Legal Lexikon

Taxi


Begriff und rechtliche Einordnung des Taxis

Ein Taxi ist ein öffentlich zugelassenes Kraftfahrzeug, das zur entgeltlichen Beförderung von Personen vorgesehen ist. Die gewerbliche Personenbeförderung mit Taxis unterliegt in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie zahlreichen weiteren Ländern strikten gesetzlichen Regelungen. Ziel dieser Regelungen sind Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verbraucherschutz im öffentlichen Verkehrswesen.

Gesetzliche Grundlagen und Definition

Deutschland

In Deutschland sind die Grundsätze für den Taxi-Verkehr insbesondere im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie den nachgeordneten Verordnungen, etwa der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), festgelegt.

Wesentliche Merkmale eines Taxis

Ein Taxi im Sinne des PBefG ist ein Kraftfahrzeug, das an behördlich genehmigten Standplätzen verfügbar ist, für jedermann bereitgehalten wird und dessen Entgelt tariflich gebunden sowie vom Fahrgastweg, Fahrzeit und ggf. weiteren Faktoren abhängig ist.

Abgrenzung zu Mietwagen

Taxis sind von Mietwagen abzugrenzen, die lediglich auf vorherige Bestellung arbeiten und keinen Verkehr mit genehmigungspflichtigen Standplätzen betreiben dürfen (§ 49 Abs. 4 PBefG). Taxis unterliegen strikteren Regelungen, insbesondere zur Tarifbindung und Betriebspflicht.

Österreich

In Österreich ist die Gewerbeordnung (GewO), insbesondere § 112 ff. GewO, maßgebend. Auch hier ist das Taxi ein gewerbsmäßig betriebener Personentransport gegen Entgelt mit standplatzbezogener Bereitstellung. Ergänzend gelten lokale Verordnungen der Landeshauptstädte und Gemeinden.

Schweiz

Die Schweiz regelt Taxiverkehre auf kantonaler und kommunaler Ebene. Einheitliche Bestimmungen gibt es nicht. Gemeinsam ist die Genehmigungspflicht, Tarifvorschriften und Voraussetzungen an Fahrpersonal sowie Fahrzeuge.

Konzessionierung und Genehmigungserfordernisse

Die Aufnahme des Taxi-Betriebs erfordert eine spezielle Genehmigung, die sogenannte Taxikonzession.

Voraussetzungen zur Konzessionserteilung (Deutschland)

  • Persönliche Zuverlässigkeit: Nachgewiesen durch Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Überprüfung z.B. durch Gehaltsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
  • Fachliche Eignung: In der Regel Nachweis durch eine entsprechende Prüfung oder langjährige Führungspraxis in vergleichbaren Unternehmen.
  • Betriebssitz: Notwendig ist ein Betriebssitz innerhalb des originären Konzessionsbereichs.
  • Pflichtversicherung: Abschluss einer Haftpflicht- sowie einer ausreichenden Unfall- und ggf. Kaskoversicherung.
  • Nachweis geeigneter Fahrzeuge: Sicherheits- und Umweltstandards sind einzuhalten.

Genehmigungsumfang und Gültigkeit

Die Genehmigung wird befristet erteilt (in der Regel auf fünf Jahre) und kann auf eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen (Konzessionen) beschränkt sein (§ 13 Abs. 5 PBefG).

Besonderheiten der Konzessionsvergabe

Aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen (Bedarfsprüfung) können Behörden die Zahl der Taxis begrenzen. Neben einer Priorisierung bestehender Unternehmen können Wartelisten entstehen.

Betriebspflichten und Rechte von Taxiunternehmern

Betriebspflicht (Beförderungspflicht)

Taxiunternehmer sind verpflichtet, den Betrieb zu den vorgeschriebenen Zeiten vorzuhalten und grundsätzlich jede Fahrt auszuführen (Beförderungspflicht, § 22 PBefG).

