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Wertzeichenfälschung

Wertzeichenfälschung: Begriff, Bedeutung und rechtliche Einordnung

Wertzeichenfälschung bezeichnet die Herstellung, Veränderung, Verbreitung oder Verwendung unechter oder verfälschter hoheitlicher Zeichen, die einen Geldwert verkörpern oder den Nachweis über die Entrichtung einer öffentlichen Abgabe, Steuer oder Gebühr erbringen. Geschützt wird das Vertrauen der Allgemeinheit in die Echtheit und Verlässlichkeit solcher Wertzeichen sowie die Funktionsfähigkeit staatlicher Einnahme- und Erhebungssysteme.

Wertzeichen sind regelmäßig von staatlichen Stellen oder unter staatlicher Aufsicht ausgegeben. Sie dienen nicht nur als Beweismittel für eine Zahlung, sondern häufig auch als Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen oder die Teilnahme am Rechtsverkehr (zum Beispiel Beförderung, Postbeförderung, Mautnutzung, Steuerabgabenkennzeichnung).

Typische Arten von Wertzeichen

Post- und Gebührenmarken

Hierzu zählen insbesondere Briefmarken und sonstige Postwertzeichen, die den Nachweis der Entrichtung einer Beförderungsgebühr erbringen. Auch Gebührenmarken für amtliche Dienstleistungen fallen in diesen Bereich, sofern sie von einer Behörde ausgegeben werden.

Steuerzeichen und Banderolen

Steuerbanderolen und Steuerzeichen werden zur Kennzeichnung von Waren verwendet, für die Verbrauchsteuern oder ähnliche Abgaben erhoben werden. Sie bestätigen die ordnungsgemäße Abführung der entsprechenden Abgaben und sichern die Nachverfolgbarkeit im Handel.

Vignetten und sonstige hoheitliche Nachweise

Dazu gehören etwa Maut- oder Abgabenvignetten sowie vergleichbare Kennzeichnungen, die die Berechtigung zur Nutzung bestimmter Infrastrukturen oder Leistungen dokumentieren. Die genaue Einordnung richtet sich nach der hoheitlichen Ausgabe und der Funktion als Nachweis entrichteter Gebühren.

Tathandlungen bei der Wertzeichenfälschung

Herstellen und Verfälschen

Das eigenständige Anfertigen vermeintlicher Wertzeichen oder das Verändern echter Wertzeichen mit dem Ziel, ihren Wert, ihre Gültigkeit oder ihre Herkunft zu manipulieren, stellt einen Kernbereich der Wertzeichenfälschung dar. Erfasst sind sowohl vollständige Nachahmungen als auch Teilmanipulationen (zum Beispiel Veränderung von Nennwerten oder Gültigkeitsmerkmalen).

Inverkehrbringen

Das Weitergeben, Verbreiten oder sonstige Inverkehrbringen gefälschter oder verfälschter Wertzeichen ist ebenfalls tatbestandsmäßig. Darunter fällt insbesondere das Einführen in den Handels- oder Zahlungsverkehr, das Anbieten an Dritte oder das Verbreiten über Vertriebskanäle.

Gebrauchen

Auch das Verwenden eines unechten oder verfälschten Wertzeichens als echtes, etwa zur Erlangung einer Leistung, Beförderung oder zur Umgehung von Abgaben, ist erfasst. Maßgeblich ist, dass das Wertzeichen im Rechtsverkehr als echt ausgegeben und dadurch Vertrauen in Anspruch genommen wird.

Subjektive Voraussetzungen

In der Regel setzt Wertzeichenfälschung vorsätzliches Handeln voraus. Die handelnde Person muss zumindest billigend in Kauf nehmen, dass es sich um ein unechtes oder verfälschtes Wertzeichen handelt und dass dieses im Rechtsverkehr als echt genutzt wird. Fahrlässiges Handeln genügt in der Regel nicht. Das Wissen um die Unechtheit sowie der Wille, das Wertzeichen herzustellen, zu verbreiten oder zu verwenden, sind zentrale Elemente.

Abgrenzungen zu verwandten Delikten

Abgrenzung zur Geldfälschung

Geldfälschung betrifft Banknoten und Münzen. Wertzeichenfälschung erfasst demgegenüber hoheitliche Marken und Kennzeichen, die einen Wert oder die Entrichtung einer Abgabe verkörpern, ohne selbst gesetzliches Zahlungsmittel zu sein. Beide Delikte schützen das Vertrauen in hoheitlich gesicherte Werte, unterscheiden sich aber hinsichtlich des Gegenstands.

Abgrenzung zu Urkundenfälschung und Betrug

Das Fälschen anderer Belege, Bescheinigungen oder privater Nachweise fällt regelmäßig unter Urkundenfälschung. Wird durch den Einsatz eines gefälschten Wertzeichens eine Leistung erschlichen oder ein Vermögensschaden verursacht, kann neben der Wertzeichenfälschung auch ein Vermögensdelikt in Betracht kommen. Ob und wie mehrere Straftatbestände nebeneinanderstehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Private Gutscheine und Tickets

Privat ausgegebene Gutscheine, Geschenkkarten oder Tickets sind in der Regel keine hoheitlichen Wertzeichen. Ihre Fälschung wird üblicherweise nicht als Wertzeichenfälschung eingeordnet, kann jedoch andere Straftatbestände berühren. Entscheidend ist, ob das Zeichen hoheitlich geprägt ist und eine staatliche Abgabe oder Gebühr abbildet.

