Legal Lexikon

Tierzucht


Definition und rechtliche Grundlagen der Tierzucht

Die Tierzucht umfasst die planmäßige Fortpflanzung und Aufzucht von Tieren mit dem Ziel der Verbesserung bestimmter Merkmale wie Leistungsfähigkeit, Gesundheit, Verhalten oder äußerer Erscheinung. Im rechtlichen Sinne wird der Begriff insbesondere auf Nutztiere und deren Zucht angewendet. Die rechtlichen Regelungen zur Tierzucht bilden in Deutschland und der Europäischen Union den Rahmen für Zuchtmaßnahmen, Tierschutz, Vermarktung und die Kontrolle tierischer Zuchtprodukte.

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Tierzucht

Nationales Recht

In Deutschland ist die Tierzucht vorrangig im Tierzuchtgesetz (TierZG) geregelt. Das Gesetz schafft Bedingungen für die Förderung der Zucht wertvoller landwirtschaftlicher Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Geflügel. Es regelt unter anderem:

  • Anforderungen an Zuchtverbände
  • Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
  • Registrierung und Dokumentation der Zuchttiere
  • Bestimmungen zur Tierkennzeichnung
  • Aufzeichnungspflichten und Datenübermittlung

Darüber hinaus finden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere zur Haftung bei Mängeln oder Krankheitsübertragung innerhalb der Zucht, Anwendung. Für bestimmte Tiere greifen zudem Spezialgesetze, beispielsweise das Tierschutzgesetz (TierSchG), das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) oder das Futtermittelrecht.

Europarechtliche Vorgaben

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2016/1012 („Zuchtverordnung“) einheitliche Standards für die Zucht von Hausrindern, -schafen, -ziegen, -pferden und -schweinen eingeführt. Sie beinhaltet Vorschriften für anerkannte Zuchtorganisationen, Eintragung in Zuchtbücher, genetische Bewertung und die grenzüberschreitende Vermarktung von Zuchttieren und Zuchtmaterial (z. B. Samen, Embryonen).

Anerkennung und Überwachung von Zuchtorganisationen

Zuchtorganisationen, oftmals Zuchtverbände oder Vereinigungen, spielen eine zentrale Rolle in der Organisation der Tierzucht. Sie bedürfen einer behördlichen Anerkennung, die nur erteilt wird, wenn bestimmte Anforderungen an Satzung, Zuchtprogramme und Leistungsprüfungen erfüllt sind. Anerkannte Zuchtorganisationen unterliegen regelmäßigen Kontrollen durch die zuständigen Behörden der Bundesländer und müssen Nachweise über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben führen.

Anforderungen an die Zuchtprogramme

Zuchtverbände müssen für jede Tierart und -rasse ein Zuchtprogramm vorlegen, das die Ziele und Maßnahmen zur genetischen Verbesserung beschreibt. Rechtlich verbindlich sind dabei Angaben über:

  • Auswahl- und Paarungskriterien
  • Umfang und Methode der Leistungsprüfung
  • Art und Umfang der Zuchtwertschätzung
  • Maßnahmen zum Erhalt genetischer Vielfalt

Die Programme sollen Überzüchtung und genetische Engpässe vermeiden sowie tierschutzrechtlichen Anforderungen genügen.

Tierschutzrechtliche Vorgaben

Grundsatz des Tierschutzes

Nach dem Tierschutzgesetz besteht ein generelles Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Dieses Prinzip gilt auch für die Zucht und setzt der gezielten Zucht auf bestimmte Merkmale Grenzen, insbesondere bei Merkmalen, die mit Qualzucht einhergehen.

Verbot der Qualzucht

Spezielle Vorschriften untersagen die Zucht oder Fortpflanzung von Tieren, wenn damit absehbar ist, dass deren Nachkommen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst entwickeln („Qualzucht“). Behörden können gemäß § 11b TierSchG Zuchtmaßnahmen oder die Zucht bestimmter Rassen untersagen oder beschränken.

Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten

Im Rahmen der Tierzucht bestehen strenge Dokumentationspflichten, um Herkunft, Zuchtmethoden und genetische Besonderheiten aller Zuchttiere nachvollziehbar zu machen. Dazu gehören:

  • Zuchtbuchführung und Nachweise der Abstammung
  • Kennzeichnungspflichten gemäß Viehverkehrsverordnung und EU-Vorgaben
  • Meldung von Zuchtmaterial und Embryotransfer

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden oder bußgeldbewehrt sein.

