Definition und Begriff des Unerlaubten Glücksspiels
Unter dem Begriff „unerlaubtes Glücksspiel“ wird im deutschen Recht ein Glücksspiel verstanden, das ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis veranstaltet, vermittelt oder organisiert wird. In Deutschland ist Glücksspiel grundsätzlich erlaubnispflichtig, wobei Legalitätsvoraussetzungen und Rechtsfolgen im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in weiteren Nebengesetzen geregelt sind. Unerlaubtes Glücksspiel ist sowohl verwaltungsrechtlich als auch strafrechtlich von erheblicher Relevanz.
Rechtsgrundlagen des Unerlaubten Glücksspiels
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
Der Glücksspielstaatsvertrag regelt für Deutschland einheitlich die Legalität von Glücksspielangeboten. Nach § 4 GlüStV darf Glücksspiel nur angeboten werden, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Weitergehende Konkretisierungen enthalten landesrechtliche Ausführungsgesetze, die insbesondere Zuständigkeiten regeln.
Im Sinne des GlüStV ist ein Glücksspiel ein Spiel, bei dem für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Zu den typischen Glücksspielarten zählen Lotterien, Sportwetten, Spielbanken und Online-Glücksspiele.
Strafgesetzbuch (StGB)
Das Strafgesetzbuch enthält insbesondere in § 284 StGB („Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“) und § 285 StGB („Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“) zentrale strafrechtliche Vorschriften. § 284 StGB stellt die Veranstaltung, Abhaltung, Organisation oder Vermittlung von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis unter Strafe. Auch die Teilnahme kann nach § 285 StGB strafbar sein.
Weitere Rechtliche Regelungen
Neben dem GlüStV und dem StGB existieren weitere Spezialgesetze, darunter das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG), das Gewerberecht (GewO) und Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere bezüglich der Nichtigkeit von Glücksspielverträgen (§ 762 BGB).
Merkmale und Voraussetzungen des Unerlaubten Glücksspiels
Begriff des Glücksspiels
Laut § 3 GlüStV liegt ein Glücksspiel dann vor, wenn
- ein Entgelt für die Teilnahme verlangt wird,
- die Entscheidung über Gewinn und Verlust ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt,
- ein Gewinn in Geld oder geldwerten Vorteilen angeboten wird.
Unterschied zu erlaubtem Glücksspiel
Erlaubtes Glücksspiel liegt vor, wenn die zuständige Landesbehörde nach den Kriterien des GlüStV eine Genehmigung erteilt hat. Unerlaubtes Glücksspiel hingegen ist jedes Glücksspielangebot ohne gesonderte, formgerechte und ausdrückliche behördliche Genehmigung. Dies umfasst insbesondere Online-Glücksspiele, die nicht in Deutschland lizenziert wurden.
Form und Durchführung
Unerlaubtes Glücksspiel findet in verschiedensten Formen statt, etwa als nicht genehmigte Pokerrunden, Online-Casinos aus dem Ausland oder nicht lizenzierte Wettbüros. Auch das Veranstalten von Preisausschreiben und Tombolas kann unter Umständen als unerlaubtes Glücksspiel betrachtet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Strafrechtliche Aspekte des Unerlaubten Glücksspiels
§ 284 StGB: Unerlaubtes Veranstalten eines Glücksspiels
Die Veranstaltung, Organisation oder Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels ohne behördliche Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Die Strafandrohung reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Tatbestandsmerkmale
- Öffentlichkeit: Strafbar ist ausschließlich das öffentliche Glücksspiel, das einer unbestimmten Personenzahl zugänglich ist.
- Vorsatz: Erforderlich ist der Vorsatz hinsichtlich der fehlenden behördlichen Erlaubnis.
- Tathandlungen: Umfasst ist jede Handlung, die zur Durchführung oder Förderung des Glücksspiels beiträgt (z. B. Werbung, Annexdienstleistungen).
§ 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Die Teilnahme an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bedroht.
Versuch und Vorbereitung
Bereits der Versuch ist strafbar. Ebenso können Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, wenn diese konkret auf ein unerlaubtes Glücksspiel abzielen.
Verwaltungsrechtliche Konsequenzen und Sanktionen
Ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen
Auch abseits der strafrechtlichen Sanktionen drohen nach § 9 GlüStV und landesrechtlichen Vorschriften empfindliche Bußgelder sowie Untersagungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.
