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Verjährungshemmung

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einführung in die Verjährungshemmung

Die Verjährungshemmung ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht, der sich auf die zeitliche Begrenzung von Ansprüchen bezieht. Im Allgemeinen bedeutet Verjährung, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungshemmung unterbricht oder verlängert diese Frist unter bestimmten Umständen, was Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen hat.

In der Praxis sorgt die Verjährungshemmung dafür, dass die Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum pausiert. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch geführt werden oder wenn ein Ereignis eintritt, das die Durchsetzung des Anspruchs vorübergehend unmöglich macht. Dadurch erhalten die beteiligten Parteien mehr Zeit, um den Anspruch geltend zu machen oder zu klären, ob eine gerichtliche Klärung notwendig ist.

Die genauen Umstände und Zeiträume, die zu einer Hemmung der Verjährung führen, sind vielfältig und hängen von den je weiligen Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Es ist wichtig zu verstehen, welche Ereignisse eine Hemmung bewirken können und wie sie die Fristen beeinflussen. Durch die Verjährungshemmung wird sichergestellt, dass Ansprüche nicht allein durch Zeitablauf untergehen, wenn objektiv gerechtfertigte Gründe für eine Hemmung bestehen.

Gründe für die Verjährungshemmung

Es gibt mehrere Gründe, die zu einer Verjährungshemmung führen können. Einer der häufigsten Gründe ist das Führen von Verhandlungen zwischen den Parteien. Solange ernsthafte Verhandlungen über den Anspruchsgegenstand stattfinden, wird die Verjährungsfrist gehemmt. Dies soll den Parteien die Möglichkeit geben, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne den Druck, dass die Verjährungsfrist abläuft.

Ein weiterer Grund für die Hemmung ist die Erhebung einer Klage oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. In solchen Fällen pausiert die Verjährungsfrist, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Dies gilt auch für Schlichtungsverfahren oder andere alternative Streitbeilegungsverfahren. Die Hemmung dauert in der Regel so lange, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt oder das Verfahren anderweitig beendet wird.

Darüber hinaus kann die Verjährungshemmung auch durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Umstände ausgelöst werden, die die Durchsetzung des Anspruchs temporär verhindern. Hierzu zählen beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Unruhen, die es der anspruchsberechtigten Partei unmöglich machen, rechtzeitig zu handeln. Diese Regelung stellt sicher, dass die Verjährung nicht zulasten der Partei läuft, die unverschuldet an der Geltendmachung gehindert war.

Rechtsfolgen der Verjährungshemmung

Die Verjährungshemmung hat zur Folge, dass die Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum angehalten wird. Nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Frist weiter. Die Hemmung führt jedoch nicht zu einer vollständigen Unterbrechung der Frist, sondern sie pausiert lediglich. Dies bedeutet, dass die bereits verstrichene Zeit der Verjährungsfrist nicht verfällt, sondern nach Ende der Hemmung weitergezählt wird.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht diesen Punkt: Wenn ein Anspruch eine Verjährungsfrist von drei Jahren hat und nach einem Jahr Verhandlungen aufgenommen werden, wird die Verjährungsfrist gehemmt. Sollten die Verhandlungen nach einem weiteren Jahr scheitern, verbleiben nach Ende der Hemmung noch zwei Jahre der ursprünglichen Verjährungsfrist. Die Zeit der Hemmung wird nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet.

Für die Parteien ist es daher wichtig, den Beginn und das Ende der Verjährungshemmung genau zu überwachen. Ein Fehler in der Berechnung der verbleibenden Verjährungsfrist kann dazu führen, dass Ansprüche verjähren, bevor sie gerichtlich geltend gemacht werden können. Die richtige Einschätzung der Hemmungszeit ist entscheidend, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Besondere Fallkonstellationen der Verjährungshemmung

In der Praxis gibt es zahlreiche besondere Fallkonstellationen, bei denen die Verjährungshemmung eine Rolle spielt. Eine solche Konstellation betrifft Minderjährige oder Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen. In solchen Fällen wird die Verjährung häufig gehemmt, bis die betroffene Person volljährig wird oder die rechtliche Betreuung endet. Dies soll sicherstellen, dass schutzbedürftige Personen keine Nachteile durch den Ablauf der Verjährungsfrist erleiden.

