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Wiedereinstellung

Begriff und Bedeutung der Wiedereinstellung

Die Wiedereinstellung bezeichnet im Arbeitsrecht die erneute Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einer zuvor ausgeschiedenen Arbeitnehmerin oder einem zuvor ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Sie unterscheidet sich von der Fortsetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses dadurch, dass das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis bereits beendet wurde und ein neues begründet wird. Die Gründe für eine Wiedereinstellung können vielfältig sein, etwa betriebliche Veränderungen, gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Rechtliche Grundlagen der Wiedereinstellung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiedereinstellung ergeben sich aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen sowie aus individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Wiedereinstellung besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa wenn dies durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder aufgrund besonderer Umstände angeordnet wird.

Unterschied zur Weiterbeschäftigung

Während bei einer Weiterbeschäftigung das bestehende Arbeitsverhältnis fortgeführt wird – beispielsweise nach dem Widerruf einer Kündigung – entsteht bei der Wiedereinstellung ein neues Arbeitsverhältnis mit neuen vertraglichen Bedingungen. Dies kann Auswirkungen auf Rechte wie die Probezeit, den Urlaubsanspruch oder die Betriebszugehörigkeit haben.

Mögliche Anlässe für eine Wiedereinstellung

  • Betriebsbedingte Kündigungen: Wird ein Arbeitsplatz zunächst abgebaut und später wieder geschaffen, kann es zu einer erneuten Einstellung kommen.
  • Kündigungsrücknahme: In einigen Fällen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung auf eine neue Zusammenarbeit.
  • Befristete Verträge: Nach Ablauf eines befristeten Vertrags ist unter Umständen eine erneute Einstellung möglich.
  • Betriebsübergang: Bei Übernahme des Betriebs durch einen neuen Inhaber kann es zu Angeboten auf Wiederanstellung kommen.

Ablauf des Wiedereinstellungsverfahrens

Anbahnung der Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses

Der Prozess beginnt meist mit einem Angebot seitens des Arbeitgebers oder einem Antrag durch den ehemaligen Beschäftigten. Beide Seiten müssen sich über die Bedingungen des neuen Vertrags einig werden. Es handelt sich um einen eigenständigen Vertragsschluss; frühere Regelungen gelten nicht automatisch weiter.

Bedingungen und Inhalte des neuen Vertragsabschlusses

Im Rahmen der Verhandlungen werden Positionen wie Vergütungshöhe, Tätigkeitsbereich sowie Beginn und Dauer festgelegt. Auch Fragen zum Bestandsschutz (z.B. Probezeit) sind neu zu regeln.

Sonderfälle: Anspruch auf Wiedereinstellung?

Ein Anspruch auf Wiederanstellung besteht nur in besonderen Konstellationen – etwa wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder besondere Schutzvorschriften greifen (zum Beispiel während bestimmter Mutterschutz- bzw. Elternzeitregelungen). In anderen Fällen liegt es im Ermessen beider Parteien.

Rechtsfolgen einer erfolgreichen Wiedereinstellung

Sobald beide Seiten einen neuen Vertrag geschlossen haben, entstehen daraus sämtliche arbeitsrechtlichen Pflichten erneut: Dazu zählen insbesondere Lohnzahlungspflicht sowie Treuepflichten gegenüber dem Unternehmen.
Die bisherige Dauer der Unternehmenszugehörigkeit zählt grundsätzlich nicht automatisch weiter; Ausnahmen können jedoch individuell vereinbart werden.
Auch Ansprüche aus dem früheren Beschäftigungsverhältnis leben nicht ohne weiteres wieder auf – sie müssen gegebenenfalls gesondert geregelt werden.

Mögliche Streitpunkte rund um die Wiedereinstellung

  • Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten: Ob frühzeitig erworbene Rechte (wie Urlaubstage) übernommen werden müssen, hängt vom Einzelfall ab.
  • Gleichbehandlung mit anderen Bewerbern: Ehemalige Mitarbeitende dürfen bei Neueinstellungen weder bevorzugt noch benachteiligt behandelt werden – Diskriminierungsverbote sind einzuhalten.
  • Vertragsgestaltung: Die Konditionen können frei ausgehandelt werden; Einschränkungen bestehen lediglich dort, wo zwingende Schutzvorschriften greifen (z.B. Mindestlohn).
  • Betriebliche Mitbestimmung: In bestimmten Betrieben hat auch der Betriebsrat Mitspracherecht bei Einstellungen ehemaliger Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.
  • Kündigungsschutz nach neuer Einstellung: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt erst nach Ablauf bestimmter Fristen erneut ab Beginn des neuen Vertragsverhältnisses.

Häufig gestellte Fragen zur rechtlichen Bedeutung von „Wiedereinstellung“

Muss ein Arbeitgeber ehemalige Mitarbeitende wiedereinsetzen?

Eine Verpflichtung zur Wiederanstellung besteht grundsätzlich nicht. 
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein Anspruch darauf entstehen,
beispielsweise aufgrund tariflicher Regelungen,
einzelvertraglicher Absprachen
oder besonderer gesetzlicher Vorschriften.

Zählt die vorherige Betriebszugehörigkeit bei einer erneuten Einstellung weiter?

Im Regelfall beginnt die Berechnung von Zeiten wie Betriebszugehörigkeit,
Probezeit
oder Jubiläumsansprüchen mit Abschluss des neuen Vertrages erneut. 
Eine Anrechnung früherer Zeiten ist jedoch möglich,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Darf ich als ehemaliger Mitarbeiter bevorzugt eingestellt werden?

Ehemalige Mitarbeitende dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt behandelt werden. 
Es gelten Gleichbehandlungsgrundsätze sowie Diskriminierungsverbote im Auswahlverfahren für neue Stellenbesetzungen.

< h3>Können Ansprüche aus dem alten Arbeitsvertrag wiederaufleben?
< p >Mit Abschluss eines neuen Vertrages entsteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf Leistungen aus dem alten Vertrag.& nbsp;
Frühzeitig erworbene Rechte müssen gesondert geregelt sein,
damit sie weiterhin Gültigkeit besitzen.

< h3 >Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer möglichen Wiederanstellung?

< p >In Betrieben mit Mitbestimmungsorganen hat dieser häufig Beteiligungsrechte beim Einstellungsprozess,& nbsp;
auch wenn es sich um ehemalige Mitarbeitende handelt.

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< h ³ Gibt es Unterschiede zwischen befristeter Verlängerung & amp ; echter Neueinstellungen ? < / h ³ < p >Eine Verlängerung eines bestehenden befristeten Vertrages unterscheidet sich rechtlich deutlich von einer echten Neueinstellungen,& nbsp ;
da Letztere stets als eigenständiges neues Rechtsgeschäft gilt.

< / p >

< h ³ Wie wirkt sich Elternzeit/Mutterschaftsurlaub auf mögliche Ansprüche zur Rückkehr an den Arbeitsplatz aus ? < / h ³ < p >Während bestimmter Schutzfristen bestehen besondere Rückkehrrechte,& nbsp ;
diese führen aber nicht zwangsläufig zu einem generellen Recht auf dauerhafte Wiederanstellung außerhalb dieser Zeiträume.

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