Zollrecht und Dual-Use-Güter

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Rechtssicherer Umgang mit Dual-Use-Gütern im internationalen Handel

Beim internationalen Zollrecht spielen Dual-Use-Güter eine besondere Rolle, da sie neben zivilen auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Für Unternehmen ist das Thema von zentraler Bedeutung, da die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben essenziell für die Exportabwicklung ist. Die verschiedenen Verordnungen, wie die europäische Dual-Use-Verordnung und nationale Regelungen, bilden die Grundlage für die Exportkontrolle in diesem Bereich. Die Rechtsgrundlage für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern im internationalen Handel ergibt sich aus einer Vielzahl von EU- und nationalen Verordnungen sowie dem Außenwirtschaftsgesetz. Daher ist für den Export von Dual-Use-Gütern in vielen Fällen eine Genehmigung erforderlich. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht können hart sanktioniert werden.

Selbst wenn nur an eine zivile Nutzung gedacht wird, macht allein die Möglichkeit, die Produkte, Technologien oder Software auch militärisch nutzen zu können, Dual-Use-Güter zu einem äußerst sensiblen Bereich im Exportrecht. Das Ziel der Exportkontrolle besteht darin, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und strategisch wichtigen Gütern zu verhindern und internationale Sicherheitsziele zu erreichen. Die Grundlagen der gesetzlichen Regelungen für Dual-Use-Güter sollten Unternehmen daher genau kennen, um ihre Pflichten zu erfüllen. Entsprechend umsichtig sollten Unternehmen agieren, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Zollrecht berät.

Zivile und militärische Verwendbarkeit

Zu Dual-Use-Gütern können bspw. Maschinenbauteile und Maschinen zählen, die zwar für die zivile Luftfahrt gedacht sind, sich aber auch in Waffensystemen verwenden lassen. Auch Maschinen mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen der Exportkontrolle, insbesondere wenn sie für militärische Zwecke genutzt werden können. Ebenso können bestimmte Chemikalien, die in der Medizin oder Landwirtschaft Anwendung finden, auch für die Herstellung chemischer Waffen benutzt werden. Werkstoffe wie spezielle Metalle oder Verbundmaterialien sind weitere Beispiele für Dual-Use-Güter, da sie sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Auch bei Software kann die Möglichkeit zur Doppelnutzung bestehen, einerseits z.B. für Datenschutz und IT-Sicherheit im zivilen Bereich und andererseits kann sie für gesicherte Kommunikation im militärischen Bereich relevant sein. Ventile als technische Komponenten mit doppeltem Verwendungszweck fallen ebenfalls unter die Exportkontrolle. Ein CD-Player kann aufgrund seiner Lasertechnologie als Gerät mit Dual-Use-Potenzial gelten, da leistungsstarke Laser auch militärisch genutzt werden könnten. Die Kraft von Maschinen oder Komponenten spielt bei der Bewertung der Exportkontrollpflicht eine wichtige Rolle. Technologie ist bei Dual-Use-Gütern von zentraler Bedeutung, da sie sowohl für zivile als auch militärische Anwendungen genutzt werden kann und daher unter Exportkontrolle steht. Werkzeugmaschinen sind ein weiteres Beispiel für Dual-Use-Güter, die bei Exporten genehmigungspflichtig sein können. Der Begriff Gut wird im Rahmen der Klassifizierung von Dual-Use-Gütern verwendet, um die Beschaffenheit und den Verwendungszweck zu bestimmen. Die Art der Güter ist entscheidend für die Genehmigungspflicht, da unterschiedliche rechtliche Vorgaben für verschiedene Kategorien gelten. Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Produkte, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen geeignet sind. Die Regulierung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erfolgt im EU-Kontext durch spezifische Anhänge der Dual-Use-Verordnung, die technische Parameter und Kontrollpflichten festlegen. Dual-Use-Güter können in verschiedenen Bereichen wie Industrie, Forschung, Medizin oder Kommunikation eingesetzt werden.

