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Structural


Begriffserklärung und Grundbedeutung von „Structural“

Der Begriff „Structural“ hat im rechtlichen Kontext eine vielschichtige Bedeutung und umfasst verschiedene Aspekte des strukturellen Aufbaus, der Gestaltung und der Organisation rechtlicher, unternehmensbezogener sowie regulatorischer Einheiten. In deutschen und internationalen Rechtsordnungen wird „Structural“ insbesondere im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen, regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen verwendet.

Definition

„Structural“ verweist auf alles, was die grundlegende Organisationsform, Gliederung oder das Aufbausystem einer Rechtseinheit betrifft. Der Begriff wird sowohl in gesetzlichen Regelungen als auch in vertraglichen Vereinbarungen und bei der Gestaltung von Unternehmensstrukturen sowie in Fragen der Compliance verwendet. Im weiteren Sinne bezieht sich „Structural“ auf strukturelle Maßnahmen, Veränderungen oder Eigenschaften, die Auswirkungen auf die rechtliche Organisation und das Erscheinungsbild einer Instanz haben.

Anwendungsbereiche des Begriffs Structural im Recht

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beschreibt „Structural“ sämtliche Maßnahmen und Bedingungen, die den Aufbau, die Zusammensetzung und die Veränderung der gesellschaftsrechtlichen Struktur betreffen.

Structural Measures

Darunter werden beispielsweise Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen oder Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse zusammengefasst („structural measures“). Diese unterliegen dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und dem Aktiengesetz (AktG), oftmals auch spezialgesetzlichen Vorgaben. Die Durchführung solcher struktureller Maßnahmen bedarf regelmäßig der Zustimmung qualifizierter Mehrheiten und unterliegt besonderen Publizitäts- und Formerfordernissen.

Structural Change

Ein „Structural Change“ beschreibt eine wesentliche Veränderung der Organisationsstruktur, beispielsweise durch Verschmelzung, Zusammenschluss oder Aufspaltung von Gesellschaften. Rechtlich relevant ist hierbei insbesondere der Schutz von Minderheitsgesellschaftern, die Sicherung von Gläubigerrechten und die Einhaltung von Informationspflichten.

Kapitalmarktrecht

Im Kapitalmarktrecht werden strukturelle Veränderungen, sogenannte „Structural Transactions“ oder „Structural Reorganizations“, als Vorgänge betrachtet, die erhebliche Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur, Kapitalausstattung oder die Kontrollverhältnisse börsennotierter Unternehmen haben. Solche Veränderungen sind oft an Meldepflichten und Transparenzanforderungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gebunden.

Aufsichtsrecht

Im Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht bezeichnet „Structural“ strukturelle Anforderungen an die Organisation, die Einteilung der Geschäftsbereiche und interne Kontrollsysteme von Instituten. Die Umsetzung solcher Vorgaben wird durch Gesetze wie das Kreditwesengesetz (KWG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und entsprechende EU-Regulierungen (z.B. CRD V, Solvency II) geregelt.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht finden sich „structural changes“ im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gemäß § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dazu zählen insbesondere Zusammenschlüsse, Spaltungen oder sonstige tiefgreifende Änderungen des Betriebszwecks oder der Betriebsorganisation. Hier bestehen Mitbestimmungsrechte und unter Umständen Ansprüche auf Interessenausgleich und Sozialplan.

Rechtsfolgen und Schutzmechanismen bei Structural Changes

Mitbestimmung, Zustimmung und Information

Strukturelle Maßnahmen unterliegen regelmäßig hohen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dies umfasst:

  • Formvorschriften (z.B. notarielle Beurkundungen)
  • Veröffentlichungspflichten (Registereintragungen, Bekanntmachungen)
  • Mitwirkungspflichten (Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen)
  • Zustimmung bestimmter Organe (z.B. Hauptversammlung, Aufsichtsrat)
  • Gläubigerschutzvorschriften

Minderheitenschutz

Gesetzliche Regelungen stellen sicher, dass Minderheitsgesellschafter bei strukturellen Maßnahmen besonderen Schutz erfahren. Dies geschieht etwa durch Andienungsangebote, Barabfindungen oder Klagerechte (Spruchverfahren).

Insolvenzrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte

Bei „structural reorganizations“ oder Umwandlungen ist zu prüfen, inwiefern Altverbindlichkeiten bestehen bleiben oder neu entstehen. Im Falle der Insolvenz können bestimmte strukturierende Rechtsakte einer Anfechtung unterliegen, sofern sie die Gläubigerinteressen beeinträchtigen.

Internationale Aspekte und Rechtsvergleich

Europäisches Gesellschaftsrecht und internationale Standards

Im Kontext grenzüberschreitender Umwandlungen nach der Umwandlungsrichtlinie (EU), bei internationalen Zusammenschlüssen oder der Anerkennung ausländischer Gesellschaften sind spezifische „structural requirements“ und Mindeststandards zu beachten.

Cross-Border Structural Measures

Cross-Border-Maßnahmen, wie Verschmelzungen über Landesgrenzen hinweg, bedürfen der Einhaltung der Vorgaben im Europäischen Gesellschaftsrecht sowie einer gegenseitigen Anerkennung der strukturellen Maßnahmen in den betroffenen Jurisdiktionen.

Bedeutung für die Praxis

Vertragsgestaltung

Vertragsklauseln zu „Structural Changes“ oder „Change of Control“ finden sich häufig in Kreditverträgen, Unternehmenskaufverträgen (Share Purchase Agreements) oder Beteiligungsvereinbarungen. Sie dienen der Risikosteuerung und Absicherung gegenüber unvorhergesehenen strukturellen Veränderungen.

Corporate Governance

Strukturelle Anforderungen und Veränderungen sind ein zentraler Bestandteil der Corporate Governance. Sie betreffen sowohl die Ausgestaltung der Führungs- und Kontrollsysteme als auch die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.


Dieser Beitrag bietet eine umfassende rechtliche Einordnung und Beleuchtung des Begriffs „Structural“ im deutschen und internationalen Recht, mit besonderem Augenmerk auf die vielfältigen praktischen und regulatorischen Implikationen strukturverändernder Maßnahmen und Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Anforderungen gelten bei der Durchführung von Strukturanpassungen in Unternehmen?

Bei Strukturanpassungen, wie etwa Umstrukturierungen, Fusionen oder Spaltungen in Unternehmen, gelten eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen, die im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB), dem Umwandlungsgesetz (UmwG) sowie einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt sind. Zentrale Vorgaben betreffen insbesondere die ordnungsgemäße Mitteilungspflicht gegenüber den Arbeitnehmern (§ 613a BGB bei Betriebsübergang), die Unterrichtung und Beteiligung des Betriebsrats (§§ 111 ff. BetrVG), und das formale Verfahren, das zur Änderung der Gesellschaftsstruktur notwendig ist. Hinzu kommen Melde- und Registrierungspflichten beim Handelsregister sowie gegebenenfalls kartellrechtliche oder finanzaufsichtliche Genehmigungen. Die Einhaltung der Fristen und der einzelnen Verfahrensschritte ist zwingend erforderlich, da Verstöße zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen können – etwa zur Nichtigkeit der Umwandlung oder Schadensersatzansprüchen von betroffenen Parteien.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei strukturellen Veränderungen aus rechtlicher Sicht?

Bei strukturellen Veränderungen, wie beispielsweise Betriebsschließungen, -verlagerungen oder der Einführung neuer Strukturen, steht dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein umfassendes Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht zu. Nach § 111 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über geplante Maßnahmen informieren, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen könnten. Im Rahmen sogenannter Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sind einvernehmliche Regelungen über die Umsetzung sowie die Kompensation sozialer Nachteile für die Mitarbeitenden zu treffen. Kommt es zu keiner Einigung, besteht die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen. Die unterlassene oder fehlerhafte Beteiligung des Betriebsrats kann zur Unwirksamkeit bestimmter Maßnahmen und zu Schadensersatzansprüchen führen.