Einziehung und Abschöpfung rechtswidriger Gewinne
Erzielte Einnahmen aus unerlaubtem Glücksspiel können nach § 73 StGB eingezogen werden. Dies gilt sowohl für Veranstalter als auch Teilnehmer.
Sperren und Netzsperren
Die Glücksspielaufsicht kann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV Internetdienstanbieter verpflichten, den Zugang zu unerlaubten Online-Glücksspielangeboten zu sperren („Netzsperren“).
Zivilrechtliche Wirkungen unerlaubten Glücksspiels
Nichtigkeit von Glücksspielverträgen
Nach § 762 BGB sind Verträge über die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen nichtig, somit bestehen keine zivilrechtlichen Ansprüche auf Auszahlung gewonnener Preise.
Rückforderung und Rückabwicklung
Teilnehmer können grundsätzlich keine Erstattung des Spieleinsatzes verlangen. In Ausnahmefällen (z. B. im Fall des Verbotsirrtums oder sittenwidriger Bereicherung) kann ein Rückforderungsrecht bestehen, worüber die Gerichte im Einzelfall entscheiden.
Internationale und europarechtliche Aspekte
Das grenzüberschreitende Angebot von (Online-)Glücksspielen wirft komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere im Verhältnis zum europäischen Binnenmarktrecht. Gerichte wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben betont, dass nationale Einschränkungen aus Gründen des Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung grundsätzlich zulässig sind. Dennoch bleiben zahlreiche Bereiche im internationalen Vergleich kontrovers und unterschiedlich geregelt.
Besonderheiten im Online-Glücksspiel
Online-Angebote aus dem EU-Ausland, insbesondere Online-Casinos oder Online-Sportwetten, nehmen im Bereich des unerlaubten Glücksspiels eine Sonderrolle ein. Ohne explizite Erlaubnis durch deutsche Bundesländer sind diese Angebote in Deutschland regelmäßig unerlaubt. Die Regulierung wurde insbesondere mit dem GlüStV 2021 weiterentwickelt und sieht strikte Lizenzierungsverfahren, technische Überwachung und Sperrmechanismen vor.
Prävention, Kontrollen und rechtspolitische Diskussion
Zur Bekämpfung des unerlaubten Glücksspiels werden nicht nur Strafverfolgung und Verwaltungskontrollen eingesetzt, sondern auch Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung, etwa durch Spieler- und Jugendschutzprogramme. Die rechtspolitische Diskussion über eine Vereinheitlichung und Anpassung der Regelungen an digitale Entwicklungen dauert an.
Literaturhinweise und weiterführende Quellen
- Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere §§ 284, 285
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 762
- Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspielrecht
Hinweis: Der Artikel enthält keine rechtlichen Empfehlungen und dient ausschließlich der sachlichen Information über die Materie des unerlaubten Glücksspiels im deutschen Recht.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel?
Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist in Deutschland gemäß § 285 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Hierunter fällt die Mitwirkung als Spieler an öffentlichen Glücksspielen, die ohne behördliche Erlaubnis betrieben werden. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Besonders relevant ist dabei, dass nicht nur der Veranstalter, sondern ausdrücklich auch die Spielerinnen strafrechtlich verfolgt werden können. Darüber hinaus können gewonnene Beträge als sogenannte „illegal erworbene Vermögensvorteile“ eingezogen werden (§ 73 StGB). In bestimmten Fällen kann auch das genutzte Equipment (z. B. Computer, Mobiltelefone) beschlagnahmt und eingezogen werden. Zusätzlich sind zivilrechtliche Konsequenzen (z. B. Rückforderung von Spielverlusten) möglich. Die Identifizierung und Verfolgung von Teilnehmern erfolgt durch Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, mit Unterstützung von Finanztransaktionsüberwachung und Betreiberinformationen.
Wann gilt ein Glücksspiel als „unerlaubt“ im Sinne des Gesetzes?