Digitale Formen und technische Entwicklungen

Mit der Digitalisierung treten neben physischen Wertzeichen vermehrt elektronische oder digital gesicherte Nachweise, etwa in Form von QR-Codes, digitalen Vignetten oder Seriennummern, die eine entrichtete Gebühr belegen. Die rechtliche Bewertung orientiert sich daran, ob diese digitalen Nachweise hoheitlich ausgegeben sind und die Funktion eines Wertzeichens erfüllen. Manipulationen an Sicherheitsmerkmalen, digitalen Zertifikaten oder Authentifizierungsmerkmalen werden rechtlich ähnlich bewertet wie Fälschungen an physischen Wertzeichen.

Rechtsfolgen und Sanktionen

Strafrahmen und Schweregrade

Wertzeichenfälschung wird mit empfindlichen Sanktionen belegt. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von Art und Umfang der Tat. Schwere Fälle, etwa mit professionellem Vorgehen, großer Menge an Falsifikaten oder erheblichen Auswirkungen auf öffentliche Einnahmen, führen zu deutlich erhöhten Sanktionen.

Versuch, Beteiligung und organisierte Begehungsformen

Der Versuch ist regelmäßig strafbar. Auch die Beteiligung durch Anstiftung oder Beihilfe ist erfasst. Handeln mehrere Personen arbeitsteilig zusammen oder wird die Tat mit dem Ziel nachhaltiger Einnahmen wiederholt begangen, kann dies die Bewertung verschärfen.

Einziehung und Sicherstellung

Gefälschte oder verfälschte Wertzeichen sowie Gegenstände, die zur Fälschung bestimmt oder verwendet wurden, können eingezogen und vernichtet werden. Erzielte Vermögensvorteile können abgeschöpft werden, um unrechtmäßige Gewinne zu neutralisieren.

Verfahrensfragen und Zuständigkeiten

Ermittlungen und Beweissicherung

Ermittlungen konzentrieren sich auf die Sicherung der Falsifikate, die Feststellung der Herstellungsweise und die Zuordnung zu Herstellernetzwerken. Technische Prüfungen, etwa von Sicherheitsmerkmalen, Material und Druckverfahren, spielen eine zentrale Rolle.

Internationale Bezüge

Wertzeichen können grenzüberschreitend hergestellt und verbreitet werden. Dies führt zu internationalen Ermittlungsmaßnahmen und Zusammenarbeit zwischen Behörden. Auch ausländische Wertzeichen genießen Schutz, wenn sie für den Einsatz im Inland bestimmt sind oder hier in Verkehr gebracht werden.

Verjährung

Die Verjährungsfristen richten sich nach der Schwere der Tat. Bei gehäuften oder fortgesetzten Handlungen beginnt die Frist regelmäßig mit der letzten Tathandlung. Unterbrechungen und Ruhen der Frist sind abhängig vom Verfahrensverlauf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wertzeichenfälschung

Was gilt rechtlich als Wertzeichen?

Als Wertzeichen gelten hoheitlich ausgegebene Marken oder Kennzeichen, die einen Geldwert verkörpern oder den Nachweis über entrichtete öffentliche Abgaben und Gebühren erbringen, etwa Briefmarken, Steuerzeichen, Banderolen oder Vignetten.

Welche Handlungen sind als Wertzeichenfälschung erfasst?

Erfasst sind insbesondere das Herstellen, Nachmachen, Verfälschen, Inverkehrbringen sowie der Gebrauch unechter oder verfälschter Wertzeichen als echte. Auch das Beschaffen und Aufbewahren mit der Absicht des späteren Verwendens kann in Betracht kommen.

Worin liegt der Unterschied zur Geldfälschung?

Geldfälschung betrifft Banknoten und Münzen als gesetzliche Zahlungsmittel. Wertzeichenfälschung bezieht sich auf hoheitliche Marken, die Zahlungen oder Abgaben dokumentieren, ohne selbst Zahlungsmittel zu sein.

Ist bereits der Versuch strafbar?

Der Versuch der Wertzeichenfälschung ist in der Regel strafbar. Auch eine Beteiligung durch Anstiftung oder Beihilfe wird rechtlich erfasst.

Können Erwerb und Besitz gefälschter Wertzeichen strafbar sein?

Erwerb und Besitz können strafbar sein, wenn sie mit der Absicht einhergehen, die Falsifikate in Verkehr zu bringen oder als echt zu verwenden. Entscheidend sind Wissen und Zweckbestimmung.

Welche Folgen drohen bei einer Verurteilung?

Je nach Schwere der Tat reichen die Folgen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Hinzu kommen regelmäßig Einziehung der Falsifikate und die Abschöpfung erlangter Vorteile.

Wie werden digitale Vignetten oder QR-Codes rechtlich eingeordnet?

Digitale Nachweise werden ähnlich behandelt, sofern sie hoheitlich ausgegeben sind und die Funktion eines Wertzeichens erfüllen. Manipulationen an digitalen Sicherheitsmerkmalen werden wie Fälschungen physischer Wertzeichen bewertet.