In der Europäischen Union ist der Umgang mit Dual-Use-Gütern durch die Verordnung (EU) 2021/821 geregelt. Sie schafft eine einheitliche Grundlage für die Ausfuhrkontrolle solcher Güter innerhalb der Mitgliedstaaten. In Deutschland werden die europäischen Regelungen durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ergänzt. Diese schreiben unter anderem vor, dass für die Ausfuhr von bestimmten Dual-Use-Gütern eine Genehmigung erforderlich ist. Das gilt selbst dann, wenn der Verwendungszweck ausschließlich ziviler Natur ist.

Klärung der Genehmigungspflicht

Die zollrechtliche Bedeutung dieser Regelungen ist erheblich. Unternehmen, die Dual-Use-Güter exportieren möchten, müssen vorab klären, ob eine Genehmigungspflicht besteht. Maßgeblich ist hierbei die sogenannte EU-Dual-Use-Güterliste, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung, insbesondere Anhang I und Anhang 1, dienen als zentrale Güterlisten für die Kategorisierung und rechtliche Einordnung der betroffenen Güter. Diese Listen und deren detaillierte Auflistung definieren die technischen Parameter und Verwendungszwecke der gelisteten Waren. Die Codierungen in den Zollsystemen sind bei der Ausfuhranmeldung entscheidend, um die korrekte Einstufung und Identifikation von Dual-Use-Gütern sicherzustellen. Die Genehmigungspflichten ergeben sich aus der Dual-Use-VO, der EG Dual Use Verordnung und weiteren VO, wobei verschiedene Arten von Ausfuhrgenehmigungen – nationale, EU-weite und allgemeine – zu beachten sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in der Bundesrepublik Deutschland die zuständige Behörde für die Erteilung entsprechender Genehmigungen. Die Ausfuhren von Dual-Use-Gütern unterliegen strengen Kontrollverfahren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Neben der Ausfuhr sind auch die Verbringung, Durchfuhr und Vermittlung von Dual-Use-Gütern im Rahmen der Exportkontrolle geregelt. Die rechtlichen Grundlagen bilden die VO, die Dual Use VO und die EG Dual Use Verordnung, die durch Novellen, Änderungen und laufende Anpassungen regelmäßig aktualisiert werden. Die Kommission, insbesondere die Europäische Kommission, ist für die Überarbeitung und Aktualisierung der Verordnung und ihrer Anhänge verantwortlich. Das Außenwirtschaftsgesetzes und die verschiedenen Ebenen der europäischen und nationalen Gesetzgebung regeln die Exportkontrolle umfassend. Die Ausfuhr von Dual Use unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland einem klaren Genehmigungsverfahren. Artikel 3 der EU-Verordnung stellt eine zentrale Rechtsvorschrift für die Exportkontrolle dar. Bei Verstößen gegen die Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Exportkontrolle umfasst zahlreiche Themen, die für Unternehmen von großer Bedeutung sind, darunter die Einhaltung von Listen, Genehmigungspflichten und die Überwachung von Ausfuhren. Der Begriff Dual-Use-Güter bezeichnet Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und daher einer besonderen rechtlichen Einordnung und Kontrolle unterliegen.

Bevor eine Ausfuhr erfolgt, müssen die exportierenden Unternehmen daher umfassende Prüfungen durchführen. Zunächst ist festzustellen, ob die betroffenen Güter auf der Güterliste stehen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob für das Zielland besondere Beschränkungen bestehen, z.B. im Rahmen eines Embargos und ob konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Ware zu militärischen oder sicherheitskritischen Zwecken verwendet werden könnte. Liegt ein solcher Verdacht vor oder besteht Unsicherheit, ist eine Genehmigung zu beantragen. Fehlt diese, kann selbst ein unbeabsichtigter Verstoß rechtlich schwerwiegende Konsequenzen haben.

