Legal Lexikon

Straftat


Definition des Begriffs Straftat

Eine Straftat bezeichnet eine Handlung, die nach dem geltenden Recht mit einer Strafe bedroht ist. In Deutschland und vielen anderen Rechtssystemen liegt eine Straftat vor, wenn eine Person vorsätzlich oder in bestimmten Fällen fahrlässig gegen ein Gesetz verstößt, das mit einer Strafe bewehrt ist. Die zentrale Aufgabe des Strafrechts ist es, solche Handlungen zu sanktionieren, die das Zusammenleben in einer Gesellschaft erheblich beeinträchtigen oder bedrohen.

Laienverständliche Definition von Straftat

Unter einer Straftat versteht man allgemein eine Handlung, die vom Gesetz verboten und mit einer Sanktion – wie Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – bedroht ist. Beispiele dafür sind Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung.

Allgemeiner Kontext und Relevanz

Straftaten nehmen eine zentrale Stellung im gesellschaftlichen Zusammenleben ein, da sie wesentliche Werte und Rechtsgüter wie Leben, Eigentum, Freiheit und öffentliche Sicherheit schützen helfen. Die Regelung und Ahndung von Straftaten sollen verhindern, dass Einzelne oder Gruppen die gesellschaftlichen Regeln missachten. Die Beschäftigung mit Straftaten ist nicht nur für staatliche Institutionen wie Polizei und Gerichte relevant, sondern berührt nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, von der Erziehung und Schule über Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu Medien und Politik.

Rechtliche Definition und Merkmale

Nach § 12 Abs. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat eine rechtswidrige und schuldhafte Tat, die mit Strafe bedroht ist. Das bedeutet, dass neben der tatsächlich begangenen Handlung folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:

  • Tatbestandsmäßigkeit: Die Handlung muss einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllen.
  • Rechtswidrigkeit: Es darf kein Rechtfertigungsgrund vorliegen (etwa Notwehr).
  • Schuld: Der Täter muss schuldfähig sein und die Tat persönlich vorwerfbar begangen haben.

Grundlegende Elemente einer Straftat

Eine Straftat setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:

  1. Handlung: Verhalten einer Person (Tun oder Unterlassen).
  2. Tatbestand: Erfüllung eines im Gesetz beschriebenen Straftatbestandes.
  3. Rechtswidrigkeit: Die Handlung ist nicht durch Notwehr, Notstand o.Ä. gerechtfertigt.
  4. Schuld: Der Täter handelt verantwortlich und kann für sein Verhalten bestraft werden.

Typische Kontexte der Anwendung

A. Recht und Justiz

Der Begriff Straftat kommt im rechtsstaatlichen Kontext am häufigsten zum Tragen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte befassen sich mit der Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten. Strafverfahren werden eingeleitet, um Sachverhalte aufzuklären und Täter zu bestrafen oder zu rehabilitieren.

B. Wirtschaft und Unternehmen

Auch in der Wirtschaft sind Straftaten von Relevanz, beispielsweise bei Wirtschafts- und Vermögensdelikten wie Betrug, Untreue, Korruption oder Insolvenzverschleppung. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um strafbare Handlungen wie Diebstahl, Veruntreuung oder Wettbewerbsverstöße zu verhindern und aufzuklären.

C. Alltag und Gesellschaft

Im täglichen Leben sind Straftaten ein Thema bei der Sicherheit im öffentlichen Raum (z.B. Diebstahl, Körperverletzung), im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht) oder im häuslichen Umfeld (z.B. häusliche Gewalt). Die Sensibilisierung gegenüber bestimmten Straftaten, wie Cyberkriminalität oder Stalking, nimmt kontinuierlich zu.

D. Verwaltung und Behörden

Auch im Verwaltungsbereich werden Straftaten relevant, zum Beispiel im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Korruption oder Bestechung. Behörden sind verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden und mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

A. Strafgesetzbuch (StGB)

Das zentrale Gesetz zur Regelung von Straftaten in Deutschland ist das Strafgesetzbuch (StGB). Wesentliche Vorschriften hierzu sind:

  • § 1 StGB – Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege)
  • § 12 StGB – Verbrechen und Vergehen
  • §§ 13 ff. StGB – Tatbestand, Täter, Teilnehmer
  • § 211 StGB – Mord
  • § 212 StGB – Totschlag
  • § 242 StGB – Diebstahl
  • § 263 StGB – Betrug

