Legal Lexikon

Wein


Begriff und Definition des Weins

Wein ist ein alkoholisches Getränk, das durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung des Saftes frischer Weintrauben oder des Mostes daraus gewonnen wird. Im rechtlichen Sinne unterliegt die Bezeichnung „Wein“ in vielen Ländern, insbesondere in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, strengen gesetzlichen Vorgaben. Die maßgeblichen Vorschriften definieren nicht nur die Herstellung, sondern auch die zulässigen Zutaten, Herkunftsangaben sowie Qualitätskategorien und Verkehrsfähigkeit dieses Erzeugnisses.


Weinrechtliche Grundlagen

Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Europäischen Union

Die Erzeugung und Vermarktung von Wein unterliegt in der Europäischen Union primär den Vorgaben der EU-Verordnungen, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Die wichtigsten Regelungen ergeben sich derzeit insbesondere aus:

  • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation, GMO-Wein)
  • Verordnung (EU) Nr. 2019/934 (zugelassene önologische Verfahren)
  • Verordnung (EU) Nr. 2019/33 (Kennzeichnung und Ursprungsbezeichnungen)

Diese Regelwerke definieren Wein als Erzeugnis, das ausschließlich aus frischen Weintrauben der Art Vitis vinifera oder durch Kreuzung daraus abstammender Sorten mit einem Mindestalkoholgehalt hergestellt wird. Verarbeitete Erzeugnisse wie Traubenmost, Neuwein und bestimmte Schaumweine sind gesondert geregelt.

Zweck der Regulierung

Die europarechtliche Regulierung bezweckt einen umfassenden Schutz der Verbraucher, die Gewährleistung von Produktqualität, die Marktstabilität sowie die Förderung von Qualitäts- und Herkunftsschutz im Weinbau.

Nationale Ausführung und Ergänzungen

In Deutschland erfolgt die Umsetzung und Ergänzung des Unionsrechts insbesondere durch das Weingesetz (WeinG) sowie die Weinverordnung (WeinVO) und zugehörige Landesverordnungen. Die Regelungen umfassen alle Stufen von Anbau, Herstellung, Behandlung, Verkehr, Bezeichnung und Überwachung von Wein und weinhaltigen Produkten.


Zulässige Herstellungsverfahren

Önologische Verfahren

Unter önologischen Verfahren werden sämtliche technologischen, physikalischen und chemischen Maßnahmen bei der Herstellung und Behandlung von Wein zusammengefasst. Nur die ausdrücklich zugelassenen Verfahren gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/934 dürfen angewandt werden. Hierzu gehören etwa:

  • Zugabe und Dosierung bestimmter Zusatzstoffe (z. B. Schwefeldioxid)
  • Klärung und Filtration
  • Kontrolle von Zuckergehalt, Säure und Alkoholgehalt
  • Mechanische und physikalische Verfahren zur Weinbereitung

Verbote und Einschränkungen

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Die Zugabe von Fremdalkohol (Verbot von Aufspritung, außer bei gesondert geregelten Likörweinen)
  • Die Verwendung von anderen Früchten als Weintrauben (Abgrenzung zu Obstwein und Fruchtwein)
  • Die Verwässerung des Mostes oder des Weins über bestimmte Grenzwerte hinaus

Kategorisierung und Qualitätsstufen

Unterscheidung nach Qualitätsklassen

Im deutschen und europäischen Weinrecht wird Wein in verschiedene Qualitätsstufen eingeteilt. Wesentliche Kategorien sind:

  • Wein ohne Herkunftsangabe (Wein, früher: Tafelwein)
  • Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.): Qualitätswein bestimmter Regionen
  • Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.): Qualitätswein mit spezifischem Ursprung, häufig als Prädikatswein

Die jeweilige Qualitätsstufe beeinflusst sowohl die Anforderungen an Rebsorten, Anbaugebiet und Erzeugungsmethoden als auch die zulässigen Angaben auf dem Etikett.

