Begriff und rechtliche Einordnung von Winterreifen
Winterreifen sind Fahrzeugreifen, deren Bauart und Gummimischung speziell für niedrige Temperaturen und winterliche Straßenoberflächen ausgelegt sind. Rechtlich bedeutsam sind sie dort, wo der Gesetzgeber bei bestimmten Witterungs- und Straßenverhältnissen eine besondere Bereifung verlangt. Der Begriff wird dabei nicht nur technisch, sondern vor allem normativ verwendet: Entscheidend ist, welche Kennzeichnung und Eigenschaften ein Reifen aufweisen muss, um als wintertauglich anerkannt zu werden.
Was sind Winterreifen im rechtlichen Sinne?
Rechtlich maßgeblich sind Winterreifen solche, die nach anerkannten Standards für den Einsatz bei Schnee und Eis geprüft wurden. Sie unterscheiden sich von reinen Sommerreifen durch Profilgestaltung und Materialmischung, was sich insbesondere bei Kälte auf die Bodenhaftung auswirkt. Für die Einordnung als wintertaugliche Bereifung ist die Kennzeichnung auf der Reifenflanke ausschlaggebend.
Anerkannte Kennzeichnungen
Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
Als verbindlicher Nachweis der Eignung für winterliche Verhältnisse gilt das sogenannte Alpine-Symbol (Three Peak Mountain Snowflake, 3PMSF). Es kennzeichnet Reifen, die ein standardisiertes Leistungsprüfverfahren für Schneegriffigkeit erfolgreich durchlaufen haben.
M+S-Kennzeichnung und Übergangsregelung
Die ältere M+S-Kennzeichnung alleine belegt keine geprüfte Schneeperformance. Für M+S-Reifen aus früherer Produktion bestand eine zeitlich befristete Übergangsregelung. Seit Ablauf der Übergangsfrist werden in der Regel nur Reifen mit Alpine-Symbol als wintertauglich anerkannt. Maßgeblich für die Einordnung ist das Produktionsdatum, das sich an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen lässt.
Geltung und Umfang der Pflicht
Situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
Die Pflicht zur Nutzung wintertauglicher Bereifung ist in Deutschland situativ ausgestaltet. Sie greift bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Eine starre kalendergebundene Pflicht besteht nicht. Maßstab ist die tatsächliche Verkehrssituation.
Anwendungsbereich auf Fahrzeugarten
Die Anforderung an wintertaugliche Bereifung gilt für Kraftfahrzeuge. Der konkrete Umfang richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Bei vielen Fahrzeugen ist eine wintertaugliche Bereifung an allen Rädern relevant, bei bestimmten Nutzfahrzeugen kann die Pflicht auf einzelne Achsen (insbesondere angetriebene, teilweise auch gelenkte Achsen) beschränkt sein. Fahrzeuge mit besonderen Aufbauten oder Einsatzprofilen können abweichenden technischen Anforderungen unterliegen.
Fahrzeuge aus dem Ausland und Fahrten ins Ausland
Fahrzeuge, die in Deutschland verkehren, müssen die in Deutschland geltenden Anforderungen erfüllen, unabhängig von der Zulassung im Ausland. Bei Fahrten ins Ausland sind die dortigen nationalen Regelungen maßgeblich. Diese können von situativen Pflichten bis zu starren saisonalen Pflichten reichen.
Technische Mindestanforderungen mit rechtlicher Relevanz
Mindestprofiltiefe
Für Reifen gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestprofiltiefe. Unterschreitet ein Reifen diese Grenze, ist er nicht verkehrstauglich. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen handelt.
Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex
Reifen müssen hinsichtlich Geschwindigkeit und Tragfähigkeit zum Fahrzeug passen. Der Geschwindigkeitsindex gibt an, bis zu welcher Höchstgeschwindigkeit der Reifen ausgelegt ist. Der Tragfähigkeitsindex muss die auf die Reifen wirkende Last abdecken. Diese Vorgaben sind auch bei wintertauglicher Bereifung verbindlich.
Hinweis im Sichtfeld bei geringerem Geschwindigkeitsindex
Wenn die montierten Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufweisen, ist ein deutlich sichtbarer Hinweis im Blickfeld der fahrzeugführenden Person mit der zulässigen Reifen-Höchstgeschwindigkeit erforderlich.
Felgen- und Reifengrößen im Rahmen der Typgenehmigung
Reifen- und Felgenkombinationen müssen mit der Fahrzeug-Typgenehmigung vereinbar sein. Abweichungen bedürfen einer entsprechenden Genehmigung oder Eintragung. Maßgeblich sind die in den Fahrzeugpapieren oder in Genehmigungsunterlagen aufgeführten Größen, Last- und Geschwindigkeitszuordnungen.