Tarifpflicht

Taxis unterliegen festen Tarifordnungen, die von den jeweiligen Kommunalbehörden oder Landesregierungen erlassen werden. Diese Tarife sind zwingend einzuhalten; individuelle Preisabsprachen sind unzulässig.

Betriebssitz- und Pflichtfahrgebiete

Die Betriebspflicht gilt grundsätzlich im konzessionierten Pflichtfahrgebiet. Fahrten in andere Gebiete sind zulässig, Rückfahrten sind gesondert geregelt (oftmals sind sogenannte Leerfahrten tariflich anders gestellt).

Standplatzrecht

Taxis dürfen öffentliche Taxi-Standplätze nutzen und müssen frei verfügbare Fahrten auch ohne Vorbestellung annehmen. Dies unterscheidet sie von Mietwagen (ohne Standplatzrecht).

Lenk- und Ruhezeiten sowie Anforderungen an Fahrpersonal

Deutschland

Anders als im Fernverkehr sind für Taxi-Fahrpersonal die Lenk- und Ruhezeiten gemäß Fahrpersonalverordnung (FPersV) anzuwenden. Gemäß § 1 FPersV gilt dies jedoch nur eingeschränkt, sodass teils abweichende Regelungen bestehen.

Fahrerlaubnis

Für Taxis ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B oder BE sowie des sogenannten „FzF“-Nachweises (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) erforderlich. Die gesundheitliche und charakterliche Eignung werden regelmäßig kontrolliert.

Technische Anforderungen und Eichrecht

Fahrzeugausstattung

Taxis müssen bestimmten technischen Mindeststandards genügen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Zugelassene Taxameter mit Eichung
  • Ordnungsnummer, Plaketten und Kennzeichnungen
  • Ausstattung mit Notrufsystemen und Funkgerät (je nach Landesrecht)

Taxameterpflicht

Alle Taxis sind verpflichtet, Fahrten zwingend über ein amtlich geeichtes Taxameter abzurechnen. Manipulationen stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte

Verstöße gegen die Betätigungspflichten, die Tarifpflicht sowie die Betriebspflichten können als Ordnungswidrigkeit nach dem PBefG geahndet werden; schwerwiegende Verstöße können zum Verlust der Konzession führen. Illegale Taxifahrt („Schwarzfahrten“) stellen zudem strafrechtlich relevante Verstöße dar.

Sozial- und Arbeitsrecht im Taxigewerbe

Taxiunternehmen müssen u.a. das Arbeitszeitgesetz, Mindestlohnregelungen sowie sozialversicherungsrechtliche Vorschriften einhalten. Selbständige Taxiunternehmer unterliegen der Pflicht zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, während Arbeitnehmer den allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz genießen.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte und Marktzugang

Der Taximarkt ist durch eine Vielzahl regulatorischer Schutzmechanismen gegen unlauteren Wettbewerb geprägt. Der Marktzugang ist konzessioniert und von Kapazitätsvorgaben abhängig. Insbesondere die Abgrenzung zum Mietwagen- und Limousinenservice ist rechtlich relevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen (Stichworte: Uber, Ride-Sharing).

Besonderheiten im internationalen Recht

Regelungen zur Taxinutzung, zum Erwerb der Betriebserlaubnis sowie zu Preisbildung und Pflichten variieren länderspezifisch erheblich. Innerhalb der EU gibt es, abgesehen von Einzelfragen (z.B. Verbraucherschutz, Datenschutzregelungen), keine vollständige Harmonisierung.

Literatur und weitere Quellen

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Gewerbeordnung (GewO) Österreich
  • Kommunale Taxi-Tarifverordnungen
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Hinweis: Die Regelungen sind Änderungen unterworfen; eine Überprüfung anhand aktueller Rechtsquellen wird empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte haben Fahrgäste im Taxi?

