Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen an Bevollmächtigte trotz Widerruf

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## Ausgangspunkt: Bekanntgabe im Einspruchsverfahren und Rolle des Bevollmächtigten

Im steuerlichen Einspruchsverfahren kommt der ordnungsgemäßen Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung zentrale Bedeutung zu. Sie ist maßgeblich dafür, ob und ab wann Rechtsbehelfsfristen zu laufen beginnen. In der Praxis stellt sich hierbei insbesondere die Frage, an wen die Finanzbehörde wirksam zustellen darf, wenn zuvor eine Bevollmächtigung erteilt wurde, diese jedoch später widerrufen worden ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einer Entscheidung vom 15.05.2024 (Az. VI R 25/21) mit der Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten befasst, obwohl die Vollmacht zuvor widerrufen worden war. Grundlage dieser Darstellung ist der Originalbericht unter https://urteile.news/BFH_VI-R-2521_Wirksame-Bekanntgabe-einer-Einspruchsentscheidung-an-einen-Bevollmaechtigten-trotz-Widerrufs-der-Vollmacht~N33981.

## Sachverhalt: Widerruf der Vollmacht und Zustellung an den bisherigen Vertreter

### Erteilte Vollmacht im Verwaltungsverfahren

Ausgangspunkt des Verfahrens war, dass der Steuerpflichtige sich im Einspruchsverfahren zunächst vertreten ließ und hierfür eine Vollmacht erteilt hatte. Die Finanzbehörde kommunizierte in der Folge über den benannten Vertreter.

### Späterer Widerruf und anschließende Bekanntgabe

Im weiteren Verlauf wurde die Vollmacht widerrufen. Gleichwohl wurde die Einspruchsentscheidung nicht an den Steuerpflichtigen selbst, sondern weiterhin an den früher Bevollmächtigten bekannt gegeben. Daraus ergab sich die Streitfrage, ob die Bekanntgabe trotz des Widerrufs rechtlich wirksam war.

## Rechtlicher Kern der Entscheidung: Maßgeblichkeit der Kenntnis der Behörde

### Widerruf als solcher genügt nicht ohne Zugang bei der Finanzbehörde

Nach der vom BFH behandelten Konstellation kommt es für die Wirksamkeit der Bekanntgabe entscheidend darauf an, ob der Widerruf der Bevollmächtigung der Finanzbehörde in einer Weise zugegangen ist, die ihr das Fortbestehen der Vertretungsmacht objektiv erkennbar entzieht. Der BFH stellt damit auf die behördliche Kenntnis bzw. die zurechenbare Wahrnehmung des Widerrufs im Verwaltungsverfahren ab.

### Bekanntgabe an den früheren Bevollmächtigten kann wirksam bleiben

Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine Einspruchsentscheidung auch dann wirksam an den (ehemaligen) Bevollmächtigten bekannt gegeben werden kann, wenn der Widerruf zwar erklärt wurde, die Finanzbehörde hiervon im maßgeblichen Zeitpunkt jedoch nicht in einer relevanten Weise Kenntnis hatte. Maßgeblich ist damit nicht allein die interne Willensänderung des Steuerpflichtigen, sondern die nach außen hin wirksam kommunizierte Beendigung der Vertretungsbefugnis gegenüber der Behörde.

## Bedeutung für Fristen und Verfahrenslage

### Fristanlauf durch wirksame Bekanntgabe

Ist die Bekanntgabe wirksam, setzt sie den Lauf der Rechtsbehelfsfrist in Gang. Streit über die Wirksamkeit der Zustellung betrifft daher unmittelbar die Frage, ob ein nachfolgender Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt wurde oder als verspätet zu behandeln ist.

### Verfahrenssicherheit durch klare Zuordnung des Zustelladressaten

Die Entscheidung unterstreicht den Stellenwert eindeutiger Zustellverhältnisse im Einspruchsverfahren. Wo die Behörde aufgrund der Aktenlage weiterhin von einer Bevollmächtigung ausgehen darf, kann sich daraus eine wirksame Bekanntgabe an den bisherigen Vertreter ergeben.

## Einordnung aus Sicht der Verfahrensführung

Die Entscheidung des BFH (VI R 25/21) zeigt, dass die Wirksamkeit einer Bekanntgabe im Einspruchsverfahren wesentlich von formalen und nachweisbaren Kommunikationsvorgängen abhängen kann. Gerade wenn Zustellungen, Fristen und Vertretungsverhältnisse streitig werden, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die prozessuale Ausgangslage haben. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen in streitigen Auseinandersetzungen und der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Weitere Informationen zur Unterstützung im Bereich der Prozessführung finden sich auf der Website von MTR Legal.