B. Nebengesetze

Neben dem StGB enthalten zahlreiche weitere Gesetze Straftatbestände, beispielsweise:

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Wirtschaftsstrafgesetzbuch (WiStG)
  • Waffengesetz (WaffG)

C. Institutionen

Zu den Institutionen, die mit Straftaten befasst sind, zählen insbesondere:

  • Polizei (Ermittlung und Prävention)
  • Staatsanwaltschaft (Verfolgung von Straftaten)
  • Gerichte (Feststellung von Schuld und Strafe)
  • Justizvollzugsanstalten (Vollzug von Strafen)

Besonderheiten und Problemstellungen im Zusammenhang mit Straftaten

A. Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit

Nicht jede rechtswidrige Handlung stellt eine Straftat dar. Eine wichtige Unterscheidung besteht zur Ordnungswidrigkeit, die zwar verboten, aber mit einer geringeren Sanktion (z. B. Bußgeld) bedroht ist und nicht im Strafregister erfasst wird. Die zentrale Vorschrift hierzu ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

B. Versuch und Vollendung

Das Strafrecht regelt, inwieweit bereits der Versuch einer Straftat strafbar ist (vgl. § 22 StGB). Einige Delikte sind bereits im Versuchsstadium strafbar, andere erst bei Vollendung.

C. Schuldunfähigkeit

Nicht alle Personen können wegen einer Straftat bestraft werden. Kinder unter 14 Jahren (§ 19 StGB), geistig Erkrankte oder nicht schuldfähige Personen gelten als schuldunfähig und können nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

D. Strafmilderung und Strafzumessung

Die Höhe der Strafe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Maß der Schuld. Strafmildernde oder erschwerende Umstände werden im Einzelfall geprüft.

E. Verjährung

Straftaten verjähren grundsätzlich nach bestimmten Fristen (§§ 78 ff. StGB), nach deren Ablauf keine Strafverfolgung mehr möglich ist – Ausnahmen bestehen für besonders schwere Straftaten wie Mord.

F. Tatbeteiligung

Das Strafrecht unterscheidet zwischen Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe. Auch Personen, die eine Straftat nicht selbst begehen, können strafrechtlich belangt werden, wenn sie dazu beitragen.

Beispiele für Straftaten

Zu den häufigsten Straftaten in Deutschland zählen unter anderem:

  • Diebstahl
  • Betrug
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung
  • Falschbeurkundung
  • Steuerhinterziehung
  • Urkundenfälschung

Relevanz des Begriffs für verschiedene Personengruppen

Die Kenntnis über den Begriff Straftat ist für zahlreiche Personengruppen von Bedeutung:

  • Privatpersonen: Im Alltag zur Orientierung, was erlaubt ist und welche Handlungen zu vermeiden sind.
  • Mitarbeitende in Unternehmen: Zum Schutz vor wirtschaftskriminellen Handlungen und im Rahmen von Compliance.
  • Lehrkräfte und Pädagoginnen bzw. Pädagogen: Zur Aufklärung und Prävention bei Jugendlichen.
  • Mitarbeitende in Verwaltung und Behörden: Im Umgang mit Verdachtsmomenten oder der Korruptionsprävention.

Zusammenfassung

Der Begriff Straftat umfasst rechtswidrige, schuldhafte Handlungen, die mit Strafe bedroht sind und im Strafgesetzbuch sowie anderen Gesetzen definiert werden. Sie stellen einen Verstoß gegen zentrale gesellschaftliche und rechtliche Normen dar und sind Grundpfeiler des materiellen Strafrechts. Straftaten berühren nahezu alle Lebensbereiche und sind daher für die Allgemeinheit und zahlreiche Berufsgruppen von zentraler Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen bilden das Fundament für die Verfolgung, Aufklärung und Ahndung solcher Handlungen. Die Unterscheidung von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten, die Frage der Schuld und die Rolle der jeweiligen Institutionen sind ständige Begleiter im Umgang mit dem Themenkomplex Straftat.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Straftat?

Eine Straftat ist eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder in anderen strafrechtlichen Gesetzen mit einer Strafe bedroht ist. Sie setzt voraus, dass der Täter die Handlung vorsätzlich oder – in bestimmten Fällen – fahrlässig begeht. Neben dem Tatbestand, der im Gesetz genau umschrieben ist, müssen auch Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Fehlt beispielsweise ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Notstand, ist die Tat rechtswidrig. Zudem muss der Täter schuldfähig sein, das heißt, er muss die Tat verstehen und das Unrecht einsehen können. Zu den bekanntesten Beispielen für Straftaten zählen Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Straftat unterscheidet sich von Ordnungswidrigkeiten, die weniger schwerwiegend und lediglich mit Bußgeldern belegt sind.

