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Strafvollzug

Begriff und Bedeutung des Strafvollzugs

Der Begriff „Strafvollzug“ bezeichnet die Durchführung und Organisation der vom Gericht verhängten Freiheitsstrafe. Ziel des Strafvollzugs ist es, die rechtskräftig ausgesprochene Strafe umzusetzen, den Verurteilten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Der Strafvollzug ist ein zentrales Element im System der staatlichen Sanktionen.

Ziele des Strafvollzugs

Der Strafvollzug verfolgt mehrere Ziele: Zum einen soll er sicherstellen, dass eine gerichtlich angeordnete Strafe tatsächlich vollzogen wird. Zum anderen dient er dazu, den Gefangenen zu resozialisieren – also darauf vorzubereiten, nach der Haftzeit wieder ein straffreies Leben in der Gesellschaft führen zu können. Ein weiteres Ziel ist der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten während des Vollzugs.

Resozialisierung als Leitgedanke

Im Mittelpunkt steht heute häufig das Prinzip der Resozialisierung. Das bedeutet, dass Maßnahmen im Vollzug darauf ausgerichtet sind, soziale Kompetenzen zu fördern und Rückfallrisiken zu verringern. Dazu gehören Bildungsangebote, Arbeitstherapien sowie psychologische Betreuung.

Sicherungsaspekt

Neben dem Resozialisierungsziel spielt auch die Sicherung eine wichtige Rolle: Während des Aufenthalts in einer Justizvollzugsanstalt soll verhindert werden, dass weitere Straftaten begangen werden oder Gefangene fliehen können.

Arten von Freiheitsentzug im Rahmen des Strafvollzugs

Im deutschen Rechtssystem gibt es verschiedene Formen von Freiheitsentziehung:

  • Freiheitsstrafe: Die klassische Form ist die zeitlich befristete oder lebenslange Inhaftierung.
  • Sicherungsverwahrung: Diese Maßnahme kann nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe angeordnet werden und dient dem Schutz vor besonders gefährlichen Personen.
  • Ersatzfreiheitsstrafe: Wird verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird.
  • Jugendstrafen: Für Heranwachsende gelten besondere Regelungen mit eigenen Einrichtungen.

Ablauf und Organisation des Strafvollzugs

Zuständige Behörden und Einrichtungen

Für den Vollzug sind spezielle Anstalten zuständig – meist Justizvollzugsanstalten (JVA). Sie unterstehen den jeweiligen Landesjustizverwaltungen. Es gibt unterschiedliche Anstalten für Männer und Frauen sowie für Jugendliche.

Ablauf eines typischen Vollzugsverfahrens

Anfangs erfolgt eine Aufnahmeuntersuchung zur Feststellung gesundheitlicher oder sozialer Besonderheiten. Danach wird entschieden, wie die Unterbringung erfolgt (zum Beispiel Einzel- oder Gemeinschaftszelle) sowie welche Angebote genutzt werden können (Arbeitspflicht, Schulbildung etc.). Während der Haftzeit finden regelmäßige Überprüfungen statt; bei guter Führung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine frühere Entlassung möglich sein.

Tagesablauf im Vollzug

Der Alltag in einer Justizvollzugsanstalt folgt festen Regeln: Es gibt geregelte Zeiten für Aufstehen, Mahlzeiten sowie Arbeits- oder Freizeitangebote. Die Teilnahme an Arbeit oder Ausbildung ist verpflichtend vorgesehen.

Kontakte zur Außenwelt

Gefangene haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt zur Außenwelt durch Besuche von Angehörigen sowie Briefverkehr; diese Kontakte können jedoch eingeschränkt überwacht werden.

Bedingungen während des Aufenthalts im Strafvollzug

Leben in Haft

Das Leben innerhalb einer Justizvollzugsanstalt unterscheidet sich deutlich vom Alltag außerhalb: Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt; viele Handlungen bedürfen Genehmigungen durch das Personal.
Die Unterbringung erfolgt meist in Zellen mit Grundausstattung wie Bett,
Schrank,
Tisch
und Waschgelegenheit.
Je nach Einrichtung stehen Freizeitmöglichkeiten wie Sportplätze,
Bibliotheken
oder Werkstätten zur Verfügung.
Es besteht zudem Zugang zu medizinischer Versorgung
und seelsorgerischer Betreuung.
Arbeitsmöglichkeiten dienen sowohl dem Zeitvertreib als auch dem Erwerb beruflicher Fähigkeiten.

Besondere Regelungen gelten für schwangere Frauen,
Mütter mit Kleinkindern
oder Menschen mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen.

Disziplinarmaßnahmen kommen zum Einsatz,
wenn gegen Vorschriften verstoßen wird;
diese reichen von Verwarnungen bis hin zum Entzug bestimmter Vergünstigungen.

Einrichtungen sind verpflichtet,
die Menschenwürde aller Insassen jederzeit zu achten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Strafvollzug (FAQ)

Was versteht man unter dem Begriff „Strafvollzug“?

Der Begriff bezeichnet alle Maßnahmen rund um die Durchführung einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe – insbesondere deren Organisation innerhalb spezieller Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten.

Darf jeder Häftling Besuch empfangen?

Grundsätzlich besteht das Recht auf Besuchskontakte; diese können jedoch aus Sicherheitsgründen beschränkt oder überwacht werden.

Können Häftlinge während ihrer Haft arbeiten?

In vielen Fällen besteht sogar Arbeitspflicht; angebotene Tätigkeiten dienen sowohl Beschäftigung als auch Qualifizierung für das spätere Leben außerhalb der Anstalt.

Müssen alle Verurteilten ihre gesamte Strafe absitzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine frühzeitige Entlassung erfolgen – etwa bei guter Führung nach Ablauf eines Teils der Strafe („vorzeitige Entlassung“).

Darf Postverkehr zwischen Häftlingen und Außenstehenden kontrolliert werden?

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Ja , Briefe dürfen aus Gründen von Sicherheit , Ordnung oder Prävention kontrolliert bzw . zurückgehalten werden . Ausnahmen bestehen beispielsweise beim Schriftwechsel mit bestimmten Stellen .

< h > Welche Rechte haben Gefangene während ihrer Haft ?< / h >
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Auch während ihres Aufenthalts behalten Insassen grundlegende Rechte , darunter Zugang zu medizinischer Versorgung , rechtliches Gehör , Beschwerdemöglichkeiten sowie Wahrnehmung religiöser Bedürfnisse . Einschränkungen dieser Rechte müssen stets begründet sein .
<< / p >

<< h > Was passiert bei Verstößen gegen Regeln innerhalb einer JVA ?< / h >
<< p >
Bei Regelverstößen drohen Disziplinarmaßnahmen ; hierzu zählen Verwarnungen ,
Einschränkung bestimmter Vergünstigungen bis hin zur Einzelunterbringung . Solche Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein .
<< / p >

<< h > Gibt es besondere Regelungen für Jugendliche ?< / h >
<< p >
Ja ,
Jugendliche verbüßen ihre Strafen grundsätzlich getrennt von Erwachsenen ;
zudem gelten eigene Vorschriften hinsichtlich Erziehung ,
Förderung
und Betreuung .
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