Begriffserklärung: Verlassen eines Fahrzeugs
Das Verlassen eines Fahrzeugs bezeichnet im Rechtskontext den Vorgang, bei dem der Fahrzeugführer oder Insassen ein Kraftfahrzeug nach der Beendigung der Nutzung unbeaufsichtigt zurücklassen. Dieser Begriff besitzt insbesondere im Straßenverkehrsrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Versicherungsrecht eine hohe Relevanz. Die rechtlichen Bestimmungen, die sich mit dem Verlassen eines Fahrzeugs befassen, beschäftigen sich dabei mit der Sicherheit des ruhenden Verkehrs, der Verhinderung von Gefahrensituationen und dem Schutz Dritter.
Rechtliche Grundlagen zum Verlassen eines Fahrzeugs
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Das Verlassen eines Fahrzeugs wird in Deutschland unter anderem durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Maßgebliche Vorschriften finden sich in § 14 StVO (Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen) sowie in § 23 StVO (Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden).
§ 14 StVO – Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
Beim Verlassen des Fahrzeugs ist gemäß § 14 StVO besondere Sorgfalt einzuhalten, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Diese Vorschrift soll gewährleisten, dass beim Aussteigen keine Gefahr für fließenden oder ruhenden Verkehr entsteht.
§ 23 StVO – Sicherungspflichten
Zu den wichtigsten Pflichten beim Verlassen eines Fahrzeugs zählt die Sicherung gegen unbefugte Benutzung und gegen unbeabsichtigtes Wegrollen. § 23 Abs. 1 StVO verpflichtet Fahrzeugführer dazu, beim Verlassen „alle Maßnahmen zu treffen“, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen. Dazu zählen:
- Betätigen der Handbremse
- Abziehen des Zündschlüssels (bzw. Sicherstellen der Wegfahrsperre)
- Verschließen von Fenstern, Türen, Schiebedächern, Kofferraum und Tankdeckel
Ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte
Verstöße gegen die genannten Pflichten beim Verlassen eines Fahrzeugs können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Beispielsweise sieht der Bußgeldkatalog Verwarnungs- oder Bußgelder vor, wenn ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert bzw. unverschlossen zurückgelassen wird.
Verlassen eines Fahrzeugs im Rahmen von Unfällen
Begriff und Bedeutung bei Verkehrsunfällen
Das Verlassen eines Fahrzeugs hat im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen eine bedeutende rechtliche Konsequenz. Wer nach einem Unfall das Fahrzeug und die Unfallstelle verlässt, ohne den erforderlichen Feststellungsmaßnahmen nachzukommen, kann den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Strafgesetzbuch – StGB) erfüllen.
Pflichten nach einem Verkehrsunfall
Nach § 142 StGB ist jeder Beteiligte verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, solange die erforderliche Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung möglich ist. Verlässt eine Person den Unfallort und damit das Fahrzeug, ohne diese Feststellungen zu ermöglichen, liegt eine Straftat vor, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Versicherungstechnische Aspekte beim Verlassen eines Fahrzeugs
Kfz-Haftpflichtversicherung
Beim Verlassen des Fahrzeugs ist es wesentlich, das Fahrzeug so abzusichern, dass keine Schäden durch unbefugte Nutzung oder Selbstbewegung entstehen können. Kommt es nach dem Verlassen aufgrund unzureichender Sicherung zum Schaden, kann der Versicherer seine Leistung einschränken oder verweigern (Verletzung von Obliegenheiten).
Kaskoversicherung
In der Kaskoversicherung kann eine grob fahrlässige Verletzung der Sicherungspflichten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, etwa wenn das Fahrzeug mit steckendem Schlüssel verlassen wird und gestohlen wird.
Sonderregelungen und Fallgruppen
Parken versus Anhalten
Das Verlassen eines Fahrzeugs markiert rechtlich die Schnittstelle zwischen „Anhalten“ und „Parken“. Ein Fahrzeug gilt gemäß § 12 Abs. 2 StVO als geparkt, wenn es verlassen wird. Beim bloßen Anhalten bleibt der Fahrer üblicherweise im oder am Fahrzeug. Das hat Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Bewertungen, etwa beim Halte- oder Parkverbot.
Verlassen bei Gefahrenlagen
Das kurzfristige Verlassen eines Fahrzeugs zum Zweck der Gefahrenabwehr (z.B. um ein Hindernis zu entfernen) ist rechtlich anders zu beurteilen als das dauerhafte Abstellen des Fahrzeugs. Hier kann das Erfordernis der sofortigen Rückkehr in das Fahrzeug eine Rolle spielen.
Pflichten beim Verlassen eines Fahrzeugs im internationalen Kontext
In anderen europäischen Ländern bestehen zum Teil abweichende Regelungen zum Verlassen von Fahrzeugen – etwa spezifische Sicherungspflichten oder besondere Anforderungen an das Mitführen von Warnwesten beim Verlassen auf Autobahnen oder außerorts. Daher sollte stets die nationale Rechtslage beachtet werden.
