Zeugenbeistand

Begriff und Bedeutung des Zeugenbeistands

Der Begriff Zeugenbeistand bezeichnet eine Person, meist mit rechtlicher Qualifikation, die einen Zeugen während einer Vernehmung oder Anhörung begleitet und unterstützt. Der Zeugenbeistand dient dazu, die Rechte des Zeugen zu wahren und ihn vor möglichen Nachteilen oder Überforderungen im Rahmen eines Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens zu schützen. Die Begleitung durch einen Beistand ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Zeuge sich in einer schwierigen Situation befindet oder seine Aussagen für das Verfahren von besonderer Relevanz sind.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Ein Zeuge hat grundsätzlich das Recht, sich bei seiner Vernehmung durch einen Beistand begleiten zu lassen. Dieses Recht gilt sowohl im Strafverfahren als auch in anderen gerichtlichen Verfahren wie etwa Zivilprozessen. Der Beistand kann bereits vor Beginn der Vernehmung hinzugezogen werden und bleibt während der gesamten Befragung anwesend.

Zulässigkeit des Beistands

Die Zulassung eines Zeugenbeistands ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf der Beistand nicht selbst am Verfahren beteiligt sein oder ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. In bestimmten Fällen kann das Gericht den Einsatz eines bestimmten Beistands ablehnen, etwa wenn Interessenkonflikte bestehen könnten.

Unterschied zum Rechtsanwalt der Parteien

Der Zeugenbeistand unterscheidet sich vom Vertreter einer Partei im Prozess dadurch, dass er ausschließlich die Interessen des jeweiligen Zeugen wahrnimmt und nicht Parteiinteressen vertritt. Seine Aufgabe besteht darin, den Schutz des einzelnen Zeugens sicherzustellen.

Aufgaben und Befugnisse des Zeugenbeistands

Die Hauptaufgabe eines Zeugenbeistands liegt darin, den befragten Menschen über seine Rechte aufzuklären sowie darauf zu achten, dass diese während der Aussage gewahrt bleiben. Dazu gehört beispielsweise das Hinweisen auf bestehende Aussageverweigerungsrechte oder Zeugnisverweigerungsrechte sowie auf mögliche Selbstbelastungsgefahren.

Beteiligungsmöglichkeiten während der Vernehmung

Während einer Befragung darf ein zugelassener Beistand dem befragten Menschen Hinweise geben sowie gegen unzulässige Fragen Einspruch erheben beziehungsweise deren Zurückweisung beantragen. Er kann zudem darauf achten, dass keine unzulässigen Druckmittel angewendet werden.
Allerdings steht dem Begleiter kein eigenes Fragerecht gegenüber dem Gericht oder den Ermittlungsbehörden zu; er agiert unterstützend für den befragten Menschen selbst.

Einschränkungen bei Missbrauchsverdacht

Sollte es Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Begleiter versucht Einfluss auf die Aussage auszuüben – etwa durch verbotene Absprachen – kann dessen Anwesenheit eingeschränkt werden.

Kostenfragen beim Einsatz eines Zeugenbeistands

Ob Kosten für einen solchen Begleiter übernommen werden können hängt vom Einzelfall ab: In bestimmten Situationen besteht Anspruch auf Kostenerstattung durch staatliche Stellen; dies betrifft insbesondere Fälle mit besonderen Belastungen für den befragten Menschen (zum Beispiel Opfer bestimmter Straftaten). In anderen Fällen trägt die betreffende Person die Kosten selbst.

Bedeutung in verschiedenen Verfahrensarten

  • Strafverfahren: Hier spielt der Schutz besonders schutzbedürftiger Personen eine große Rolle. 
  • Zivilverfahren: Auch hier können sensible Sachverhalte auftreten. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Zeugenbeistand“

Darf jeder Mensch bei seiner Aussage einen Begleiter hinzuziehen?

Nicht jede Person hat automatisch Anspruch darauf; es gibt jedoch zahlreiche Konstellationen in denen dies möglich ist – insbesondere wenn besondere Schutzbedürfnisse bestehen.

Muss ein solcher Begleiter immer eine bestimmte Qualifikation besitzen?

Zumeist handelt es sich um Personen mit rechtlicher Ausbildung; grundsätzlich muss aber gewährleistet sein dass keine Interessenkonflikte entstehen.

Kann das Gericht einem gewünschten Begleiter widersprechen?

Sollte Anlass zur Sorge bestehen dass Neutralität nicht gewahrt wird (zum Beispiel wegen persönlicher Betroffenheit), so kann dessen Teilnahme abgelehnt werden.

Darf ein solcher Unterstützer aktiv ins Geschehen eingreifen?

Die Rolle beschränkt sich überwiegend auf beratende Unterstützung sowie Hinweise bezüglich Rechtewahrung.
Eigene Fragerechte stehen ihm nicht zu.

Müssen Kosten für diese Unterstützung immer selbst getragen werden?

Ob Kosten übernommen werden hängt von individuellen Umständen ab;
unter gewissen Bedingungen erfolgt eine Übernahme durch staatliche Stellen.
Andernfalls trägt sie meist die begleitete Person.

Können mehrere Personen gleichzeitig als Unterstützer auftreten?

Üblicherweise wird nur eine unterstützende Person zugelassen,
um geordnete Abläufe sicherzustellen.