Welche Arten von Straftaten gibt es?

Die deutsche Rechtsordnung unterteilt Straftaten zunächst nach ihrer Schwere in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind rechtswidrige Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind, wie etwa Raub oder Mord. Vergehen sind weniger schwere Delikte, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert werden, beispielsweise Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Weiterhin unterscheiden sich Straftaten nach ihrem Gegenstand, etwa in Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Betrug), Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzung, Raub), Sexualdelikte und Delikte gegen die öffentliche Ordnung. Außerdem gibt es spezialgesetzliche Straftatbestände, zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder im Waffengesetz (WaffG).

Was passiert, wenn man einer Straftat verdächtigt wird?

Wird jemand einer Straftat verdächtigt, kann die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten. Zunächst wird geprüft, ob ein sogenannter Anfangsverdacht besteht. Bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts findet eine umfassende Beweisaufnahme statt, dazu gehören Vernehmungen, Hausdurchsuchungen oder Sicherstellung von Gegenständen. Während des Ermittlungsverfahrens erhält der Beschuldigte die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern oder einen Anwalt hinzuzuziehen. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Kommt es zur Anklage, bestimmt ein Gericht das weitere Vorgehen und entscheidet im Rahmen einer Hauptverhandlung über Schuld oder Unschuld sowie über das Strafmaß.

Wie verläuft ein Strafverfahren?

Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte: Zunächst findet das Ermittlungsverfahren statt, das durch Polizei oder Staatsanwaltschaft geleitet wird. Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Gegebenenfalls erhebt sie diese beim zuständigen Gericht. Im Hauptverfahren wird dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern, während Zeugen und Gutachter angehört sowie Beweise geprüft werden. Am Ende steht das Urteil durch das Gericht, das freisprechend oder verurteilend sein kann. Nach dem erstinstanzlichen Urteil steht den Parteien das Recht auf Berufung oder Revision zu.

Welche Strafen kann ein Gericht verhängen?

Das Gericht kann – je nach Schwere und Art der Straftat – unterschiedliche Strafen verhängen. Die häufigsten Strafen sind Geldstrafen, die auf Tagessatzbasis berechnet werden, oder Freiheitsstrafen, die entweder zur Bewährung ausgesetzt oder in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden. Bei besonders schweren Delikten kommen auch lebenslange Freiheitsstrafen in Betracht. Nebenstrafen, wie das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis, sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung, beispielsweise die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder die Sicherungsverwahrung, sind ebenfalls möglich. Das Strafmaß richtet sich nach dem Gesetz, aber auch nach der Schuld und den persönlichen Verhältnissen des Täters.

Was ist der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit?

Eine Straftat ist eine schwerwiegende Rechtsverletzung, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist und einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis nach sich ziehen kann. Ordnungswidrigkeiten hingegen sind weniger schwere Verstöße gegen rechtliche Vorschriften, für die das Gesetz lediglich Bußgelder oder ähnliche Sanktionen (z.B. Verwarnungen) vorsieht. Beispiele hierfür sind geringfügige Verkehrsverstöße wie das Überfahren einer roten Ampel, die nicht zu einer Gefährdung führen, oder das Wegwerfen von Müll an öffentlichen Plätzen. Die Konsequenzen einer Straftat sind erheblich schwerwiegender als die einer Ordnungswidrigkeit.

Wie lange bleibt eine Straftat im Führungszeugnis?

Die Dauer des Eintrags einer Straftat im Führungszeugnis hängt vom jeweiligen Strafmaß und der Art der Verurteilung ab. In der Regel werden Verurteilungen zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten nach drei Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht, soweit in dieser Zeit keine weitere Verurteilung hinzukommt. Schwere Straftaten und längere Freiheitsstrafen können bis zu zehn Jahre oder sogar lebenslang eingetragen bleiben. Maßgebend sind die tilgungsrelevanten Fristen gemäß Bundeszentralregistergesetz (BZRG), die individuell sehr unterschiedlich ausfallen können. In Einzelfällen, etwa bei jugendlichen Straftätern, gelten besondere Regeln.