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Wahlweise Verurteilung

Begriffserklärung: Wahlweise Verurteilung

Die wahlweise Verurteilung ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der eine besondere Form der gerichtlichen Entscheidung beschreibt. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn das Gericht nicht eindeutig feststellen kann, welche von mehreren möglichen Straftaten oder Tatvarianten tatsächlich begangen wurde. In solchen Fällen wird die verurteilte Person für eine von mehreren in Betracht kommenden Taten oder Tatbeständen verurteilt – allerdings ohne abschließend festzulegen, welche dieser Alternativen tatsächlich vorliegt.

Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Eine wahlweise Verurteilung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie setzt voraus, dass nach Durchführung der Beweisaufnahme zwar feststeht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde und die beschuldigte Person dafür verantwortlich ist. Allerdings bleibt unklar, welche von mehreren rechtlich gleichwertigen Handlungsalternativen im konkreten Fall verwirklicht wurde. Die Unsicherheit darf sich dabei ausschließlich auf den tatsächlichen Geschehensablauf beziehen und nicht auf die rechtliche Bewertung.

Anwendungsbeispiele aus der Praxis

Typische Fälle betreffen Situationen mit sogenannten „Alternativtaten“. Ein Beispiel wäre ein Diebstahl oder eine Unterschlagung desselben Gegenstandes durch dieselbe Person zur selben Zeit – das Gericht kann aber nicht sicher feststellen, ob es sich um einen Diebstahl oder um eine Unterschlagung gehandelt hat. In solchen Fällen kann das Gericht zu einer wahlweisen Verurteilung greifen.

Abgrenzung zu anderen Entscheidungsformen im Strafrecht

Die wahlweise Verurteilung unterscheidet sich deutlich von anderen Formen gerichtlicher Entscheidungen wie etwa dem Freispruch mangels Beweisen oder einer eindeutigen Schuldfeststellung für einen bestimmten Straftatbestand. Während bei einem Freispruch Zweifel an der Täterschaft bestehen bleiben und bei einer eindeutigen Schuldfeststellung alle Tatsachen geklärt sind, bewegt sich die wahlweise Verurteilung dazwischen: Es steht fest, dass ein strafbares Verhalten vorliegt und wer es begangen hat – aber nicht genau welches Verhalten dies war.

Rechtliche Bedeutung und Folgen einer Wahlweisen Verurteilung

Die Rechtsfolgen einer wahlweisen Verurteilung entsprechen denen eines gewöhnlichen Urteils: Das Strafmaß richtet sich nach dem schwersten in Betracht kommenden Delikt innerhalb des Alternativverhältnisses. Für den Betroffenen bedeutet dies Rechtssicherheit hinsichtlich des Strafmaßes; jedoch bleibt offen, welcher konkrete Sachverhalt letztlich zur Strafe geführt hat.

Im Hinblick auf spätere Verfahren (zum Beispiel Wiederaufnahmeverfahren) kann diese Form der Urteilsfindung besondere Bedeutung erlangen: Sollte später eindeutig festgestellt werden können, welche Alternative zutraf (etwa durch neue Beweismittel), könnte dies Auswirkungen auf das Urteil haben.

Kritikpunkte an der Wahlweisen Verurteilung

In Fachkreisen wird diskutiert, ob diese Art der Urteilsfindung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist – insbesondere mit dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Befürworter argumentieren jedoch damit, dass so verhindert wird, dass Täter allein aufgrund verbleibender Unsicherheiten über Details straffrei bleiben könnten.

Gleichzeitig stellt die Möglichkeit zur wahlweisen Verurteilung sicher, dass niemand wegen mehrerer Alternativen gleichzeitig bestraft werden darf („Verbot der Doppelbestrafung“).

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlweise Verurteilung (FAQ)

Was versteht man unter einer wahlweisen Verurteilung?

Unter einer wahlweisen Verurteilung versteht man ein Urteil im Strafverfahren gegen eine Person für eines von mehreren möglichen Delikten oder Tatvarianten; dabei bleibt offen beziehungsweise unentschieden gelassen wird welches dieser Delikte konkret verwirklicht wurde.

Wann kommt es zu einer wahlweisen Verurteilung?

Zugrunde liegt meist ein Sachverhalt mit alternativen Möglichkeiten des Tathergangs beziehungsweise verschiedenen denkbaren Straftatbeständen; entscheidend ist dabei stets die Unaufklärbarkeit einzelner Details trotz ausreichender Überzeugung vom Vorliegen eines strafbaren Handelns.

Darf jemand wegen mehrerer Alternativen gleichzeitig bestraft werden?

Nein; bei Anwendung dieses Prinzips erfolgt keine Mehrfachbestrafung sondern lediglich eine einmalige Sanktionierung bezogen auf das schwerste in Frage kommende Delikt.

Muss immer klar sein was genau passiert ist?

Nicht zwingend; gerade wenn einzelne Aspekte des Geschehens ungeklärt bleiben dürfen Gerichte dennoch urteilen sofern sie überzeugt sind dass zumindest eines von mehreren möglichen strafbaren Handlungen vorliegt.

Kann gegen ein solches Urteil Rechtsmittel eingelegt werden?

Sämtliche üblichen Rechtsmittel stehen auch gegen Urteile mit alternativer Schuldformulierung offen sofern entsprechende Gründe geltend gemacht werden können.

Bedeutet diese Form des Urteils einen Nachteil für Angeklagte?

Nicht zwangsläufig; zwar bleibt unklar welches konkrete Verhalten sanktioniert wird doch schützt dieses Vorgehen auch davor mehrfach belangt zu werden falls später weitere Erkenntnisse hinzukommen sollten.