Fahrgäste haben im Taxi eine Vielzahl gesetzlich geregelter Rechte. Zunächst besteht ein Beförderungsanspruch innerhalb des Pflichtfahrgebiets, sofern keine gesetzlichen Ausnahmegründe (z. B. unzumutbare Gefährdung von Personen oder Eigentum) vorliegen. Der Fahrer darf eine Fahrt in aller Regel nicht grundlos ablehnen. Weiterhin haben Fahrgäste das Recht, zwischen dem vorderen oder hinteren Sitzplatz zu wählen, sofern keine betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründe dagegen sprechen. Die Preisgestaltung unterliegt der behördlichen Tarifordnung, weshalb der Fahrer das Taxameter vor Fahrtbeginn einschalten muss; im Pflichtfahrgebiet ist ein Festpreis grundsätzlich unzulässig. Fahrgäste sind zudem berechtigt, eine Quittung über den gezahlten Fahrpreis zu verlangen, die die Daten der Fahrt (Start, Ziel, Tarif, Datum, Uhrzeit und Name des Unternehmers) ausweisen muss. Außerdem ist das Rauchen im Taxi gesetzlich verboten, es sei denn, alle Insassen stimmen ausdrücklich zu und es verbietet nicht lokale Vorschriften. Bei Zwischenstopps oder dem Transport größerer Gepäckstücke darf der Fahrer unter bestimmten Bedingungen einen Zuschlag verlangen, muss dies aber im Voraus transparent machen. Schließlich besteht Versicherungsschutz für alle Fahrgäste im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung des Taxiunternehmens im Schadenfall.

Wann besteht ein Beförderungsausschlussrecht für den Taxifahrer?

Ein Taxifahrer kann die Beförderung eines Fahrgastes nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen verweigern. Laut § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und entsprechenden Verordnungen ist die Beförderung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs gefährdet würde. Typische Fälle sind eine starke Alkoholisierung oder Aggressivität des Fahrgastes, das Mitführen gefährlicher Stoffe oder Tiere (außer Blindenhunde), sowie fehlende Zahlungsmittel oder wiederholt grobe Verstöße gegen die Anordnungen des Fahrers. Auch bei erheblicher Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs durch den Fahrgast kann ein Ausschluss erfolgen. Diese Ablehnung muss jedoch stets auf sachlichen Gründen beruhen; Willkür ist unzulässig. Eine Diskriminierung anhand von Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen ist verboten und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen und zusätzliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Ist das Taxameter im Pflichtfahrgebiet immer zu benutzen?

Im Pflichtfahrgebiet – das ist in der Regel das Gebiet der konzessionierenden Stadt oder Gemeinde – ist der Einsatz des Taxameters für jede Fahrt zwingend vorgeschrieben (§ 39 Abs. 3 PBefG i.V.m. der jeweiligen Taxiordnung). Ausnahme bildet allein der Bereich außerhalb des Pflichtfahrgebiets, wo eine freie Preisvereinbarung (meist für Fernfahrten) zulässig ist. Das Taxameter muss unmittelbar zu Beginn der Fahrt aktiviert werden und ist während der gesamten Fahrt in Betrieb zu halten. Unzulässige Preisabsprachen, das Fahren ohne eingeschaltetes Taxameter oder das spätere Manipulieren des angezeigten Preises sind rechtlich als Ordnungswidrigkeit einzustufen und können die Entziehung der Taxikonzession nach sich ziehen. Der Fahrgast hat das Recht, die Funktionsweise des Taxameters zu überprüfen und bei Zweifeln die Quittung zu verlangen, die mit den Taxameterdaten übereinstimmen muss.

Welche Pflichten treffen den Taxifahrer zur Personen- und Verkehrssicherheit?

