Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Strafrecht»Zechprellerei

Zechprellerei

Begriff und Einordnung von Zechprellerei

Zechprellerei bezeichnet umgangssprachlich das Konsumieren von Speisen oder Getränken in einer Gaststätte, Bar oder einem Hotel mit anschließender Nichtzahlung der Rechnung, obwohl eine Bezahlung geschuldet ist. Der Ausdruck umfasst ebenfalls vergleichbare Situationen, etwa das Verlassen eines Taxis ohne Begleichung des Fahrpreises. Im rechtlichen Verständnis ist Zechprellerei kein eigener gesetzlicher Tatbestand, sondern eine Sammelbezeichnung für Verhaltensweisen, die typischerweise als Vermögensdelikte eingeordnet werden. Je nach Gestaltung des Einzelfalls kommen unterschiedliche rechtliche Bewertungen in Betracht, allen voran täuschungsbasierte Verhaltensweisen sowie Konstellationen der Erschleichung einer entgeltlichen Leistung.

Tatbild und typische Konstellationen

Kernelemente des Vorwurfs

Bei der rechtlichen Betrachtung stehen regelmäßig folgende Elemente im Vordergrund: das Inanspruchnehmen einer entgeltlichen Leistung, die Erwartung des Betreibers auf Zahlung, ein vorsätzliches Verhalten, das auf die Nichtzahlung gerichtet ist, sowie ein Vermögensnachteil. Entscheidend ist, ob die handelnde Person durch ihr Verhalten einen falschen Eindruck über Zahlungswillen oder Zahlungsfähigkeit erweckt oder auf andere Weise die Leistung erschleicht.

Typische Abläufe

Bestellung mit von vornherein fehlendem Zahlungswillen

Wer Speisen oder Getränke bestellt und bereits bei der Bestellung nicht zahlen will, täuscht regelmäßig konkludent über den Zahlungswillen. In solchen Fällen wird das Rechtsgut des Vermögens im Vertrauen auf die vermeintliche spätere Zahlung disponiert.

Flucht nach dem Verzehr

Das heimliche Verlassen des Lokals nach dem Verzehr ohne Begleichung der Rechnung kann als täuschungsnahes Verhalten oder als Erschleichung einer entgeltlichen Leistung eingeordnet werden. Maßgeblich sind die konkreten Umstände, etwa ob bereits bei der Bestellung die Absicht bestand, nicht zu zahlen.

Falsche Identität oder Zahlungsmittel

Die Angabe erfundener Personendaten, das Vorzeigen offensichtlich ungeeigneter Zahlungsmittel oder die Vorspiegelung einer späteren Zahlungsfähigkeit, die tatsächlich nicht besteht, sprechen für ein planvolles täuschendes Vorgehen.

Gruppenfälle und Mittäterschaft

Handeln mehrere Personen abgestimmt zusammen, kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit in Betracht kommen. Unterstützende Beiträge wie Ablenkungsmanöver oder das Bereitstellen einer Fluchtmöglichkeit können als Beteiligung gewertet werden.

Abgrenzungen

Zahlungsverzug ohne Täuschung

Eine reine Zahlungsunpünktlichkeit nach ordnungsgemäßem Verzehr, ohne dass zuvor täuschende Verhaltensweisen vorlagen, erfüllt nicht automatisch den Charakter von Zechprellerei. Hier überwiegen zivilrechtliche Fragen der Erfüllung und des Verzugs.

Streit über Qualität oder Preis

Kommt es zu einem ernsthaften Streit über Qualität, Umfang oder Preis der Leistung, fehlt es häufig an einem Vorsatz zur Nichtzahlung. Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich von Fällen, in denen von Beginn an eine Nichtzahlung beabsichtigt ist.

Irrtum, Versehen, Verwechslung

Missverständnisse, Versehentliches Verlassen ohne Zahlung oder Verwechslungen (etwa bei gemeinsamer Rechnung) sind abzugrenzen. Ohne vorsätzliches Verhalten ist der strafrechtliche Vorwurf regelmäßig nicht begründet, zivilrechtliche Ansprüche können dennoch bestehen.

Abgrenzung zu anderen Konstellationen

Das unbefugte Inanspruchnehmen sonstiger entgeltlicher Leistungen (zum Beispiel Beförderungsleistungen) kann eigenständig bewertet werden. Im Sprachgebrauch wird dies nicht immer als Zechprellerei bezeichnet, obgleich strukturelle Ähnlichkeiten bestehen.

Rechtsfolgen

Strafrechtliche Folgen

Strafbarkeit, Versuch und Strafzumessung

Zechprellerei wird in der Praxis als Vermögensdelikt verfolgt. Je nach Einordnung kommen unterschiedliche Deliktsgruppen in Betracht, insbesondere täuschungsbasierte Verhaltensweisen. Auch der Versuch kann rechtlich relevant sein. Für die Bewertung der Schwere spielen unter anderem die Höhe des entstandenen Schadens, das planvolle Vorgehen und etwaige Vorbelastungen eine Rolle. Die Bandbreite der Sanktionen reicht von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe, jeweils im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.

Ablauf des Verfahrens

Üblich sind eine Anzeige, Ermittlungen durch die zuständigen Behörden und – je nach Sachlage – ein vereinfachtes Verfahren über einen Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung. Die strafrechtliche Würdigung ist von der zivilrechtlichen Frage der Zahlungspflicht unabhängig.

