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Wohngeld

Begriff und Zweck des Wohngeldes

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwachen Haushalten in Deutschland einen Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt. Ziel des Wohngeldes ist es, angemessenes und familiengerechtes Wohnen für Menschen mit geringem Einkommen sicherzustellen. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Eigentum (Lastenzuschuss) gezahlt.

Anspruchsberechtigung und Voraussetzungen

Der Anspruch auf Wohngeld richtet sich nach bestimmten persönlichen, wirtschaftlichen und wohnungsbezogenen Voraussetzungen. Grundsätzlich können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum wohngeldberechtigt sein. Die Höhe des Einkommens, die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen sowie die Höhe der zuschussfähigen Wohnkosten sind entscheidend für den Anspruch.

Haushaltsmitglieder

Zum Haushalt zählen neben der antragstellenden Person auch weitere im selben Haushalt lebende Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder. Die genaue Zusammensetzung des Haushalts beeinflusst die Berechnung des möglichen Zuschusses.

Einkommensgrenzen

Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dabei werden verschiedene Einkunftsarten berücksichtigt; bestimmte Freibeträge können das anrechenbare Einkommen mindern.

Ausschlussgründe vom Bezug von Wohngeld

Einige Personengruppen sind vom Bezug ausgeschlossen, insbesondere wenn sie bereits andere Sozialleistungen erhalten, in denen Kosten der Unterkunft enthalten sind. Dazu zählen beispielsweise Beziehende von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter.

Antragstellung und Verfahren

Wohngeld muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden; eine automatische Gewährung erfolgt nicht. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Für die Bearbeitung müssen Nachweise über Einkommen, Miet- bzw. Belastungshöhe sowie Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern eingereicht werden.

Dauer der Bewilligung und Weiterbewilligung

Die Bewilligung erfolgt in der Regel befristet für einen bestimmten Zeitraum – meist zwölf Monate – danach ist ein erneuter Antrag erforderlich, um weiterhin Leistungen zu erhalten.

Berechnung des Wohngeldes

Die Höhe des bewilligten Betrags hängt ab von drei Faktoren: dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder, der Zahl dieser Personen sowie den zuschussfähigen Wohnkosten (Miete beziehungsweise Belastung bei Eigentum). Es gibt Höchstbeträge je nach Region (Mietstufe), welche nicht überschritten werden dürfen.

Mietzuschuss versus Lastenzuschuss

  • Mietzuschuss: Für Mieterinnen/Mieter einer Wohnung.
  • Lastenzuschuss: Für Eigentümerinnen/Eigentümer eines selbst genutzten Eigenheims oder einer Wohnung.

Sanktionen & Rückforderungen

Werden unrichtige Angaben gemacht oder relevante Änderungen nicht mitgeteilt (zum Beispiel beim Einkommen), kann dies zur Rückforderung bereits gezahlter Leistungen führen.
Auch vorsätzliche Täuschungen können rechtliche Konsequenzen haben.
Eine Mitteilungspflicht besteht während des gesamten Bezugszeitraums bezüglich aller relevanten Veränderungen im Haushalt oder bei den finanziellen Verhältnissen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wohngeld

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen mit geringem Einkommen, sofern sie entweder Mieterin/Mieter einer Wohnung sind oder ein selbst genutztes Eigenheim besitzen.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Dem Antrag sollten Nachweise über das gesamte Haushaltseinkommen sowie Unterlagen zur Miethöhe beziehungsweise Belastung bei Eigentum beigefügt werden.

Wie lange wird das Wohngeld bewilligt?

Das Wohngeld wird üblicherweise befristet für einen Zeitraum von etwa zwölf Monaten bewilligt; danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kann das Amt bereits gezahltes Wohngeld zurückfordern?

Ja; wenn sich herausstellt, dass unrichtige Angaben gemacht wurden oder relevante Änderungen verschwiegen wurden, kann es zu Rückforderungen kommen.

Was passiert bei Veränderungen im Haushaltseinkommen?

Veränderungen beim Einkommen müssen unverzüglich gemeldet werden; diese können Auswirkungen auf die Höhe des gewährten Zuschusses haben.

Können Studierende ebenfalls einen Anspruch auf Wohngeld haben?
< p>Kinderlose Studierende ohne anderweitigen Leistungsanspruch können unter bestimmten Bedingungen wohngelberechtigt sein; dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.< / p>

< h³>Sind Rentnerinnen/Rentner wohngeldberechtigt?< / h³ >
<< p>>Auch Rentnerhaushalte können unter Berücksichtigung ihres Einkommens anspruchsberechtigt sein.< / p>

<< h³>>Darf man trotz Erhalt anderer Sozialleistungen zusätzlich noch einen Anspruch auf Wohngel d haben?< / h³ >>
<< p >>In vielen Fällen schließt der Bezug bestimmter anderer Sozialleistungen wie Bürgergeld den gleichzeitigen Erhalt von Wohngel d aus.< / p >>

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