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Einigungsstellen

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Was sind Einigungsstellen?

Einigungsstellen sind besondere Gremien, die dazu dienen, Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten zu klären. Diese Institutionen werden eingerichtet, wenn es zu Konflikten kommt, die intern nicht gelöst werden können. Einigungsstellen sollen durch einen neutralen Vorsitz und die gleichberechtigte Teilnahme von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern eine gerechte Lösung finden.

Aufbau und Zusammensetzung der Einigungsstelle

Bestandteile der Einigungsstelle

Eine Einigungsstelle besteht aus einem neutralen Vorsitzenden und einer bestimmten Anzahl an Beisitzern. Die Beisitzer werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite benannt. Der Vorsitz wird häufig von einer neutralen Person übernommen, die Erfahrung in der Schlichtung von Konflikten hat.

Arbeitsteilung innerhalb der Einigungsstelle

Innerhalb der Einigungsstelle arbeiten die Mitglieder eng zusammen, um eine einvernehmliche Entscheidung zu erzielen. Der Vorsitzende hat dabei die Aufgabe, die Verhandlungen zu leiten, den Überblick zu behalten und eine faire Diskussion zu fördern.

Funktion und Aufgabe der Einigungsstelle

Vermittlungsfunktion

Die Hauptaufgabe der Einigungsstelle besteht in der Vermittlung bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Ziel ist es, eine einvernehmliche und für beide Seiten akzeptable Lösung zu erarbeiten.

Verbindliche Entscheidungen

Im Gegensatz zu anderen Vermittlungsverfahren können die Entscheidungen einer Einigungsstelle, sofern keine Einigung erzielt wird, verbindlich sein. Sie hat die Macht, einen Schiedsspruch zu erlassen, der von beiden Parteien umgesetzt werden muss.

Verfahren vor der Einigungsstelle

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird in der Regel auf Antrag des Arbeitgebers oder des Betriebsrats eingeleitet. Beide Parteien müssen der Einsetzung der Einigungsstelle zustimmen, und die Zusammensetzung sowie das Verfahren selbst werden in einer Verfahrensordnung festgelegt.

Verhandlungsprozess

Während der Verhandlungen präsentieren beide Parteien ihre Standpunkte. Der Vorsitzende moderiert die Diskussionen und kann auch eigene Vorschläge zur Konfliktlösung einbringen. Ziel ist es, durch den Abgleich der Interessen der Parteien zu einer Lösung zu finden.

Häufig gestellte Fragen zu Einigungsstellen

Was ist der Unterschied zwischen der Einigungsstelle und anderen Schlichtungsverfahren?

Die Einigungsstelle hat die Besonderheit, dass ihre Entscheidungen verbindlich sein können, während andere Schlichtungsverfahren meist auf einer freiwilligen Einigung basieren.

Wer bestimmt den Vorsitzenden der Einigungsstelle?

Der Vorsitzende der Einigungsstelle wird in der Regel von beiden Parteien gemeinsam bestimmt. Häufig wird eine neutrale Person gewählt, die Erfahrung mit der Schlichtung von Konflikten hat.

Kann jede Streitigkeit vor die Einigungsstelle gebracht werden?

Nicht jede Streitigkeit eignet sich für die Einigungsstelle. Sie wird insbesondere bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten eingesetzt, die im Rahmen von Mitbestimmungsfragen oder Betriebsvereinbarungen auftreten.

Wie lange dauert das Verfahren vor der Einigungsstelle?

Die Dauer des Verfahrens kann variieren und hängt von der Komplexität der Streitfragen ab. Oft wird versucht, in einigen Sitzungen eine Lösung zu finden, um größere Verzögerungen zu vermeiden.

Ist die Entscheidung der Einigungsstelle endgültig?

Ja, in der Regel sind die Entscheidungen der Einigungsstelle bindend, falls keine andere Lösung zwischen den Parteien vereinbart wird. Nur in wenigen Fällen kann gegen die Entscheidung rechtlich vorgegangen werden.

Wie wird die Einigungsstelle finanziert?

Die Kosten der Einigungsstelle werden meist von beiden Parteien gemeinsam getragen, wobei die genaue Kostenverteilung vereinbart werden kann, bevor das Verfahren beginnt.

Kann eine Einigungsstelle auch ohne Betriebsrat eingerichtet werden?

Nein, eine Einigungsstelle dient speziell zur Beilegung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, sodass ein Betriebsrat erforderlich ist.

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