Haftungs- und Gewährleistungsfragen

Auch unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten spielt die Tierzucht eine Rolle. Bei Erwerb oder Austausch von Zuchttieren stellen sich folgende Fragen:

  • Mängelhaftung bezüglich vererbter Eigenschaften und Krankheiten
  • Anfechtbarkeit des Kaufvertrags bei falschen Angaben zur Zuchtwertschätzung
  • Schadensersatz bei Übertragung von Erbkrankheiten

Zentrale Bedeutung hat hier die Offenlegungspflicht über den Gesundheits- und Zuchtstatus eines Tieres.

Zuchtmaterial: Samen, Embryonen und Klontechnik

Neben lebenden Zuchttieren ist auch der rechtliche Umgang mit Zuchtmaterial geregelt. Hierzu zählen:

  • Anforderungen an Gewinnung, Lagerung, Transport und Einfuhr von Samen, Eizellen und Embryonen
  • Seuchenrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Tierkrankheiten
  • Biotechnologiegesetzgebung bei Methoden wie der künstlichen Besamung, Embryotransfer oder Klontechnik

Insbesondere auf europäischer Ebene bestehen zahlreiche Rechtsakte, die Handels- und Verwendungsbeschränkungen für Zuchtmaterial zum Schutz der Tiergesundheit vorsehen.

Besonderheiten der Tierzucht bei gefährdeten und geschützten Arten

Für Zuchtprogramme mit bedrohten Haus- oder Wildtierarten gelten weiterführende Artenschutzgesetze, etwa das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Hier sind Nachweispflichten, Meldeverfahren und teils strikte Züchtungsauflagen vorgesehen.

Behördenzuständigkeiten und Rechtsschutz

Die Überwachung der Einhaltung tierzuchtrechtlicher Vorschriften obliegt den Veterinärämtern der Länder. Bei Verstößen sind verschiedene behördliche Maßnahmen wie Anordnungen, Genehmigungsentzug oder Bußgelder vorgesehen. Rechtsbehelfe gegen verwaltungsbehördliche Maßnahmen stehen regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung.


Literatur und weiterführende Quellen

  • Tierzuchtgesetz (TierZG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Verordnung (EU) 2016/1012 über Zuchtorganisationen
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • EU-Tierzuchtverordnung und zugehörige Durchführungsrechtsakte
  • Kommentierung zum Viehverkehrsrecht sowie zur Futtermittel- und Tiergesundheitsgesetzgebung

Zusammenfassung

Die Tierzucht ist ein umfassend und differenziert geregelter Bereich des deutschen und europäischen Rechts, der zahlreiche zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche, tierschutzrechtliche sowie europarechtliche Aspekte miteinander verbindet. Im Mittelpunkt steht der Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Nutzbarkeit, Tierschutzbelangen und der Einhaltung genetischer Vielfalt, der unter strikter behördlicher Kontrolle fortlaufend gesichert werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Anforderungen müssen Zuchtbetriebe in Deutschland erfüllen?

Zuchtbetriebe in Deutschland unterliegen einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben, die sowohl aus dem nationalen als auch aus dem europäischen Recht resultieren. Zunächst ist für die Ausübung der Tierzucht ein Gewerbe gemäß § 11 Tierschutzgesetz anzumelden, wenn Tiere zum Zwecke der Zucht gehalten oder gewerbsmäßig mit Tieren gezüchtet wird. Hierzu ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bei deren Erteilung die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers sowie die Eignung der Betriebsräume geprüft werden. Weiterhin sind Betriebe verpflichtet, tierzuchtrechtliche Vorschriften wie das Tierzuchtgesetz (TierzG) zu beachten, welches insbesondere Regelungen zur Zuchtbuchführung und zum Zuchteinsatz vorsieht. Zusätzlich sind Anforderungen an die Tierhaltung, den Tierschutz, das Veterinärrecht und gegebenenfalls das Arzneimittelrecht einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass tierschutzwidrige Qualzuchten gemäß § 11b Tierschutzgesetz verboten sind und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können. Betriebe müssen zudem Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren umsetzen und regelmäßig veterinärmedizinische Untersuchungen dokumentieren. Des Weiteren können länderspezifische Verordnungen und EU-weite Maßnahmen wie Verordnungen zur Tiergesundheit oder Zuchtmaterialverkehr (beispielsweise VO (EU) 2016/1012) ergänzend gelten. Schließlich ist auch das Datenschutzrecht im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Züchtern, Haltern und potenziellen Käufern zu beachten.

