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Streitige Gerichtsbarkeit

Begriff und Bedeutung der Streitigen Gerichtsbarkeit

Die streitige Gerichtsbarkeit ist ein zentraler Begriff im deutschen Rechtssystem. Sie bezeichnet den Bereich der Gerichte, der sich mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Parteien befasst. Im Gegensatz zu anderen Formen gerichtlicher Tätigkeit, wie etwa der freiwilligen Gerichtsbarkeit, steht bei der streitigen Gerichtsbarkeit die Klärung von Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten im Vordergrund.

Abgrenzung zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Ein wesentliches Merkmal der streitigen Gerichtsbarkeit ist das Vorliegen eines Streits zwischen mindestens zwei Beteiligten. Die freiwillige Gerichtsbarkeit hingegen umfasst Verfahren, bei denen es nicht um einen Streit geht, sondern um die Regelung bestimmter Angelegenheiten durch das Gericht – beispielsweise in Nachlass- oder Grundbuchsachen.

Typische Anwendungsbereiche

Streitige Verfahren finden vor allem in Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten statt. Beispiele sind Auseinandersetzungen über Verträge, Schadensersatzforderungen oder arbeitsrechtliche Ansprüche. Auch öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die streitige Gerichtsbarkeit entschieden.

Ablauf eines Verfahrens in der Streitigen Gerichtsbarkeit

Das Verfahren beginnt meist mit einer Klageerhebung durch eine Partei gegen eine andere Partei. Das zuständige Gericht prüft zunächst formale Voraussetzungen wie Zuständigkeit und Zulässigkeit des Antrags. Anschließend folgt ein Austausch von Schriftsätzen sowie gegebenenfalls mündliche Verhandlungen vor dem Richter oder einer Kammer.
Im Verlauf des Prozesses können Beweise erhoben werden – etwa durch Zeugenvernehmungen oder Gutachten -, bevor das Urteil ergeht. Ziel ist es stets, den bestehenden Konflikt verbindlich zu entscheiden.

Beteiligte Personen im Verfahren

An einem solchen Prozess sind mindestens zwei Parteien beteiligt: Klägerin beziehungsweise Kläger (die Person, die den Rechtsstreit anstößt) und Beklagte beziehungsweise Beklagter (die Person, gegen welche sich die Klage richtet). Das Verfahren wird von unabhängigen Richterinnen und Richtern geleitet; je nach Instanz können auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter beteiligt sein.
Weitere Beteiligte können Sachverständige sowie Zeuginnen und Zeugen sein.

Rechtsmittelmöglichkeiten innerhalb der Streitigen Gerichtsbarkeit

Gegen Entscheidungen aus einem erstinstanzlichen Prozess bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Überprüfung durch höhere Gerichte – sogenannte Rechtsmittel wie Berufung oder Revision stehen offen. Diese dienen dazu sicherzustellen, dass Urteile auf korrekten rechtlichen Grundlagen beruhen.
Die genaue Ausgestaltung dieser Möglichkeiten hängt vom jeweiligen Fachgericht ab (z.B. Zivilgericht versus Verwaltungsgericht).

Bedeutung für das Rechtssystem insgesamt

Die streitige Gerichtsbarkeit gewährleistet einen geordneten Ablauf bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten einzelner Personen oder Institutionen innerhalb des Staates.
Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass Rechtssicherheit herrscht: Durch ihre Entscheidungen schaffen Gerichte Klarheit darüber, wie Gesetze auszulegen sind.
Zudem schützt sie Einzelne davor, ihr Recht eigenmächtig durchzusetzen („Faustrecht“), indem sie staatlich organisierte Lösungen anbietet.
Insgesamt bildet sie damit einen unverzichtbaren Bestandteil des modernen Rechtsstaatsprinzips.

Häufig gestellte Fragen zur Streitigen Gerichtsbarkeit

Was versteht man unter „streitiger“ gegenüber „freiwilliger“ Gerichtsbarkeit?

Unter „streitig“ versteht man gerichtliche Verfahren mit gegensätzlichen Interessen zweier Parteien; währenddessen regelt die freiwillige Gerichtsbarkeiten Angelegenheiten ohne konkreten Konflikt.

Können alle Arten von Rechtsstreiten vor einer streitigen Gerichtbarkeit verhandelt werden?

Nicht jeder Fall fällt automatisch unter diese Form: Bestimmte Bereiche wie Strafverfahren gehören nicht dazu; hier gelten eigene Regeln.

Müssen immer beide Parteien persönlich erscheinen?

Nicht zwingend: In vielen Fällen kann eine Vertretung erfolgen; zudem besteht häufig keine Anwesenheitspflicht außerhalb mündlicher Verhandlungen.

Kann ein Urteil aus einem solchen Prozess angefochten werden?

Ja – hierfür gibt es verschiedene Wege innerhalb des Systems sogenannter Rechtsmittelinstanzen.

An wen wendet man sich für ein solches Verfahren?

Zuständig ist jeweils das sachlich sowie örtlich passende Fachgericht abhängig vom Gegenstand des Streits (zum Beispiel Amtsgericht für zivilrechtliche Alltagsfälle).

Dauert jedes solche Gerichtsverfahren gleich lang?

Länge variiert stark je nach Komplexität des Falls sowie Auslastung des zuständigen Gerichts.

Sind Kosten mit dem Gang zur streitigen Gerichtbarkeit verbunden?

Sowohl Gebühren als auch mögliche weitere Kosten entstehen regelmäßig im Rahmen solcher Prozesse; deren Höhe hängt vom Einzelfall ab.