Begriff und Bedeutung von Upskirting
Upskirting bezeichnet das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person, um intime Körperbereiche ohne deren Wissen oder Zustimmung sichtbar zu machen. Im Mittelpunkt steht die Verletzung der Intimsphäre sowie des Rechts am eigenen Bild. Der Begriff wird teils auch weiter verwendet, um ähnliche Aufnahmen unter weiter Kleidung oder in Situationen zu beschreiben, in denen intime Bereiche nur durch eine gezielte Perspektive sichtbar werden.
Definition und Abgrenzung
Upskirting ist eine Form der heimlichen Bildaufnahme, bei der die Aufnahme gezielt auf den Intimbereich gerichtet ist. Abzugrenzen ist dies von allgemein unerlaubten Bildaufnahmen, die zwar ebenfalls persönlichkeitsverletzend sein können, jedoch nicht zwingend die Intimsphäre betreffen. Ebenfalls abzugrenzen sind Situationen, in denen eine Person bewusst posiert und der Aufnahme zugestimmt hat.
Typische Konstellationen
Typisch sind Aufnahmen in öffentlichen Räumen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, Veranstaltungen oder Rolltreppen, aber auch in halböffentlichen oder privaten Umgebungen. Häufig werden technische Hilfsmittel genutzt, etwa Smartphones, Minikameras oder versteckte Kameras in Gegenständen.
Rechtliche Einordnung
Upskirting berührt mehrere Rechtsbereiche: den Schutz der Intimsphäre, das Recht am eigenen Bild, Strafrecht, Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtliche Fragen. In Deutschland ist das Anfertigen und die gezielte Weitergabe entsprechender Aufnahmen seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 ausdrücklich strafbar. Auch unabhängig davon können zivilrechtliche Ansprüche bestehen.
Strafrechtliche Bewertung
Schutzgut
Geschützt sind die Intimsphäre und die persönliche Selbstbestimmung über Bildaufnahmen des eigenen Körpers. Die Grenzüberschreitung liegt in der heimlichen, gezielten Sichtbarmachung eines normalerweise verborgenen Körperbereichs.
Tathandlung und Vorsatz
Erfasst sind das Herstellen, das Übertragen sowie das Gebrauchen solcher Aufnahmen. Erforderlich ist in der Regel ein zielgerichtetes Handeln, also Vorsatz. Der Versuch kann je nach Konstellation ebenfalls rechtlich relevant sein.
Einwilligung
Fehlt eine wirksame Einwilligung, liegt typischerweise eine Verletzung vor. Eine Einwilligung setzt voraus, dass sie freiwillig, bewusst und bezogen auf Art und Umfang der Aufnahme erteilt wurde. In Situationen mit Täuschung, Druck oder Machtungleichgewicht ist eine Einwilligung regelmäßig unwirksam.
Besondere Schutzbedürftigkeit
Sind Minderjährige betroffen, erhöht sich das Schutzbedürfnis. Aufnahmen, die Kinder oder Jugendliche betreffen, werden besonders streng bewertet und können zu erheblich verschärften Konsequenzen führen.
Ordnungs- und polizeirechtliche Aspekte
Abseits strafrechtlicher Konsequenzen können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Betracht kommen. Hierzu zählen etwa Sicherstellungen technischer Geräte oder Platzverweise, wenn dies zur Unterbindung weiterer Verletzungen der Intimsphäre erforderlich ist. Die Voraussetzungen hängen von der konkreten Gefahrenlage ab.
Zivilrechtliche Ansprüche
Betroffene können sich auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild berufen. In Betracht kommen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Löschung, Auskunft und gegebenenfalls Geldentschädigung sowie Schadensersatz. Bei Verbreitung über Dritte können auch diese in die Verantwortung einbezogen sein, wenn sie Aufnahmen veröffentlichen oder weitergeben.
Datenschutz und persönlichkeitsbezogene Daten
Bildaufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, sind personenbezogene Daten. Die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe solcher Daten unterliegt rechtlichen Anforderungen, insbesondere wenn sie systematisch oder zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Unbefugte Verarbeitung kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen nach sich ziehen.
Verbreitung und Plattformhaftung
Das Hochladen, Teilen oder Weiterleiten von Upskirting-Aufnahmen ist regelmäßig rechtswidrig. Plattformen und Diensteanbieter können verpflichtet sein, rechtsverletzende Inhalte zu entfernen, sobald sie hierüber Kenntnis erlangen. Bei wiederholten oder systematischen Verstößen kommen weitergehende Maßnahmen in Betracht.
Digitale Verbreitung und grenzüberschreitende Dimension
Online-Weitergabe
Digitale Verbreitung vervielfacht die Eingriffsintensität: Aus einer Aufnahme können innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Kopien entstehen. Neben der Erstaufnahme ist daher die Weitergabe ein zentraler rechtlicher Anknüpfungspunkt. Auch das Speichern in Cloud-Diensten oder in geschlossenen Gruppen kann eine unbefugte Nutzung darstellen.