Ein Glücksspiel gilt als unerlaubt, wenn es ohne die erforderliche behördliche Genehmigung veranstaltet oder vermittelt wird. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) ist grundsätzlich nur das Angebot gestattet, das explizit zugelassen wurde. Das betrifft sowohl Veranstalter als auch Vermittler, gleich ob das Angebot terrestrisch (vor Ort) oder online erfolgt. Erlaubnisfrei sind nur ausdrücklich genannte Ausnahmen und gesellschaftliche Veranstaltungen von geringer Bedeutung. Eine fehlende oder fehlerhafte Konzession führt zur Illegalität des betreffenden Glücksspielangebots. Maßgeblich ist darüber hinaus, dass die Erlaubnis im jeweiligen Bundesland, in dem das Glücksspiel angeboten wird, wirksam ist.
Welche Rolle spielen ausländische Lizenzen beim Online-Glücksspiel?
Online-Glücksspielanbieter werben häufig mit Lizenzen aus Ländern wie Malta, Gibraltar oder Curaçao. Diese Lizenzen berechtigen jedoch keineswegs automatisch zum legalen Angebot in Deutschland. Der deutsche Gesetzgeber erkennt ausschließlich Erlaubnisse aus deutschen Ländern an, sofern der Anbieter alle Voraussetzungen nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag erfüllt. Das Vorliegen einer ausländischen Lizenz schützt weder vor strafrechtlicher Verfolgung noch vor zivilrechtlichen Ansprüchen. Wer als Spieler auf einer solcher Website spielt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, da das Glücksspiel nach deutschem Recht unerlaubt ist.
Können Verluste aus unerlaubtem Glücksspiel zurückgefordert werden?
Ja, nach herrschender Rechtsprechung können Spielerinnen Verluste aus illegalen Glücksspielen grundsätzlich nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als „Leistung ohne rechtlichen Grund“ vom Anbieter zurückfordern. Viele Gerichte haben hierzu verbraucherfreundlich entschieden. Maßgeblich ist, dass der Anbieter ohne wirksame Lizenz agierte und der Spielvertrag deshalb von Anfang an nichtig war (§ 134 BGB i. V. m. § 4 GlüStV 2021). Die Durchsetzung des Anspruchs erfolgt gewöhnlich im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage und kann unter Umständen durch Komplikationen bei der Beitreibung im Ausland erschwert werden.
Verjähren Straf- und Rückforderungsansprüche beim unerlaubten Glücksspiel?
Die strafrechtliche Verfolgung von unerlaubtem Glücksspiel unterliegt den allgemeinen Verjährungsregeln des StGB. Bei Straftaten nach § 284 und § 285 StGB beträgt die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Zivilrechtliche Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) verjähren grundsätzlich nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis davon erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 195, § 199 BGB). Bei fortgesetztem Glücksspiel kann sich die Frist verlängern, da für jede einzelne Transaktion eine eigene Frist zu laufen beginnt.
Besteht ein Unterschied in der Strafbarkeit zwischen Veranstaltern und Spielern?
Ja, zwischen Veranstaltern und Spielern besteht ein bedeutender Unterschied hinsichtlich Art und Schwere der Strafe. Veranstalter, Vermittler und Betreiber unerlaubter Glücksspiele sind nach § 284 StGB grundsätzlich schwerer betroffen; es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre. Spieler hingegen werden nach § 285 StGB mit einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe belangt. Dennoch kann die Teilnahme als Spielerin oder Spieler zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen und zivilrechtliche Folgen (z. B. Rückzahlungspflicht von Gewinnen) haben.
Was sind typische Hinweise für ein unerlaubtes Glücksspielangebot?
Typische Anzeichen für ein unerlaubtes Glücksspielangebot sind das Fehlen eines klar erkennbaren deutschen Lizenzhinweises, aggressive Werbung für Spiele mit hohen Gewinnchancen und schnellen Auszahlungen sowie Zahlungsdienstleister mit Sitz außerhalb der EU. Weiterhin sollte Misstrauen geweckt werden, wenn die Betreiber keinerlei deutsche Kontaktadressen oder Kundenservice bieten oder das Angebot in mehreren Sprachen, aber nicht auf Deutsch, zugänglich ist. Die Nutzung von VPNs, Kryptowährungen oder intransparenten Zahlungswegen deutet zudem oft auf einen illegalen Anbieter hin. Auch sollte das Fehlen von Spielerschutzmaßnahmen, Jugendschutzprüfungen oder frühzeitigen Verlustlimits als Warnsignal gewertet werden.