Herkunftskennzeichnung

Eine zentrale Bedeutung hat die korrekte Angabe der Herkunft. Missbräuchliche Angaben oder die Verwendung irreführender Bezeichnungen sind streng verboten und unterliegen Sanktionen. Geschützte Ursprungsbezeichnungen (z.B. „Mosel“, „Bordeaux“) und geografische Angaben sind nach der EU‑Verordnung geschützt und dürfen nur für Weine verwendet werden, die sämtliche festgelegten Kriterien erfüllen.


Zulässige Zusatzstoffe und Behandlungsmaßnahmen

Zugelassen sind ausschließlich die in den einschlägigen Anhängen der EU-Verordnungen aufgeführten Stoffe und Behandlungsverfahren. Dazu zählen etwa:

  • Antioxidationsmittel (z.B. Schwefeldioxid)
  • Stabilisatoren und Schönungsmittel
  • Enzyme und Hefen, soweit aus der Weinkultur abgeleitet

Nicht zugelassene Zusatzstoffe oder Chemikalien führen zur Aberkennung der Verkehrsfähigkeit des Erzeugnisses im Geltungsbereich des Weingesetzes.


Kennzeichnung und Etikettierung von Wein

Pflicht- und freiwillige Angaben

Die Kennzeichnung von Wein ist umfangreich geregelt. Pflichtangaben nach den unionsrechtlichen Vorgaben (u. a. Verordnung (EU) Nr. 2019/33) sind unter anderem:

  • Verkehrsbezeichnung (z. B. „Wein“)
  • Alkoholgehalt in Volumenprozent
  • Nennfüllmenge
  • Ursprungsangabe und ggf. Qualitätsstufe
  • Name und Anschrift des Abfüllers
  • Allergenhinweise (z. B. „Enthält Sulfite“)
  • Loskennzeichnung

Freiwillige Angaben, wie etwa Rebsorte, Jahrgang und besondere Prämierungen, sind zulässig, sofern sie zutreffend und nicht irreführend sind.

Besonderheiten beim Vertrieb

Für den Handel und Export gelten weitere spezifische Kennzeichnungspflichten sowie Transport- und Steuerregelungen, namentlich aus dem Normenpaket des Weinsteuer- und Verbrauchsteuerrechts.


Weinrechtliche Kontrollen und Sanktionen

Überwachung und Kontrolle

Die Einhaltung der weinrechtlichen Bestimmungen wird von zuständigen Überwachungsbehörden auf Landes- und Bundesebene regelmäßig kontrolliert. Dies umfasst:

  • Herkunftsnachweise und Rückverfolgbarkeit
  • Überprüfung der Herstellungsmethoden sowie der Inhaltsstoffe
  • Kontrolle der Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit

Sanktionen

Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften führen zu ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen. Typische Sanktionen können sein:

  • Bußgelder
  • Einziehung und Vernichtung nicht verkehrsfähiger Ware
  • Werbeverbote oder Vertriebsbeschränkungen
  • Verwaltungs- und zivilrechtliche Maßnahmen

Schutz von Herkunftsbezeichnungen und Markenrecht

Besondere Schutzmechanismen

Die geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen werden auf nationaler und europäischer Ebene effektiv vor Nachahmung und Missbrauch geschützt. Deren Verwendung ist streng an die Einhaltung der jeweiligen Produktspezifikationen gebunden.

Verhältnis zum Markenrecht

Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Nutzung von Ursprungsbezeichnungen und Marken sind häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren, insbesondere wenn eine verwechslungsfähige Ähnlichkeit zu einem geschützten Herkunftsnamen vorliegt.


Internationales Weinrecht

Abkommen und internationale Koordination

Weinrechtliche Vorschriften können sich in einzelnen Ländern deutlich unterscheiden. Internationale Abkommen, insbesondere das Übereinkommen der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), fördern die gegenseitige Anerkennung und Harmonisierung maßgeblicher Produktions- und Qualitätsstandards.


Ausblick und Entwicklung

Das Weinrecht ist einem stetigen Wandel unterworfen, getrieben durch technische Innovationen, Marktentwicklungen und Veränderungen im Verbraucherschutz sowie durch politische Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene. Nachhaltigkeit, Umweltschutz und ökologische Anforderungen gewinnen zunehmend an Bedeutung und spiegeln sich in aktuelleren Gesetzgebungsvorhaben wider.


Siehe auch