Zivilrechtliche Folgen

Zahlungsanspruch und Nebenkosten

Unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung bleibt der Anspruch des Betriebs auf Bezahlung der erbrachten Leistung bestehen. Hinzutreten können Verzugsfolgen wie Zinsen, Mahnkosten und Aufwendungen für die Geltendmachung. In Einzelfällen können auch Schäden ersetzt verlangt werden, die durch das pflichtwidrige Verhalten entstanden sind.

Weitere Folgen

Als Reaktion auf Vorfälle können Hausverbote ausgesprochen werden. Dies ist eine zivilrechtliche Maßnahme auf Grundlage des Hausrechts und unabhängig von Straf- oder Zahlungsansprüchen.

Besondere Personengruppen

Minderjährige

Strafrechtlich relevant ist das Alter im Hinblick auf die Verantwortlichkeit. Kinder sind nicht strafmündig, ab einem bestimmten Alter beginnt die Strafmündigkeit. Zivilrechtlich hängt eine Haftung von der Einsichtsfähigkeit und den Umständen des Einzelfalls ab; Verträge Minderjähriger bedürfen grundsätzlich besonderer Voraussetzungen.

Beeinträchtigungen der Schuldfähigkeit

Ein stark beeinträchtigter Zustand, etwa infolge erheblicher Alkoholisierung oder anderer Beeinträchtigungen, kann die persönliche Verantwortlichkeit beeinflussen. Alleiniger Konsum genügt hierfür nicht; maßgeblich sind Grad und Auswirkungen im konkreten Fall.

Beweisfragen und typische Nachweise

Indizien für Vorsatz

Für die Beurteilung eines vorsätzlichen Verhaltens werden häufig Indizien herangezogen, etwa das Fehlen jeglicher Zahlungsmittel, die Angabe offensichtlich falscher Daten, Verabredungen innerhalb einer Gruppe, zielgerichtete Ablenkungen oder eine Flucht nach dem Verzehr.

Belege und Dokumentation

Rechnungen, Zeugenangaben von Servicepersonal oder anderen Gästen sowie Videoaufzeichnungen sind typische Beweismittel. Sie dienen dazu, Ablauf, Beteiligte und subjektive Momente (etwa Zahlungsabsicht) aufzuhellen.

Historisches und Sprachgebrauch

Herkunft des Begriffs

Der Ausdruck „Zechprellerei“ stammt aus einer Zeit, in der Zechen als Gastwirtschaften bezeichnet wurden. „Prellen“ meinte das Übervorteilen oder das Hintergehen anderer. Der Begriff hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch gehalten.

Heutiger Gebrauch

Heute dient „Zechprellerei“ vor allem als verständliche Bezeichnung für das Nichtzahlen in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Im Recht wird dagegen präziser nach den jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen unterschieden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Zechprellerei

Ist Zechprellerei in Deutschland eine Straftat?

Zechprellerei ist kein eigener benannter Tatbestand, wird aber regelmäßig als Vermögensdelikt verfolgt. Je nach Fallgestaltung steht eine Täuschung über Zahlungswillen oder Zahlungsfähigkeit im Mittelpunkt oder das Erschleichen einer entgeltlichen Leistung.

Reicht es für Zechprellerei aus, wenn jemand kein Geld dabei hat?

Allein das Fehlen von Bargeld genügt nicht. Entscheidend ist, ob von Beginn an die Absicht bestand, nicht zu zahlen, oder ob täuschende Verhaltensweisen hinzutreten. Der Vorsatz kann aus den Umständen abgeleitet werden.

Welche Rolle spielt die Höhe der Rechnung?

Die Höhe des offenen Betrags beeinflusst regelmäßig die Gewichtung der Tat und die Zumessung möglicher Sanktionen. Geringe Beträge schließen eine strafrechtliche Relevanz nicht aus, können aber im Rahmen der Bewertung berücksichtigt werden.

Ist der Versuch der Zechprellerei rechtlich relevant?

Auch Versuchskonstellationen können erfasst sein, insbesondere wenn bereits täuschendes Verhalten vorliegt, die Leistung aber noch nicht vollständig erlangt wurde oder die Nichtzahlung rechtzeitig verhindert worden ist.

Sind Minderjährige für Zechprellerei verantwortlich?

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt ein bestimmtes Alter voraus. Unterhalb dieser Grenze besteht keine Strafmündigkeit. Zivilrechtliche Forderungen (etwa auf Zahlung) können dennoch in Betracht kommen und richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Welche zivilrechtlichen Folgen hat Zechprellerei?

Der Betreiber kann die vereinbarte Vergütung verlangen. Zusätzlich können Verzugszinsen, Mahnkosten und Aufwendungen für die Durchsetzung der Forderung geltend gemacht werden.

Spielt Alkohol eine Rolle für die Strafbarkeit?

Ein erheblicher Alkoholisierungsgrad kann die persönliche Verantwortlichkeit beeinflussen, wenn die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist. Alkoholgenuss als solcher genügt dafür nicht.

Fällt das Nichtzahlen im Taxi oder Hotel ebenfalls unter Zechprellerei?

Ja, der Begriff wird auch für das Nichtzahlen von entgeltlichen Leistungen in Taxis, Hotels oder ähnlichen Betrieben verwendet. Die rechtliche Einordnung folgt denselben Grundsätzen wie in der Gastronomie.