Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsverweigerung: Wenn die Versicherung die Leistung verweigert

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Streit über Eintrittspflicht der BU-Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll eine wichtige finanzielle Absicherung für den Ernstfall sein, wenn der Versicherungsnehmer seinem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Viele Menschen schließen eine BU-Versicherung ab, um sich und ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Gerade Betroffene sind im Leistungsfall oft dringend auf die Auszahlung angewiesen und benötigen bei einer Leistungsablehnung durch die Versicherungsgesellschaften häufig rechtliche Unterstützung, um ihr Geld zu sichern. Eine Leistungsablehnung durch die Versicherungsgesellschaften bedeutet für die Betroffenen meist erhebliche finanzielle Einbußen und den Verlust von Geld.

Berufsunfähigkeit liegt gemäß § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor, wenn der Betroffene seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch im Versicherungsrecht berät. Versicherungsgesellschaften verfügen über viel Erfahrung bei der Leistungsprüfung und lehnen Anträge nicht selten ab – in solchen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, um die eigenen Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung leisten muss, ist aber ein häufiger Streitpunkt zwischen den Parteien.

Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung

Grundlage für die Eintrittspflicht der BU-Versicherung ist der Versicherungsvertrag. Hier wird geregelt, unter welchen Bedingungen die Versicherung zahlen muss. Die Beiträge und insbesondere der Beitrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig zahlt, sind entscheidend für die finanzielle Absicherung im Ernstfall. Trotz regelmäßiger Beitragszahlungen und der Einhaltung der Versicherungsbedingungen ist die Auszahlung der BU-Rente im Leistungsfall jedoch nicht garantiert. Häufig wird im Versicherungsvertrag vereinbart, dass der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein muss. Das bedeutet, er kann seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger leisten. Dabei ist unerheblich, ob die Ursache eine körperliche, psychische oder geistige Erkrankung ist.

Eine weitere Regelung ist die sog. „Sechs-Monats-Prognose“, die in vielen Verträgen vereinbart ist. Sie besagt, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen muss. Wer also bspw. für zwei Monate wegen eines Burnouts ausfällt, hat in der Regel noch keinen Leistungsanspruch aus der BU-Versicherung. Die Auszahlung der BU-Rente ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft; werden diese nicht erfüllt, kann die Zahlung der BU-Rente durch die Versicherungsgesellschaft verweigert werden. Wird sich der gesundheitliche Zustand nach ärztlicher Einschätzung in den nächsten Monaten voraussichtlich nicht bessern, liegt in der Regel eine Berufsunfähigkeit vor, so dass der Versicherer leisten muss.

Entscheidend ist dabei nicht, ob der Versicherte theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Vielmehr kommt es maßgeblich darauf an, ob er seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ihn tatsächlich ausgeübt hat, noch verrichten kann. Der Versicherer darf den Versicherungsnehmer nur dann auf einen anderen Beruf verweisen, wenn der Vertrag eine solche sog. abstrakte Verweisung zulässt.

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeit muss vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Das erfordert zumeist eine möglichst genaue Beschreibung des Berufsbilds und der ausgeführten Tätigkeiten. Die bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen sollten durch ärztliches Attest oder ggf. auch Gutachten nachgewiesen werden. Auch weitere medizinische Unterlagen wie Krankenhausberichte oder Therapienachweise können hilfreich sein. Grundsätzlich gilt: Je besser die Unterlagen die Einschränkungen im Berufsalltag dokumentieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer die Leistungen anerkennt. Der Leistungsantrag sollte dabei besonders sorgfältig ausgefüllt werden, und alle relevanten Fragebögen der Versicherung sind vollständig und korrekt zu beantworten, um Missverständnisse oder spätere Probleme zu vermeiden.

Die Unterlagen müssen zeitnah eingereicht werden. Bei jeder Frage der Versicherung im Leistungsantrag ist es wichtig, diese vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da Fehlern bei der Beantwortung der Fragen zu einer Ablehnung des Antrags führen können. Fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen oder Ablehnung des Antrags führen.