Auch in Fällen, in denen der Schuldner sich im Ausland aufhält oder unauffindbar ist, kann die Verjährung gehemmt werden. Der Gedanke dahinter ist, dass der Gläubiger keine Möglichkeit hat, den Anspruch durchzusetzen, solange der Schuldner sich seiner Verantwortung entzieht. Die Hemmung der Verjährung schützt den Gläubiger in solchen Situationen vor dem Verfall seiner Ansprüche.

Ein weiteres Beispiel ist die Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden. Diese können oft erst nach einer langen Latenzzeit erkannt werden. Die Verjährungshemmung in solchen Fällen berücksichtigt diese besonderen Umstände, indem sie den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Kenntnisnahme des Schadens oder seiner Ursache hinauszögert.

Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten

Die Verjährungshemmung unterscheidet sich von anderen Rechtsinstituten, die ebenfalls den zeitlichen Ablauf von Ansprüchen beeinflussen, wie etwa der Verjährungsunterbrechung. Während die Hemmung die Verjährungsfrist pausiert, setzt die Unterbrechung die Frist auf Null zurück. Dies bedeutet, dass nach dem Ende der Unterbrechung die volle Verjährungsfrist von Neuem beginnt.

Ein weiteres verwandtes Konzept ist die Stundung. Bei einer Stundung wird die Fälligkeit eines Anspruchs hinausgeschoben, während die Verjährungshemmung den Lauf der Verjährungsfrist betrifft. Beide Institute können in der Praxis miteinander kombiniert werden, um den Parteien zusätzliche Flexibilität bei der Regelung von Ansprüchen zu geben.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Vereinbarung einer Hemmung durch die Parteien selbst. Solche Vereinbarungen müssen jedoch klar und eindeutig formuliert sein, um wirksam zu sein. Sie bieten den Parteien die Möglichkeit, die Verjährungsfristen ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen, insbesondere wenn komplexe Verhandlungen oder langwierige Verfahren abzusehen sind.

Was bedeutet Verjährungshemmung genau?

Verjährungshemmung bedeutet, dass die gesetzlich festgelegte Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs für einen bestimmten Zeitraum pausiert wird. Dies geschieht unter bestimmten rechtlichen Bedingungen, wie etwa während laufender Verhandlungen oder gerichtlicher Verfahren, um den Parteien genügend Zeit zu geben, den Anspruch zu klären.

Wann beginnt die Verjährungshemmung?

Die Verjährungshemmung beginnt, sobald ein Hemmungsgrund vorliegt, wie etwa die Aufnahme von Verhandlungen oder die Erhebung einer Klage. Der genaue Zeitpunkt des Beginns kann je nach Einzelfall variieren, und es ist wichtig, den konkreten Auslöser korrekt zu identifizieren, um die Hemmung korrekt zu berechnen.

Wie lange dauert die Verjährungshemmung?

Die Dauer der Verjährungshemmung hängt vom je weiligen Hemmungsgrund ab. Beispielsweise kann die Hemmung während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder von Verhandlungen andauern. Sobald der Hemmungsgrund entfällt, läuft die Verjährungsfrist weiter.

Kann die Verjährungshemmung verlängert werden?

In bestimmten Fällen kann die Verjährungshemmung verlängert werden, wenn der ursprüngliche Hemmungsgrund fortbesteht oder neue Gründe hinzukommen. Auch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien kann zu einer Verlängerung der Hemmung führen, sofern dies rechtlich zulässig ist.

Was geschieht nach Ende der Verjährungshemmung?

Nach Ende der Verjährungshemmung läuft die Verjährungsfrist weiter, wobei die während der Hemmung verstrichene Zeit nicht angerechnet wird. Die Parteien müssen die verbleibende Frist im Auge behalten, um rechtzeitig zu handeln und den Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Wer trägt die Beweislast für die Verjährungshemmung?

Die Beweislast für das Vorliegen eines Hemmungsgrundes liegt in der Regel bei der Partei, die sich auf die Verjährungshemmung beruft. Diese Partei muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Hemmung tatsächlich erfüllt sind und während der relevanten Zeiträume bestanden haben.

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