Welche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bestehen für Züchter?

Für Züchter besteht eine umfassende Dokumentationspflicht, die sich aus diversen Rechtsgrundlagen ergibt. Gemäß § 13 Tierzuchtgesetz müssen alle Zuchtvorgänge, einschließlich der Abstammung, des Zuchteinsatzes und der Leistungsdaten, genau erfasst werden. Züchter sind verpflichtet, Zuchtbücher zu führen, die regelmäßig aktualisiert und auf Anforderung der zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen. Nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung sind zudem Angaben zur Haltung, Fütterung, Herkunft und dem Gesundheitsstatus der Tiere festzuhalten. Besonders wichtig ist hierbei auch das Führen eines Deck- und Wurfregisters mit allen relevanten Informationen über Deckakte, Würfe, Geburten und Abgänge. Darüber hinaus sind für bestimmte Tierarten spezielle Vorschriften zu beachten, etwa das Führen von Herkunftsnachweisen oder das Erfassen von Impfungen und tierärztlichen Behandlungen. Die Aufbewahrungsfristen für diese Unterlagen variieren je nach Rechtsgrundlage, betragen jedoch regelmäßig mindestens drei bis fünf Jahre. Bei der elektronischen Verarbeitung dieser Daten sind außerdem die datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für den Tierschutz in der Tierzucht?

Im Umfeld der Tierzucht ist der Tierschutz ein zentrales rechtliches Anliegen, das vor allem im Tierschutzgesetz und den darauf basierenden Verordnungen geregelt ist. So gilt grundsätzlich das Verbot, Tiere zu züchten oder durch Zucht zu verändern, wenn damit das Risiko besteht, dass bei deren Nachkommen erblich bedingte Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (sog. Qualzucht nach § 11b Tierschutzgesetz). Insbesondere sind bestimmte Zuchtmerkmale, die zu Atemnot, Sehstörungen, fortdauernden Schmerzen oder anderen Gebrechen führen, gesetzlich untersagt. Die Verantwortung zur Vermeidung solcher schädigenden Merkmale liegt sowohl bei den einzelnen Züchtern als auch bei den Zuchtorganisationen, welche ihre Zuchtprogramme dementsprechend gestalten müssen. Darüber hinaus bestehen Mindestanforderungen an die Haltung, Ernährung und tierärztliche Versorgung, die in mehreren Rechtsvorschriften, wie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder der Tierschutz-Hundeverordnung, konkretisiert sind. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben stellen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dar und können mit Bußgeldern bis hin zu Tierhalteverboten geahndet werden.

Welche Regelungen gelten für den Import und Export von Zuchttieren?

Der grenzüberschreitende Handel mit Zuchttieren unterliegt umfangreichen rechtlichen Anforderungen. Innerhalb der Europäischen Union regelt insbesondere die Verordnung (EU) 2016/429 („Tiergesundheitsrecht“) die gesundheitlichen Anforderungen für den Handel mit Zuchttieren. Tiere müssen frei von meldepflichtigen Krankheiten sein, tierärztlich untersucht werden und mit gültigen Tiergesundheitsbescheinigungen begleitet werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Untersuchungen oder Quarantänezeiten erforderlich. Für den Export oder Import aus bzw. in Drittstaaten sind zudem die jeweiligen nationalen Vorschriften des Ziellandes zu beachten, darunter Vorschriften zu Impfungen, Quarantäne und weiteren Gesundheitsnachweisen. Im Rahmen des Arten- und Naturschutzes gelten weitere Vorschriften nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), sobald mit geschützten Arten gehandelt wird. Alle tiertransportrechtlichen Vorgaben, wie die EG-Verordnung Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport, sind ebenfalls zwingend einzuhalten.

