Todesfallversicherung

Begriff und Grundprinzip der Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme im Falle des Todes der versicherten Person an eine oder mehrere begünstigte Personen ausgezahlt wird. Sie dient in erster Linie dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern und deren Versorgung nach dem Tod des Versicherten sicherzustellen. Die Versicherung wird häufig abgeschlossen, um Angehörige vor den wirtschaftlichen Folgen eines plötzlichen Versterbens zu schützen.

Vertragsparteien und Abschluss einer Todesfallversicherung

An einem Vertrag über eine Todesfallversicherung sind in der Regel drei Parteien beteiligt: die versicherte Person (deren Leben abgesichert wird), die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer (die Person, welche den Vertrag abschließt und Beiträge zahlt) sowie die bezugsberechtigte Person (die im Leistungsfall das Geld erhält). In vielen Fällen sind Versicherungsnehmerin beziehungsweise -nehmer und versicherte Person identisch; es ist jedoch auch möglich, dass diese Rollen getrennt vergeben werden.

Abschluss des Vertrags

Der Abschluss einer Todesfallversicherung erfolgt durch einen schriftlichen Antrag bei einem Versicherungsunternehmen. Nach Prüfung des Antrags – insbesondere hinsichtlich Gesundheitszustand und Alter – entscheidet das Unternehmen über Annahme oder Ablehnung. Mit Annahme kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Laufzeit und Beitragszahlung

Die Laufzeit kann befristet (zum Beispiel für 10, 20 oder 30 Jahre) oder unbefristet vereinbart werden. Während dieser Zeit zahlt die Versicherungsnehmerin beziehungsweise der -nehmer regelmäßige Beiträge an das Unternehmen. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Alter, Gesundheitszustand sowie gewünschter Versicherungssumme.

Leistungsumfang im Todesfallversicherungsvertrag

Todesfallschutz als Hauptleistungspflicht

Kernbestandteil jeder Todesfallversicherung ist die Auszahlung einer vertraglich festgelegten Summe an die bezugsberechtigte Person beim Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit. Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob ein natürlicher Tod vorliegt oder dieser durch einen Unfall verursacht wurde; Ausnahmen können jedoch bestehen – etwa bei Suizid innerhalb bestimmter Fristen nach Vertragsabschluss.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Bestimmte Ereignisse können vom Schutz ausgeschlossen sein. Dazu zählen beispielsweise vorsätzliche Herbeiführung des eigenen Ablebens innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Beginn des Vertrages sowie weitere individuell vereinbarte Ausschlussgründe wie Teilnahme an gefährlichen Aktivitäten ohne vorherige Meldung an das Unternehmen.

Begünstigung und Bezugsrecht in rechtlicher Hinsicht

Benennung von Bezugsberechtigten

Im Rahmen einer Todesfallversicherung kann frei bestimmt werden, wer im Leistungsfall als Begünstigter gelten soll. Diese Benennung erfolgt entweder direkt im Antrag beziehungsweise später durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Unternehmen.
Das Bezugsrecht kann widerruflich gestaltet sein; es besteht aber auch Möglichkeit zur unwiderruflichen Festlegung zugunsten Dritter.

Widerrufliches versus unwiderrufliches Bezugsrecht

Ein widerrufliches Bezugsrecht erlaubt jederzeit Änderungen bezüglich Empfängerinnen bzw. -empfängern vorzunehmen.
Wurde hingegen ein unwiderrufliches Recht eingeräumt, kann dieses nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden.

Sonderfälle: Erbschafts- & Pflichtteilsansprüche

Die Auszahlung aus einer solchen Police fällt grundsätzlich nicht automatisch in den Nachlass, sodass sie nicht Teil regulärer Erbmasse wird. 
Allerdings können unter bestimmten Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, insbesondere wenn hohe Prämien gezahlt wurden.

Kündigung, Rücktritt & Verjährung von Ansprüchen 

Kündigungsmöglichkeiten:

  • Kündigung seitens Versicherungsnehmenden meist jederzeit mit Frist möglich;
  • Zahlungen enden dann, eine Rückzahlung bereits gezahlter Prämien findet regelmäßig nicht statt.
Anfechtung & Rücktritt:

  • Möglichkeit zur Anfechtung besteht etwa bei arglistiger Täuschung über Gesundheitsfragen;
  • Zudem gibt es gesetzliche Rücktrittsrechte innerhalb bestimmter Fristen ab Vertragsschluss.
Verjährung von Ansprüchen:

  • Sämtliche Ansprüche auf Leistung aus dem Vertrag unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen. 
    Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht auf Auszahlung endgültig.

Häufig gestellte Fragen zur Todesfallversicherung (FAQ)

Wer erhält im Leistungsfall das Geld aus einer Todesfallversicherung?

Begünstigt ist grundsätzlich jene Person(en), welche als bezugsberechtigt benannt wurden. 
Ist keine solche Benennung erfolgt, wird üblicherweise auf gesetzliche Erben zurückgegriffen.

Muss eine ausgezahlte Summe versteuert werden?

Todesfallsummen können steuerpflichtig sein,
insbesondere wenn sie bestimmte Freibeträge überschreiten. 
Ob Steuern fällig werden hängt von verwandtschaftlichem Verhältnis zwischen Versichertem
und Begünstigten sowie weiteren Faktoren ab.

Darf ich mehrere Personen gleichzeitig begünstigen?

< p > Ja,
es ist möglich,
mehrere Personen anteilig zu benennen . Die Aufteilung muss eindeutig geregelt sein .< / p >

< h ³ > Was passiert , wenn kein Begünstigter angegeben wurde ?< / h ³ >
< p > Fehlt eine ausdrückliche Benennung ,
so fällt die Leistung regelmäßig an gesetzliche Erben .< / p >

< h ³ > Kann ich mein Bezugsrecht später ändern ?< / h ³ >
< p > Ein widerrufliches Bezugsrecht lässt sich jederzeit ändern .
Bei einem unwiderruflichen Recht bedarf es Zustimmung aller Beteiligten .< / p >

< h ³ > Welche Rolle spielt mein Gesundheitszustand beim Abschluss ?< / h ³ >
< p > Der aktuelle Gesundheitszustand beeinflusst maßgeblich Annahmeentscheidung ,
Beitragshöhe sowie mögliche Ausschlüsse .
Falschangaben hierzu können zum Verlust des Schutzes führen .< / p >

< h ³ > Wann verfällt mein Anspruch auf Auszahlung ?< / h ³ >
< p > Nach Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen erlischt jeglicher Anspruch endgültig .
Diese beginnen meist mit Kenntnis vom Eintritt des Leistungsfalls .< / p >


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