Praktische Maßnahmen beim Verlassen eines Fahrzeugs
Um den gesetzlichen Vorgaben beim Verlassen eines Fahrzeugs gerecht zu werden, empfiehlt es sich grundsätzlich:
- Das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern (Handbremse, Gang einlegen)
- Zündschlüssel zu entfernen und das Lenkradschloss zu verriegeln
- Alle Fenster, Türen und Klappen zu verschließen
- Wertgegenstände nicht sichtbar im Fahrzeug zu belassen
- Bei Nacht und schlechter Sicht die Beleuchtungsvorschriften zu beachten
Rechtsfolgen und Sanktionen bei Verstößen
Das nicht ordnungsgemäße Verlassen eines Fahrzeugs kann vielfältige Rechtsfolgen haben:
- Geldbußen oder Verwarnungsgelder
- Schadensersatzpflichten gegenüber Geschädigten
- Verlust oder Kürzung des Versicherungsschutzes
- Strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Unfällen
Fazit
Das Verlassen eines Fahrzeugs ist ein rechtlich relevanter Vorgang, bei dem zahlreiche Pflichten zu beachten sind. Diese dienen dem Schutz des Straßenverkehrs, der Eigentumssicherung und der Unfallvermeidung. Verstöße können erhebliche zivilrechtliche, ordnungsrechtliche sowie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Fahrzeugführer sollten daher mit größter Sorgfalt handeln, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflichten treffen Fahrzeugführende beim Verlassen des Fahrzeugs gemäß § 14 StVO?
Fahrzeugführende sind nach § 14 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beim Verlassen ihres Fahrzeugs verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender auszuschließen. Dazu gehört insbesondere, das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen das Wegrollen zu sichern, indem die Handbremse angezogen wird und – falls erforderlich – der erste Gang (bei Schaltgetriebe) oder die Parkstellung (bei Automatikgetriebe) eingelegt wird. Zudem müssen sämtliche Fenster, Türen, der Kofferraum und gegebenenfalls das Schiebedach geschlossen sowie das Lenkradschloss eingerastet werden. Zusätzlich besteht die Pflicht, das Fahrzeug abzuschließen, um Diebstahl oder unbefugte Nutzung zu verhindern. Wird ein Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern oder besonderer Ladung verlassen, sind spezielle Vorschriften aus dem Gefahrgutrecht und der Ladungssicherung zu beachten.
Darf das Fahrzeug überall verlassen werden oder gibt es Einschränkungen bezüglich des Halte- und Parkverbots?
Das Verlassen eines Fahrzeugs ist nur an Orten gestattet, an denen das Anhalten oder Parken nicht verboten ist. Insbesondere in Halteverbotszonen, auf Feuerwehrzufahrten, in zweiter Reihe, auf Gehwegen (außer mit ausdrücklicher Genehmigung), vor Grundstückseinfahrten, auf Busspuren oder an Stellen mit eingeschränktem Haltverbot ist das Verlassen des Fahrzeugs nicht erlaubt. In solchen Fällen droht ein Verwarnungsgeld oder bei schwerwiegenden Verstößen auch das Abschleppen des Fahrzeugs. Darüber hinaus kann bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auch eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erstattet werden.
Welche besonderen Regelungen gelten beim Verlassen des Fahrzeugs mit Kindern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität?
Beim Verlassen des Fahrzeugs in Begleitung von Kindern oder mobilitätseingeschränkten Personen sind besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden, insbesondere nicht bei extremen Temperaturen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit, in gravierenden Fällen sogar als fahrlässige Körperverletzung oder Gefährdung des Kindeswohls gewertet werden. Auch das Ein- und Aussteigen dieser Personen muss so erfolgen, dass keine Gefahr durch den fließenden Verkehr besteht. Fahrzeugführende müssen sicherstellen, dass alle Personen sicher aussteigen und der Verkehr nicht behindert wird.
Welche Folgen hat das unzureichende Sichern des Fahrzeugs beim Verlassen?
Wird das Fahrzeug beim Verlassen nicht ausreichend gegen unbeabsichtigtes Wegrollen oder Fremdzugriff gesichert und kommt es dadurch zu Schäden an Sachen oder Personen, bestehen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Im Schadensfall kann eine Teil- oder Gesamthaftung gegenüber Dritten bestehen. Zudem kann die Kfz-Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Darüber hinaus drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ggf. strafrechtliche Folgen, etwa bei fahrlässiger Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für das Verlassen von Fahrzeugen an Unfallorten?
Wer ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall verlässt, unterliegt strengeren rechtlichen Auflagen (§§ 34, 142 StGB). Zunächst besteht die Pflicht, sich um Verletzte zu kümmern, gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle abzusichern. Anschließend müssen die eigenen Personalien und das Fahrzeug gegenüber den Unfallbeteiligten und der Polizei angegeben werden. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (sog. Fahrerflucht), macht sich strafbar. Das bloße Entfernen vom Fahrzeug ohne diese Pflichten zu erfüllen, kann als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert werden.
Muss das Fahrzeug beim kurzfristigen Verlassen, bspw. für einen kurzen Einkauf, immer abgeschlossen werden?
Auch bei nur kurzfristigem Verlassen des Fahrzeugs besteht die Pflicht, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Rechtsprechung verlangt, dass das Fahrzeug stets gegen unbefugte Benutzung oder Diebstahl gesichert werden muss. Offene Fenster oder nicht verriegelte Türen können als grob fahrlässig gewertet werden, was im Versicherungsfall zu Leistungseinbußen führen kann. Die Dauer des Verlassens spielt für die Sorgfaltspflicht keine Rolle; sie besteht unabhängig davon, ob sich der Fahrende nur für wenige Minuten entfernt.
Welche möglichen Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Verlassen eines Fahrzeugs?
Bei Verstößen gegen die Vorschriften, etwa unzureichender Sicherung, unzulässigem Parken oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, drohen Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht bis hin zum Strafrecht. Dazu zählen Verwarnungs- und Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Abschleppkosten und im Extremfall der Entzug der Fahrerlaubnis. Im Schadensfall kann zudem eine zivilrechtliche Haftung gegenüber Geschädigten bestehen. Bei schweren Verstößen, insbesondere mit Personenschaden, ist auch eine Strafverfolgung möglich.