Welche haftungsrechtlichen Aspekte müssen Züchter beachten?

Züchter tragen eine weitreichende zivilrechtliche und zum Teil strafrechtliche Haftung für aus ihrer Zucht hervorgehende Tiere. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Züchter für Sachmängel, wenn bei verkauften Tieren im Zeitpunkt der Übergabe bereits genetische Erkrankungen oder sonstige Mängel vorlagen (§§ 433, 434 BGB). Vertragsrechtlich muss der Käufer daher umfassend über etwaige bekannte oder erkennbare Erkrankungen oder Erbfehler informiert werden. Darüber hinaus haften Züchter gegebenenfalls für Schäden, die durch ein von ihnen verkauftes Tier verursacht werden, wobei bei gewerbsmäßiger Tätigkeit besondere Sorgfaltspflichten zu beachten sind. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise die Durchführung von Qualzuchten, können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben und sogar zu einem Tierhalteverbot führen. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Züchter ausführliche Dokumentationen und tierärztliche Untersuchungen durchführen und rechtssichere Verkaufsverträge verwenden.

Welche Anforderungen bestehen an die Kennzeichnung und Registrierung von Zuchttieren?

Die Kennzeichnung und Registrierung von Zuchttieren ist je nach Tierart gesetzlich verpflichtend geregelt. Bei Hunden und Katzen ist gemäß Tierschutz-Hundeverordnung und den jeweiligen Landesverordnungen eine eindeutige Kennzeichnung – in der Regel durch Mikrochip – vorgeschrieben. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen ist die Kennzeichnung und Meldung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) bzw. in anderen zentralen Datenbanken vorgeschrieben. Versäumnisse führen nicht nur zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen, sondern können auch den Verlust von Förderungen oder Zuchtzulassungen bedeuten. Bei Import oder Export ist der korrekte Nachweis der Identität und Herkunft des Tieres Grundvoraussetzung für die Ausstellung tierseuchenrechtlicher Zertifikate.

Welche Rolle spielen Zuchtverbände und Zuchtbücher im rechtlichen Kontext?

Zuchtverbände übernehmen eine zentrale Rolle in der Umsetzung und Überwachung der rechtlichen Vorgaben der Tierzucht. Sie sind zumeist nach § 2 Tierzuchtgesetz als anerkannte Zuchtorganisationen verpflichtet, Zuchtprogramme festzulegen, Zuchtbücher zu führen und die Einhaltung der gesetzlichen und verbandlichen Regelwerke zu überwachen. Die Anerkennung als Zuchtverband setzt bestimmte Anforderungen an Organisation, Satzung, Nachweispflichten und Prüfprozesse voraus. Die Zuchtprogramme regeln alle wesentlichen Abläufe, von der Auswahl der Zuchttiere über das Zuchtziel bis zu den einzuhaltenden Mindestanforderungen an Tiergesundheit und Tierschutz. Die Zuchtbuchführung, als rechtsverbindlich ausgestelltes Herdbuch, dient Behörden im Rahmen von Kontrollen sowie für die Genehmigung oder Ablehnung von Zuchttieren. Fehlerhafte oder fehlende Zuchtbuchführungen können zum Verlust des Vereinsstatus führen und individuelle Züchter von der Zuchttätigkeit ausschließen.

Gibt es Besonderheiten bei der Zucht seltener oder geschützter Tierarten?

Bei der Zucht seltener oder nach CITES geschützter Tierarten gelten darüber hinaus noch strengere rechtliche Maßgaben. Neben den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und des Tierzuchtgesetzes ist insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz maßgeblich. Züchter benötigen für viele Arten eine besondere Genehmigung, müssen Nachzuchtprogramme anmelden und unterliegen verschärften Melde- und Dokumentationspflichten, auch im Hinblick auf die anschließende Weitergabe oder den Export dieser Tiere. Die Zucht darf ausschließlich der Arterhaltung und nicht überwiegend kommerziellen Zwecken dienen. Alle relevanten Vorgänge müssen bei der zuständigen Naturschutzbehörde angezeigt werden und sind regelmäßig zu prüfen. Verstöße, wie etwa das Züchten ohne Genehmigung oder die missbräuchliche Deklaration von Nachzuchten, werden als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat verfolgt.