Internationale Aspekte
Upskirting ist in vielen Rechtsordnungen strafbar oder wird als schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung bewertet. Bei grenzüberschreitender Weitergabe gelten Kollisionsregeln des internationalen Privat- und Strafrechts. Zuständigkeiten und anwendbares Recht richten sich nach Tatort, Wohnsitz, Ort der Verbreitung und weiteren Anknüpfungspunkten.
Beweis- und Verfahrensaspekte
Beweismittel
Relevante Beweismittel können Geräte, Speichermedien, Cloud-Zugänge, Kommunikationsverläufe, Metadaten sowie Zeugenaussagen sein. Digitale Spuren wie Zeitstempel, Standortdaten und Dateiversionen spielen eine Rolle bei der Aufklärung. Auch Löschversuche können forensisch relevant sein.
Rechte der betroffenen Person
Betroffene haben in Verfahren regelmäßig Beteiligungs- und Informationsrechte. In bestimmten Konstellationen kommt eine aktive Beteiligung am Strafverfahren in Betracht. Zivilrechtlich stehen Informations- und Abwehransprüche im Vordergrund, insbesondere zur Unterbindung weiterer Verbreitung und zur Wiederherstellung der Persönlichkeitsrechte.
Sanktionen und Rechtsfolgen
Strafrechtliche Sanktionen
In Deutschland reichen die möglichen Sanktionen je nach Schwere des Einzelfalls von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe. Einfluss auf die Höhe haben unter anderem Anzahl und Art der Aufnahmen, die Betroffenheit Minderjähriger, die Form der Verbreitung, die Dauer der Veröffentlichung sowie etwaige kommerzielle Motive.
Nebenfolgen
Neben der Strafe kommen Nebenfolgen in Betracht, etwa die Einziehung der verwendeten Geräte, die Vernichtung oder Unbrauchbarmachung der Aufnahmen sowie Eintragungen, die sich auf Zukunftsfragen auswirken können. Zivilrechtlich sind Unterlassungsverpflichtungen und Ausgleichszahlungen möglich.
Gesellschaftlicher Kontext und Prävention
Bewusstsein und soziale Normen
Upskirting wird als schwerwiegender Eingriff in Selbstbestimmung und Würde verstanden. Gesellschaftliche Diskussionen drehen sich um Bewusstsein, Grenzachtung und die Rolle von Technik. Aufklärungsarbeit in Schulen, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen kann das Verständnis für Persönlichkeitsrechte stärken.
Öffentliche Räume
Öffentliche und stark frequentierte Räume stehen häufig im Fokus. Betreiber von Veranstaltungsorten und Verkehrsbetrieben setzen zunehmend auf Sensibilisierung und Meldesysteme, um Vorfälle zu erkennen und einzudämmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man rechtlich unter Upskirting?
Upskirting ist das heimliche Anfertigen oder Übertragen von Bildaufnahmen, die unter Rock oder Kleid intime Körperbereiche sichtbar machen. Es handelt sich um einen Eingriff in die Intimsphäre und in das Recht am eigenen Bild und kann straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen auslösen.
Ist Upskirting in Deutschland strafbar?
Ja. Seit 2020 ist das Anfertigen und die gezielte Weitergabe entsprechender Aufnahmen in Deutschland ausdrücklich strafbewehrt. Auch ohne Verbreitung kann bereits die heimliche Aufnahme selbst rechtlich relevant sein.
Spielt der Aufnahmeort eine Rolle?
Ja. Ob die Aufnahme in einem öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Raum erfolgt, kann die rechtliche Bewertung beeinflussen. Entscheidend bleibt jedoch die Verletzung der Intimsphäre, die unabhängig vom Ort besonders geschützt ist.
Welche Bedeutung hat die Einwilligung?
Eine wirksame Einwilligung schließt die Rechtswidrigkeit in der Regel aus. Fehlt sie oder ist sie aufgrund von Täuschung, Druck oder Minderjährigkeit unwirksam, liegt regelmäßig eine Verletzung vor. Ein allgemeines Auftreten in der Öffentlichkeit gilt nicht als Einwilligung.
Ist das Weiterleiten oder Veröffentlichen solcher Aufnahmen ebenfalls rechtswidrig?
In der Regel ja. Das Teilen, Hochladen oder sonstige Verbreiten stellt eine eigenständige Rechtsverletzung dar und kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Plattformen müssen rechtsverletzende Inhalte bei Kenntnis regelmäßig entfernen.
Wie werden Fälle mit Minderjährigen bewertet?
Werden Minderjährige betroffen, gelten besonders strenge Maßstäbe. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen führt zu erhöhten Anforderungen und kann zu spürbar verschärften Konsequenzen führen.
Welche Folgen drohen bei Upskirting?
Möglich sind Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Nebenfolgen wie die Einziehung von Geräten und die Löschung von Aufnahmen. Zivilrechtlich kommen Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Geldentschädigung und Schadensersatz in Betracht.