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Vorausverfügung über Mietzahlungen

Begriffserklärung: Vorausverfügung über Mietzahlungen

Die Vorausverfügung über Mietzahlungen ist ein Begriff aus dem Mietrecht und beschreibt eine Vereinbarung oder Anordnung, durch die der Mieter im Vorfeld festlegt, wie mit seinen zukünftigen Mietzahlungen umzugehen ist. Solche Verfügungen können beispielsweise im Rahmen von Sicherungsabreden, Abtretungen oder Verpfändungen getroffen werden. Ziel einer solchen Regelung ist es meist, Dritten – etwa Vermietern oder Gläubigern – einen Zugriff auf die künftigen Zahlungen des Mieters zu ermöglichen.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung

Im rechtlichen Kontext bezieht sich die Vorausverfügung auf das Recht des Mieters, über seine künftigen Ansprüche aus dem bestehenden Mietverhältnis zu verfügen. Dies betrifft insbesondere das Recht an den noch nicht fälligen Geldleistungen wie den monatlichen Mieten. Die Verfügung kann in Form einer Abtretung (Übertragung der Forderung an einen Dritten) oder einer Verpfändung (Sicherungsübereignung zugunsten eines Gläubigers) erfolgen.

Zulässigkeit von Vorausverfügungen

Ob eine solche Verfügung wirksam ist, hängt davon ab, ob sie rechtlich zulässig vereinbart wurde und keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen. Grundsätzlich sind Vereinbarungen möglich, bei denen der Mieter bereits vor Fälligkeit seiner Zahlungspflicht bestimmt, wem die Zahlung zustehen soll oder wer darauf zugreifen darf.

Grenzen der Vorausverfügung

Die Wirksamkeit einer Vorausverfügung kann durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt sein. Beispielsweise dürfen bestimmte Rechte des Vermieters nicht umgangen werden; auch Schutzvorschriften für den Mieter können eine Rolle spielen. Zudem muss klar erkennbar sein, welche Forderung betroffen ist und in welchem Umfang darüber verfügt wird.

Bedeutung für Vermieter und Dritte

Für Vermieter kann eine solche Verfügung bedeuten, dass sie ihre Ansprüche gegen den Mieter leichter absichern können – etwa wenn ein Dritter als Sicherheit für offene Forderungen dient. Für andere Gläubiger wiederum eröffnet sich unter Umständen die Möglichkeit eines Zugriffs auf künftige Zahlungen des Mieters.

Anwendungsbeispiele im Alltag

Vorausverfügungen finden sich häufig in Situationen wieder, in denen Sicherheiten verlangt werden: Beispielsweise bei Bankkrediten kann verlangt werden, dass laufende Einkünfte aus einem bestehenden Vertrag (wie einem Arbeits- oder eben einem Mietvertrag) zur Absicherung abgetreten werden. Auch zwischen Privatpersonen kommt es vor allem dann zum Einsatz, wenn finanzielle Verpflichtungen abgesichert werden sollen.

Abgrenzung zu anderen Sicherungsmitteln im Mietrecht

Im Unterschied zur klassischen Kaution handelt es sich bei der Vorausverfügung nicht um einen hinterlegten Geldbetrag beim Vermieter sondern um eine vertragliche Regelung bezüglich zukünftiger Zahlungsströme aus dem laufenden Vertragsverhältnis heraus.

Mögliche Risiken und Streitpunkte

Streitigkeiten entstehen häufig dann, wenn unklar bleibt ob beziehungsweise wann genau eine vorausdisponierte Zahlung tatsächlich fällig wird oder wer letztlich Anspruch darauf hat – insbesondere falls mehrere Parteien konkurrierende Rechte geltend machen wollen.

Häufig gestellte Fragen zur Vorausverfügung über Mietzahlungen

Können auch zukünftige Mieten Gegenstand einer Verfügung sein?

Ja; grundsätzlich besteht die Möglichkeit bereits heute festzulegen wie mit künftig entstehenden Zahlungsansprüchen verfahren wird sofern dies eindeutig geregelt wurde.

Muss der Vermieter immer zustimmen?

Nicht zwingend; je nach Ausgestaltung reicht oft schon einseitiges Handeln des mietenden Teils sofern keine besonderen Zustimmungsvorbehalte bestehen.

Kann ich meine künftige Miete an jemand anderen abtreten?

Theoretisch ja; allerdings müssen dabei sowohl formale als auch materielle Voraussetzungen erfüllt sein damit diese Abtretung wirksam wird.

Sind solche Vereinbarungen jederzeit widerrufbar?

Nicht unbedingt; einmal getroffene rechtswirksame Verfügungsabreden binden regelmäßig beide Seiten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit beziehungsweise bis zur Erfüllung aller Bedingungen.

Darf mein Gläubiger direkt vom Konto abbuchen wenn ich so etwas unterschreibe?

Nicht automatisch; hierfür bedarf es zusätzlicher Einwilligungen sowie technischer Voraussetzungen wie beispielsweise eines Lastschriftmandats.

Können mehrere Personen gleichzeitig Anspruch auf dieselbe vorausdisponierte Zahlung erheben?

Theoretisch möglich aber praktisch problematisch da stets nur einmal geleistet werden darf was gegebenenfalls Prioritätsfragen nach sich zieht.