Nicht gelistete Dual-Use-Güter: Risiken und Pflichten

Nicht gelistete Dual-Use-Güter stellen für Exportunternehmen eine besondere Herausforderung dar. Auch wenn diese Güter nicht explizit in den Anhängen der EU-Dual-Use-Verordnung aufgeführt sind, können sie dennoch für militärische oder andere sensible Verwendungszwecke eingesetzt werden. Gerade im Bereich der Exportkontrolle ist daher besondere Vorsicht geboten, denn auch die Ausfuhr von nicht gelisteten Dual-Use-Gütern kann genehmigungspflichtig sein.

Die EU-Dual-Use-Verordnung sieht mit der sogenannten Catch-all-Klausel vor, dass die Ausfuhr von Gütern, die nicht auf den gelisteten Dual-Use-Gütern stehen, dennoch einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, wenn sie für bestimmte kritische Verwendungszwecke bestimmt sind. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Hinweise vorliegen, dass die Güter für militärische Endverwendungen, für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen oder für andere sicherheitsrelevante Zwecke genutzt werden könnten. Die Verordnung verpflichtet Exportunternehmen, die Verwendungszwecke ihrer Waren sorgfältig zu prüfen und im Zweifel die zuständigen Behörden einzubeziehen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie nicht nur die gelisteten Dual-Use-Güter im Blick behalten müssen, sondern auch bei nicht gelisteten Gütern eine umfassende Risikoanalyse durchführen sollten. Die Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Ausfuhrgenehmigung und bietet Unterstützung bei der Einhaltung der komplexen Regelungen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Ausfuhr von nicht gelisteten Dual-Use-Gütern zu prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht und gegebenenfalls rechtzeitig eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen.

Die Einhaltung der Vorgaben der EU, der Dual-Use-Verordnung und der nationalen Regelungen ist für Exportunternehmen unerlässlich, um Verstöße und damit verbundene Sanktionen zu vermeiden. Wer die Risiken und Pflichten im Zusammenhang mit nicht gelisteten Dual-Use-Gütern kennt und beachtet, schützt nicht nur das eigene Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen, sondern trägt auch zur internationalen Sicherheit bei.

Harte Sanktionen bei Verstößen

Zu unterscheiden ist dabei zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen. Wer etwa fahrlässig eine genehmigungspflichtige Ware ohne die erforderliche Genehmigung exportiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 19 AWG. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Kommt es zu einem vorsätzlichen Verstoß bspw. durch die bewusste Umgehung eines Exportverbots oder die Lieferung in ein Embargoland liegt regelmäßig eine Straftat vor. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünfzehn Jahren geahndet werden. Bei Verstößen gegen die Exportkontrollvorschriften für Dual-Use-Güter drohen somit empfindliche Strafen, die der Abschreckung und Sicherung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen dienen.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch wirtschaftliche Schäden. Unternehmen riskieren nicht nur hohe Geldbußen und Strafzahlungen, sondern auch den Verlust von Exportrechten, Eintragungen auf internationalen Sanktionslisten, zivilrechtliche Klagen durch Geschäftspartner sowie massive Reputationsschäden. Gerade in international tätigen Branchen kann ein solcher Vorfall das gesamte Geschäftsmodell gefährden.

Wirksame Kontrolle

Umso wichtiger ist eine wirksame Exportkontrolle innerhalb des Unternehmens. Dazu gehört der Aufbau eines effizienzenten Compliance Programms, das sicherstellt, dass alle Exporte rechtlich geprüft und genehmigungspflichtige Vorgänge erkannt werden. Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, und es sollte ein fester Ablauf für Exportprüfungen etabliert sein. Eine klare Dokumentation aller Exportvorgänge hilft im Zweifelsfall nachzuweisen, dass gesetzliche Pflichten eingehalten wurden.

Wer mit Dual-Use-Gütern handelt, trägt aus rechtlicher und ethischer Perspektive große Verantwortung. Die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften stellt nicht nur eine gesetzliche Pflicht dar, sondern dient auch der internationalen Sicherheit und Stabilität. Daher können Verstöße gegen diese Regeln erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Zollrecht und unterstützt Unternehmen beim rechtssicheren internationalen Handel mit Dual-Use-Gütern.

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