BaFin ordnet Großkreditregeln ab Ende 2026 neu

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BaFin ordnet Regelungen nach dem Ende des Millionenkreditmeldewesens neu

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. Oktober 2026 den Entwurf einer Mantelverordnung zur Konsultation gestellt. Anlass ist die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach § 14 Kreditwesengesetz (KWG). Mit dem Wegfall dieses Meldeverfahrens werden auch die daran anknüpfenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen angepasst.

Das Standortfördergesetz vom 4. Februar 2026 wurde am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 33). Danach wird das Millionenkreditmeldewesen zum 30. Dezember 2026 eingestellt. Die letzten Millionenkreditmeldungen sind für den Meldestichtag 30. September 2026 abzugeben.

Großkreditverordnung ersetzt bisherige GroMiKV

Die geltende Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) enthält sowohl Bestimmungen zu Großkrediten als auch zum Millionenkreditmeldewesen. Nach dessen Einstellung soll sie durch eine Großkreditverordnung (GroKV) ersetzt werden. Diese wird die weiterhin erforderlichen Vorgaben für Großkredite enthalten.

Weitere Verordnungen werden bereinigt

Neben der Neufassung der Regelungen zu Großkrediten sieht der Entwurf Änderungen weiterer Verordnungen der BaFin vor. Dabei sollen Verweisungen auf die entfallenden Vorschriften des KWG zum Millionenkreditmeldewesen entfernt oder angepasst werden.

Der vollständige Titel des Regelwerks lautet „Verordnung zur Anpassung verordnungsrechtlicher Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz“.

Die notwendigen Änderungen werden durch zwei getrennte Mantel-Änderungsverordnungen umgesetzt:

  • Eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen betrifft die in dessen Zuständigkeit fallenden bankaufsichtlichen Vorschriften.
  • Eine weitere Verordnung der BaFin erfasst die von ihr erlassenen Bestimmungen.

Für den parallel behandelten Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen endete die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen am 30. September 2026.

Verringerung des Meldeaufwands für Kreditinstitute

Die Initiative zur Einstellung des Millionenkreditmeldewesens ging von der BaFin und der Deutschen Bundesbank aus. Damit sollen der administrative Aufwand der Kreditinstitute reduziert und doppelte Meldepflichten vermieden werden. Nach Angaben der BaFin unterliegen noch rund 3.200 Unternehmen der Pflicht, quartalsweise Kredite ab einer Million Euro zu melden.

BaFin-Präsident Mark Branson begründete die Einstellung damit, dass die Finanzaufsicht die erforderlichen Informationen mittlerweile aus anderen Quellen erhält. Nikolas Speer, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin, verwies bei der Proportionalitätskonferenz der Behörde Mitte September 2026 auf die künftige Nutzung von AnaCredit anstelle doppelter Meldungen.

AnaCredit als europäische Kreditdatenstatistik

AnaCredit ist eine Kreditdatenstatistik der Europäischen Zentralbank. Kreditinstitute in Deutschland übermitteln die betreffenden Daten an die Deutsche Bundesbank. Die bereits vorhandene europäische Datenerhebung bildet damit einen wesentlichen Hintergrund für den Verzicht auf das bisherige Millionenkreditmeldewesen.

Die Einstellung betrifft das Meldeverfahren für Millionenkredite. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Großkredite bleiben demgegenüber bestehen und sollen künftig in der neuen GroKV geregelt werden.

Schriftliche Konsultation der BaFin bis November 2026

Die BaFin führt die Konsultation 10/2026 ausschließlich schriftlich durch. Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf können bis zum 2. November 2026 per E-Mail eingereicht werden. Dabei ist das Geschäftszeichen BA 52-FR 2434/00007#00001 anzugeben.

Wer einer Veröffentlichung der eigenen Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht zustimmt, muss dies gegenüber der BaFin ausdrücklich in der E-Mail erklären. Die Konsultation dient der Beteiligung am Verordnungsentwurf; eine abschließende Fassung der Mantelverordnung ist damit noch nicht verbunden.

Bedeutung der Neuregelung für das Bankaufsichtsrecht

Mit dem Ende des Millionenkreditmeldewesens entfällt ein eigenständiges Meldeverfahren, während die Vorschriften über Großkredite fortgeführt werden. Die geplante Mantelverordnung der BaFin soll das untergesetzliche Regelwerk an diese Trennung anpassen und Verweisungen auf die aufgehobenen Meldebestimmungen bereinigen.

Unternehmen, Kreditinstitute und Investoren können im Zusammenhang mit den verbleibenden Großkreditbestimmungen sowie der Umstellung des aufsichtsrechtlichen Regelungsrahmens unterschiedliche rechtliche Fragen betreffen. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei bankrechtlichen Sachverhalten. Weitere Informationen finden sich unter Rechtsberatung im Bankrecht.