Taxifahrer unterliegen umfassenden Sorgfalts- und Sicherheitsverpflichtungen. Sie müssen das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand halten sowie die vorgeschriebenen Pausen und Lenkzeiten gemäß Fahrpersonalverordnung einhalten. Während der Fahrt sind das Anschnallen sowie ein defensives Fahrverhalten zwingend, auch das Transportieren von Fahrgästen mit körperlichen Einschränkungen muss gewährleistet werden. Weiterhin müssen Taxifahrer auf etwaige Gefahren (z. B. unebene Straße, nasses Wetter) hinweisen, beim Ein- und Aussteigen Hilfestellung leisten und für angemessene Beleuchtung und Temperatur im Fahrzeug sorgen. Der Fahrer hat für die ordnungsgemäße Sicherung von Gepäck und ggf. mitreisenden Kindern in Kindersitzen zu sorgen. Eine besondere Rechtslage betrifft die Schweigepflicht: Informationen, die den privaten oder geschäftlichen Lebensbereich des Fahrgastes betreffen, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht weitergegeben werden.

Wie gestaltet sich die Haftung des Taxiunternehmens bei Unfällen?

Kommt es während einer Taxifahrt zu einem Unfall, so haftet vorrangig das Taxiunternehmen für alle Schäden an Fahrgästen und deren Eigentum – unabhängig eines etwaigen Eigenverschuldens des Fahrgastes. Die Haftung ergibt sich aus der gesetzlichen Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) und PBefG. Werden Insassen durch fahrlässiges Fahrverhalten des Fahrers oder technische Fahrzeugmängel geschädigt, besteht ein umfassender Schadensersatzanspruch (z.B. Heilbehandlungs-, Schmerzensgeld-, Verdienstausfallansprüche). Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fahrers kann auch eine direkte Haftung des Fahrers hinzukommen. Jedoch können Fahrgäste, die sich bewusst nicht anschnallen oder den Sicherheitsanweisungen des Fahrers zuwiderhandeln, eine Mithaftung treffen; die Ansprüche werden dann entsprechend dem Mitverschuldensanteil gekürzt.

Ist die Videoüberwachung im Taxi rechtlich zulässig?

Die Installation von Videokameras (Dashcams oder Innenraumkameras) im Taxi ist an strenge datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden. Eine dauerhafte Videoüberwachung des Innenraums ist in der Regel unzulässig, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Fahrgäste erheblich beeinträchtigen würde. Zulässig sind ausschließlich temporäre, anlassbezogene Aufnahmen, etwa zum Nachweis einer konkreten Straftat oder Gefährdungslage, sofern sie nach Ende der Fahrt unverzüglich gelöscht werden (kein dauerhafter Speicher). In einigen Bundesländern sind Ausnahmen im Rahmen eines behördlich genehmigten Konzeptes möglich, etwa zur Fahrersicherheit, jedoch stets mit Hinweisschildern und transparenter Information an die Fahrgäste. Verstöße gegen das Datenschutzrecht können zu erheblichen Bußgeldern und Unterlassungsklagen führen.

Inwieweit sind Telefonaufzeichnungen bei Taxibestellungen erlaubt?

Das Aufnehmen oder Mitschneiden von Telefongesprächen bei Taxibestellungen ist grundsätzlich nach § 201 StGB strafbar, sofern dies ohne Einwilligung des Anrufers geschieht. Für Taxiunternehmen ist es daher verboten, Bestelltelefonate ohne Vorabinformation und Einwilligung des Kunden aufzuzeichnen. Die Einwilligung muss eindeutig, informiert und freiwillig erfolgen; sie kann entweder aktiv durch eine Erklärung des Anrufers oder, bei entsprechender Ansage zu Beginn des Gesprächs, durch das Weitersprechen unterstellt werden. Die Speicherung solcher Aufnahmen unterliegt zudem den Anforderungen der DSGVO; sie dürfen nur solange aufbewahrt werden, wie es für die Abwicklung der Bestellung oder Abwehr von Missbrauch erforderlich ist. Ein Verstoß kann die zivilrechtliche Haftung für Schadensersatz sowie empfindliche straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.