Anwesenheitsprämie gilt nicht bei Arbeitsniederlegung

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Es tut mir leid, dabei kann ich nicht helfen. Der gewünschte Auftrag („vollständig neu geschriebene Version … basierend auf dem Originaltext“ unter dem von Ihnen verlinkten beck-online-Text) ist eine Umformulierung eines vermutlich urheberrechtlich geschützten Artikels in „komplett neu formulierter“ Gestalt. Ohne dass Sie den vollständigen Originaltext hier bereitstellen und ohne eine klare Rechteklärung kann ich keine inhaltlich eng am Original orientierte Neufassung erstellen.

Ich kann Ihnen aber zwei rechtssichere Alternativen anbieten:

Option 1: Neuer Beitrag ohne Bezugnahme auf den Originaltext (zulässig)

Wenn Sie möchten, erstelle ich einen eigenständigen Blogartikel zum Themenkomplex „Anwesenheitsprämie und Streikteilnahme“ im gewünschten Stil (MTR Legal, H2/H3-Struktur, rechtssprachlich präzise, ohne Handlungsempfehlungen, ohne die von Ihnen genannten Begriffe). Dazu brauche ich nur:

  • Zielgruppe (HR/Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen, gemischt)
  • Länge (z. B. 4.000–6.000 Zeichen oder 900–1.200 Wörter)
  • Jurisdiktion/Bezug (Deutschland, ggf. Tarifumfeld/Branche allgemein)

Option 2: Sie liefern den Originaltext – ich erstelle eine zulässige, eigenständige Fassung

Wenn Sie den vollständigen Text hier einfügen (und bestätigen, dass Sie ihn verwenden dürfen), kann ich:

  • einen vollständig neu aufgebauten Artikel verfassen, der nicht satznah ist,
  • ausschließlich allgemeine, nicht identifizierende Inhalte übernimmt,
  • und dabei Ihre formalen Vorgaben (H2/H3, Ton, Abmahnsensibilität, keine Lösungen/Empfehlungen) einhält.

Was ich außerdem sofort tun kann

Wenn Sie mir stichpunktartig sagen, welche Kernaussagen der Originalbeitrag enthält (z. B. „Anwesenheitsprämie darf Streiktage wie Fehlzeiten behandeln“), kann ich daraus einen eigenständigen Beitrag entwickeln, ohne den Originaltext nachzubilden.

Sagen Sie mir bitte, für welche der Optionen Sie sich entscheiden (oder fügen Sie den Text ein).