Versicherer verweigert Leistung

Es kommt immer wieder vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ablehnt. Einer der häufigsten Gründe dafür ist die fehlende ausreichende medizinische Grundlage. Die Versicherung prüft in der Regel selbst oder durch externe Gutachter, ob die behauptete Berufsunfähigkeit tatsächlich gegeben ist. Im Rahmen der Leistungsprüfung werden die Ablehnungsgründe und Ursachen für eine Leistungsablehnung genau bewertet. Experten, wie spezialisierte Anwälte oder Versicherungsberater, können Betroffene dabei unterstützen, die Ablehnungsgründe und Ursachen zu verstehen und ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Wenn die Versicherungsärzte zu einem anderen Ergebnis kommen als die behandelnden Ärzte des Versicherten, kann dies zu Konflikten führen. Ein weiterer Ablehnungsgrund kann insbesondere bei älteren Verträgen die abstrakte Verweisung sein. Das bedeutet, dass der Versicherer eine andere Tätigkeit für zumutbar hält. In neueren Verträgen ist das aber zumeist ausgeschlossen.

Ein weiterer und häufiger Streitpunkt ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Wer beim Abschluss der BU-Versicherung wichtige gesundheitliche Informationen verschweigt oder falsch angibt, riskiert, dass der Versicherer den Vertrag anficht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. In solchen Fällen entfällt die Eintrittspflicht sogar rückwirkend, auch wenn die aktuelle Berufsunfähigkeit mit der verschwiegenen Vorerkrankung nichts zu tun hat. Ein weiterer Ablehnungsgrund kann die fehlende Mitwirkung des Versicherten sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn keine ärztlichen Unterlagen eingereicht, Untersuchungen verweigert oder die beruflichen Tätigkeiten nicht ausreichend beschrieben werden. Versicherungsnehmer sollten in solchen Situationen Hinweise von Experten beachten und die verschiedenen Möglichkeiten prüfen, wie sie gegen eine Ablehnung vorgehen können, um ihre Ansprüche auf BU-Rente oder Auszahlung erfolgreich durchzusetzen.

Die Wichtigkeit der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht spielt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) eine zentrale Rolle und ist für den Versicherungsschutz von entscheidender Bedeutung. Bereits beim Abschluss der BU-Versicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen zu seinem Gesundheitszustand und möglichen Risiken vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Besonders die Gesundheitsfragen, die im Rahmen des Antrags gestellt werden, sollten mit größter Sorgfalt beantwortet werden, da sie die Grundlage für die Risikoeinschätzung und die spätere Leistungspflicht des Versicherers bilden.

Werden bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen Fehler gemacht oder wichtige Angaben vergessen, kann dies im Ernstfall zu erheblichen Problemen führen. Im schlimmsten Fall droht eine Leistungsverweigerung durch den Versicherer, sodass die dringend benötigte Berufsunfähigkeitsrente nicht ausgezahlt wird. Gerade im Leistungsfall, wenn der Versicherungsnehmer auf die BU-Leistungen angewiesen ist, kann eine solche Ablehnung existenzbedrohend sein. Daher ist es ratsam, sich bereits bei der Antragsstellung Zeit zu nehmen und alle Fragen gewissenhaft zu beantworten. Unsicherheiten sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden – im Zweifel kann die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen unabhängigen Versicherungsexperten helfen, Fehler zu vermeiden und den Versicherungsschutz zu sichern.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist auch für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen im Versicherungsfall von großer Bedeutung. Kommt es zu einer Leistungsverweigerung mit dem Hinweis auf eine angebliche Verletzung der Anzeigepflicht, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn er nachweisen kann, dass er alle Fragen korrekt und vollständig beantwortet hat. In solchen Fällen ist professionelle Hilfe oft unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren und die BU-Leistung zu erhalten.

Zusammengefasst: Die sorgfältige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen beim Abschluss der BU-Versicherung ist die Grundlage für eine verlässliche Absicherung. Wer hier gewissenhaft vorgeht und im Zweifel Expertenrat einholt, schützt sich vor späteren Problemen und erhöht die Chancen, im Ernstfall die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.

Medizinischer Nachweis entscheidend

Entscheidend für die Eintrittspflicht der BU-Versicherung ist der medizinische Nachweis einer dauerhaften Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent. Kommt es zum Streit über die Eintragspflicht des Versicherers, sollten sich Versicherungsnehmer rechtlich beraten lassen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Spezialisierte Anwälte können die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherung deutlich erhöhen.

MTR Legal Rechtanwälte berät im Versicherungsrecht und bei Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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