Welche Vorgaben bestehen bei der Kündigung von Arbeitnehmern im Zuge von Strukturanpassungen?

Die Kündigung von Arbeitnehmern aufgrund von Strukturanpassungen, wie Personalabbau oder Standortschließungen, unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Entscheidend ist zunächst die soziale Rechtfertigung der Kündigung (§ 1 KSchG), die regelmäßig einen betriebsbedingten Grund voraussetzt. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchzuführen und dabei Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Ferner ist der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG anzuhören. Bei Massenentlassungen ist zudem eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit nach § 17 KSchG erforderlich. Verstöße gegen diese Vorgaben machen die Kündigung in der Regel unwirksam.

Welche rechtlichen Risiken bestehen bei fehlerhaft durchgeführten Strukturmaßnahmen?

Fehlerhaft durchgeführte Strukturmaßnahmen, beispielsweise durch Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften, bergen erhebliche rechtliche Risiken. Dazu zählen insbesondere die Unwirksamkeit von Umwandlungsbeschlüssen, Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, Haftungsansprüche gegen die Geschäftsleitung oder steuerliche Nachteile. Aus arbeitsrechtlicher Sicht können fehlerhafte Kündigungen oder unterlassene Beteiligungen des Betriebsrats zu Wiedereinstellungsansprüchen, Strafzahlungen und Schadensersatzforderungen führen. Auch eine Nichterfüllung von Meldepflichten kann Bußgelder nach sich ziehen. Im gesellschaftsrechtlichen Kontext droht eine persönliche Haftung der Organmitglieder bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten.

Gibt es spezifische Informations- und Meldepflichten gegenüber Behörden im Rahmen struktureller Änderungen?

Ja, bei strukturellen Änderungen bestehen zahlreiche Informations- und Meldepflichten gegenüber Behörden. Beispiele sind die Anmeldung von Umwandlungsmaßnahmen und deren Eintragung ins Handelsregister (§§ 16 ff. UmwG), die Anzeige von Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit (§ 17 KSchG), die Unterrichtungspflichten nach Außenwirtschaftsrecht bei internationalen Transaktionen sowie je nach Unternehmensgröße etwaige Anzeigepflichten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder dem Bundeskartellamt. Unterlassene oder verspätete Meldungen können zu empfindlichen Sanktionen führen und die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen beeinträchtigen.

Welche Transparenzanforderungen sind bei der Umsetzung von Strukturmaßnahmen zu beachten?

Strukturmaßnahmen sind unter anderem durch kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche Transparenzanforderungen geprägt. Insbesondere börsennotierte Unternehmen müssen Ad-hoc-Publizitätspflichten (Art. 17 MAR) erfüllen, da Maßnahmen mit kursrelevanter Bedeutung umgehend veröffentlicht werden müssen. Darüber hinaus sind Vorschriften zur Offenlegung im Rahmen des Jahresabschlusses sowie die Informationspflichten gegenüber den Anteilseignern zu beachten. Vertraulichkeitspflichten dürfen allerdings nicht vernachlässigt werden, sofern sie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen dienen, jedoch darf dies nicht zu einer Umgehung gesetzlicher Offenlegungspflichten führen.

Welche steuerlichen Aspekte müssen bei strukturellen Veränderungen beachtet werden?

Strukturelle Veränderungen haben häufig erhebliche steuerliche Implikationen. Zu den zentralen Themen zählen die steuerliche Einbringung und Übertragung von Vermögensgegenständen, die Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen, sowie umsatzsteuerliche Konsequenzen. Im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) müssen beispielsweise besondere Voraussetzungen eingehalten werden, um eine steuerneutrale Umwandlung zu erreichen. Ebenso sind bei der Übertragung stiller Reserven oder Verlustvorträgen umfangreiche Regelungen zu beachten. Eine sorgfältige Steuerplanung ist unerlässlich, um unerwartete Steuerbelastungen und Nachzahlungen zu vermeiden und von vorhandenen steuerlichen Gestaltungsspielräumen zu profitieren.