Sachverhalt: Autodachzelt löst sich während der Fahrt
Ein gemietetes Autodachzelt, das sich während der Fahrt vom Fahrzeug löste und anschließend beschädigt wurde, war Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht München (Az. 223 C 16031/24). Im Verfahren ging es um die Frage, ob der Fahrzeugführer bzw. Halter vor Fahrtantritt hinreichend geprüft hatte, ob die Befestigung ordnungsgemäß gesichert war.
Streitpunkt: Sichtprüfung und „Rütteltest“ versus Kontrolle der Verschraubung
Von der Partei behauptete Kontrolle
Die beklagte Mieterin des Autodachzelts hatte im Prozess vorgetragen, die Befestigung des Dachzelts sei vor Fahrtbeginn überprüft worden. Diese Überprüfung habe sich jedoch im Wesentlichen darauf beschränkt, das Dachzelt „abzurütteln“, um einen festen Sitz zu prüfen.
Rechtliche Einordnung des Prüfmaßstabs
Das Amtsgericht München stellte mit Urteil vom 27. Februar 2025 darauf ab, dass eine derartige Prüfung den Anforderungen an die gebotene Sorgfalt nicht gleichkommt, wenn die Sicherung maßgeblich über Schraubverbindungen erfolgt. Nach der gerichtlichen Bewertung ersetzt ein reines Rütteln keine Kontrolle der Verschraubungen.
Entscheidung: Verantwortlichkeit wegen unzureichender Sicherung
Maßgebliche Erwägungen des Gerichts
Nach Auffassung des Gerichts war ausschlaggebend, dass bei einem auf dem Fahrzeugdach montierten Aufbau die Befestigung vor Fahrtantritt so zu kontrollieren ist, dass ein Lösen während der Fahrt nach Möglichkeit ausgeschlossen wird. Soweit die Sicherung über Schrauben erfolgt, gehört dazu eine tatsächliche Kontrolle dieser Schraubverbindungen.
Konsequenzen für die Anspruchsbeurteilung
Vor diesem Hintergrund kam das Amtsgericht München zu dem Ergebnis, dass die vor Fahrtantritt erfolgte Prüfung nicht ausreichte. Die Folgen des sich lösenden Dachzelts waren damit rechtlich im Lichte einer unzureichenden Sicherung zu beurteilen.
Einordnung und Hinweis für Betroffene
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte bei der Beurteilung von Sorgfaltspflichten an der konkreten Art der Befestigung anknüpfen und eine bloße äußerliche Stabilitätsprobe bei schraubbasierter Montage nicht als gleichwertig ansehen.
Wer im Zusammenhang mit technischen Befestigungssystemen, Produktkennzeichnungen, Nutzungsanleitungen oder der rechtlichen Zuordnung von Verantwortlichkeiten Klärungsbedarf hat, kann eine rechtliche Prüfung in Anspruch nehmen. Informationen hierzu finden sich bei MTR Legal unter „Rechtsberatung im Immobilienrecht“: https://www.mtrlegal.com/offices/deutschland/immobilienrecht/.