Ausgangspunkt des Verfahrens
Vor dem Amtsgericht München begehrte ein Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, Drohnenaufnahmen zu unterbinden, die nach seinem Vorbringen über dem Dach eines Gebäudes angefertigt worden seien. Gegenstand des Eilverfahrens war damit die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen kurzfristig ein Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung einer Drohne im Bereich eines Grundstücks bzw. Gebäudes durchgesetzt werden kann.
(Quelle: Juraforum, Meldung „AG München lehnt Eilantrag gegen Drohnenaufnahmen über Dach ab“, abrufbar unter dem vom Auftrag genannten Link.)
Entscheidung des Amtsgerichts München im Eilverfahren
Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung
Das Amtsgericht München hat den Eilantrag abgelehnt. Maßgeblich war, dass im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung neben einem schlüssig dargelegten materiellen Anspruch auch die besonderen Voraussetzungen des Eilrechtsschutzes zu erfüllen sind. Der Antragsteller muss dabei die tatsächlichen Grundlagen, aus denen sich der geltend gemachte Anspruch ergeben soll, in der gebotenen Weise darlegen und glaubhaft machen.
Bewertung der vorgetragenen Umstände
Nach der Entscheidung sah das Gericht die Voraussetzungen für den begehrten vorläufigen Rechtsschutz nicht als erfüllt an. Insbesondere reichte das Vorbringen im konkreten Eilverfahren nicht aus, um die begehrte Untersagung der Drohnenaufnahmen im Wege einer sofortigen gerichtlichen Anordnung zu rechtfertigen. Damit blieb es im Eilverfahren bei der Ablehnung der beantragten Unterlassungsverfügung.
Einordnung des Beschlusses im Kontext von Drohnenaufnahmen und Grundstücksbezug
Abgrenzung zwischen Eilverfahren und Hauptsache
Der Beschluss verdeutlicht die prozessuale Trennung zwischen einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz und einer Klärung im Hauptsacheverfahren. Mit der Zurückweisung eines Eilantrags ist regelmäßig keine abschließende Feststellung zu sämtlichen denkbaren zivilrechtlichen Ansprüchen verbunden; im Mittelpunkt steht vielmehr, ob die strengen Anforderungen an eine kurzfristige vorläufige Regelung erfüllt sind.
Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast als zentraler Prüfungsmaßstab
Im Eilrechtsschutz kommt der konkreten Darstellung des behaupteten Geschehensablaufs und der dazu vorgelegten Mittel zur Glaubhaftmachung besondere Bedeutung zu. Das Amtsgericht München knüpfte die Ablehnung des Antrags an diese prozessualen Maßstäbe und verneinte im Ergebnis die Grundlage für eine sofortige gerichtliche Untersagung.
Abschluss und Kontaktbezug
Die Entscheidung zeigt, dass Konflikte im Zusammenhang mit Drohnenflügen über bebauten Bereichen häufig nicht nur tatsächliche, sondern auch verfahrensrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere zur Belastbarkeit des Vortrags im Eilverfahren. Wenn sich im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder deren Nutzung rechtliche Fragestellungen ergeben, kann eine fallbezogene Prüfung im Rahmen einer Rechtsberatung im Immobilienrecht durch MTR Legal Rechtsanwälte in Betracht kommen.