Ganzjahresreifen und Spikereifen
Ganzjahresreifen werden rechtlich als wintertauglich anerkannt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Spikereifen (mit Metallspikes) sind in Deutschland grundsätzlich nicht zugelassen; regionale Ausnahmen sind sehr selten und betreffen in der Regel besondere lokale Situationen.
Konsequenzen bei Verstößen
Ordnungsrechtliche Folgen
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, riskiert ein Bußgeld. Kommt es zu einer Behinderung, Gefährdung oder zu einem Unfall, können weitere Sanktionen hinzukommen. Zusätzlich kann ein Eintrag im Fahreignungsregister in Betracht kommen.
Auswirkungen auf Versicherungen
Im Schadenfall kann eine ungeeignete Bereifung rechtliche Folgen für den Versicherungsschutz haben. In der Haftpflichtversicherung sind Rückgriffe des Versicherers möglich. In der Kaskoversicherung kann eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit in Betracht kommen, wenn der Schaden in einem ursächlichen Zusammenhang mit der unzureichenden Bereifung steht.
Haftung von Halter und Fahrer
Verantwortlich ist zunächst die fahrzeugführende Person. Daneben kann auch der Halter herangezogen werden, wenn er das Inverkehrbringen eines nicht ordnungsgemäß ausgerüsteten Fahrzeugs ermöglicht oder anordnet. Die Zurechnung kann sich je nach Einzelfall und Organisationsverantwortung unterscheiden.
Besondere Konstellationen
Mietwagen, Carsharing und Dienstfahrzeuge
Bei entgeltlicher oder dienstlicher Nutzung bleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bereifung während der Fahrt bestehen. Der Bereitsteller des Fahrzeugs hat die allgemeine Pflicht, ein verkehrstaugliches Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Bei Pflichtverstößen kommen Sanktionen sowohl für Fahrer als auch für Halter beziehungsweise Unternehmen in Betracht.
Schneeketten und Verkehrszeichen
Die Pflicht zur Verwendung von Schneeketten kann durch Verkehrszeichen angeordnet sein. Sie gilt unabhängig von der Verpflichtung zur wintertauglichen Bereifung. Die gleichzeitige Einhaltung beider Anforderungen kann in bestimmten Situationen notwendig sein.
Öffentliche Verkehrsmittel und gewerbliche Fahrzeuge
Für Busse, Lkw und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge können besondere Anforderungen gelten, die sich insbesondere auf bestimmte Achsen und Einsatzbereiche beziehen. Betreiber unterliegen zusätzlichen Organisationspflichten, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine feste Winterreifenpflicht nach Kalenderdaten?
Nein. Die Pflicht ist situativ ausgestaltet und knüpft an winterliche Straßenverhältnisse an. Entscheidend ist die tatsächliche Verkehrssituation, nicht ein bestimmter Zeitraum.
Welche Kennzeichnung muss ein Reifen haben, um rechtlich als wintertauglich zu gelten?
Rechtlich anerkannt ist das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Allein die M+S-Kennzeichnung genügt seit Ablauf der Übergangsregelung grundsätzlich nicht mehr.
Sind Ganzjahresreifen zulässig?
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Dann gelten sie rechtlich als wintertauglich und erfüllen die Anforderungen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Wer haftet bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht?
Primär haftet die fahrzeugführende Person. Zusätzlich kann der Halter in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug trotz fehlender Eignung in den Verkehr gebracht wurde.
Welche Folgen hat ein Unfall mit ungeeigneter Bereifung für den Versicherungsschutz?
Es kommen Leistungskürzungen in der Kaskoversicherung und Regressmöglichkeiten in der Haftpflichtversicherung in Betracht, wenn die unzureichende Bereifung zum Schaden beigetragen hat.
Gilt die Pflicht auch für ausländische Fahrzeuge in Deutschland?
Ja. Auf deutschen Straßen sind die hier geltenden Anforderungen einzuhalten, unabhängig davon, wo das Fahrzeug zugelassen ist.
Müssen alle Räder eines Fahrzeugs mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet sein?
Bei vielen Fahrzeugen ist eine wintertaugliche Bereifung an allen Rädern relevant. Für bestimmte Nutzfahrzeuge kann die Pflicht auf einzelne Achsen begrenzt sein. Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse.
Sind Spikereifen erlaubt?
Spikereifen sind in Deutschland grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen sind selten und beschränken sich auf besondere örtliche Gegebenheiten.