbot wegen des Betriebsübergangs
Eine Kündigung, die allein wegen des Übergangs des Betriebs ausgesprochen wird, ist gesetzlich unwirksam. Dieses Verbot erfasst sowohl Kündigungen durch den bisherigen Arbeitgeber als auch durch den neuen Inhaber. Unberührt bleibt hingegen die Möglichkeit einer Kündigung aus anderen, vom Betriebsübergang unabhängigen Gründen, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unterrichtungspflicht gegenüber den Arbeitnehmern
Inhalt und Form der Mitteilung
Vor dem Übergang sind die betroffenen Arbeitnehmer in Textform umfassend zu informieren. Die Unterrichtung muss insbesondere Angaben enthalten zu:
- dem Zeitpunkt oder dem geplanten Zeitpunkt des Übergangs,
- dem Grund für den Übergang,
- den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer sowie
- den hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.
Nur wenn diese Informationen vollständig und zutreffend erteilt werden, wird die gesetzliche Widerspruchsfrist in Gang gesetzt. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zur Folge haben, dass die Frist nicht zu laufen beginnt.
Bedeutung einer ordnungsgemäßen Information
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Mitteilung ist von erheblicher Bedeutung. Unzutreffende oder lückenhafte Informationen können dazu führen, dass Arbeitnehmer ihr Widerspruchsrecht auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ausüben können. Maßgeblich ist, ob die Unterrichtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dem Arbeitnehmer eine sachgerechte Entscheidung ermöglicht.
Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses
Frist und Form des Widerspruchs
Arbeitnehmer sind berechtigt, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber zu widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform und ist gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Betriebsinhaber zu erklären.
Die Frist für die Ausübung dieses Rechts beträgt einen Monat ab Zugang einer ordnungsgemäßen Unterrichtung. Wird keine ordnungsgemäße Information erteilt, beginnt diese Frist nicht zu laufen.
Rechtsfolgen eines Widerspruchs
Wird wirksam widersprochen, bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen. Dies kann insbesondere dann praktische Auswirkungen haben, wenn der bisherige Arbeitgeber nach dem Betriebsübergang keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr hat. In solchen Konstellationen können sich weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen ergeben, etwa im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen, sofern deren Voraussetzungen vorliegen.
Ein Widerspruch sollte daher im Bewusstsein der damit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen erklärt werden.
Kollektivrechtliche Regelungen und Haftungsfragen
Fortgeltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen beim Erwerber fort. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie normativ oder individualvertraglich weiterwirken. Änderungen können sich insbesondere ergeben, wenn beim neuen Inhaber andere tarifliche Bindungen bestehen.
Welche Regelungen im Einzelnen fortgelten, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Betriebsübergangs ab.
Haftung von Veräußerer und Erwerber
Für vor dem Übergang entstandene Verpflichtungen haften der bisherige Arbeitgeber und der neue Inhaber unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen nebeneinander. Diese Haftung ist zeitlich begrenzt und betrifft ausschließlich Ansprüche, die vor dem Übergang begründet wurden und innerhalb eines bestimmten Zeitraums fällig werden.
Die genaue Reichweite der Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.
Einordnung und weitere Schritte
Eine Mitteilung über einen Betriebsübergang ist mit weitreichenden arbeitsrechtlichen Folgen verbunden. Sowohl die Frage, ob die Unterrichtung den gesetzlichen Anforderungen genügt, als auch die Entscheidung über einen möglichen Widerspruch erfordern eine sorgfältige rechtliche Bewertung im Lichte der konkreten Situation.
Unternehmen, Investoren und Führungskräfte sehen sich im Zusammenhang mit Betriebsübergängen regelmäßig komplexen rechtlichen Fragestellungen gegenüber, die über das Individualarbeitsrecht hinausreichen. MTR Legal Rechtsanwälte berät Mandanten in diesem Kontext umfassend. Weiterführende Informationen zur Rechtsberatung im Arbeitsrecht stehen auf unserer Website zur Verfügung.