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Strafsenat


Begriff und Funktion des Strafsenats

Der Begriff „Strafsenat“ bezeichnet ein Spruchgremium innerhalb eines Gerichts, das zur Entscheidung in Strafsachen berufen ist. Strafsenate finden sich sowohl am Bundesgerichtshof (BGH) als auch an den Oberlandesgerichten (OLG) in Deutschland. Ihre Zusammensetzung, Zuständigkeit sowie Aufgaben und Arbeitsweise sind in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), festgelegt. Die rechtsstaatliche Bedeutung der Strafsenate liegt in der Sicherstellung einer rechtsmittelförmigen, sachgerechten und unabhängigen Entscheidung über strafrechtliche Angelegenheiten in den jeweiligen Instanzen.


Rechtsgrundlagen und gesetzliche Verankerung

Strafsenate am Bundesgerichtshof (BGH)

Am Bundesgerichtshof sind mehrere Strafsenate eingerichtet, um über Revisionen und Rechtsbeschwerden in Strafsachen zu entscheiden. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der StPO.

Zusammensetzung

Ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs besteht aus fünf Mitgliedern: einem Vorsitzenden und vier Beisitzern, von denen in der Regel drei Berufsrichter und zwei Laienrichter (Schöffen) sind. Im Regelfall sind alle Mitglieder Berufsrichter, wobei die genaue Zahl und Zusammensetzung durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts bestimmt wird.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der jeweiligen Strafsenate ist durch den Geschäftsverteilungsplan geregelt, welcher die Bundesländer sowie bestimmte Deliktsbereiche jeweils einem Senat zuordnet. Die Strafsenate des BGH entscheiden insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Oberlandesgerichte sowie der Landgerichte in besonders schweren Fällen.

Verfahrensordnung

Die Arbeitsweise der Strafsenate ist durch die StPO bestimmt, insbesondere die Vorschriften zur Revision (§§ 333 ff. StPO) und zur Beschwerde (§§ 304 ff. StPO). Der Senat prüft ausschließlich die rechtlichen Aspekte der angefochtenen Entscheidung (sog. Rechtsmittelinstanz).


Strafsenate an den Oberlandesgerichten (OLG)

Oberlandesgerichte verfügen in Strafsachen ebenfalls über Strafsenate. Ihre rechtliche Basis findet sich in den §§ 119 ff. GVG.

Aufgaben

Die Strafsenate der Oberlandesgerichte entscheiden überwiegend in der Rechtmittelinstanz über Beschwerden (z.B. Haft- oder Beschlagnahmebeschwerden) und Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte, sofern diese im ersten Rechtszug entschieden haben. Eine herausgehobene Bedeutung kommt den Strafsenaten der Oberlandesgerichte auch bei Staatsschutzsachen zu (§ 120 GVG).

Besetzung

Die Besetzung orientiert sich nach § 122 GVG. Ein Strafsenat am Oberlandesgericht besteht regelmäßig aus drei bis fünf Mitgliedern, wobei es sich zumeist um Berufsrichter handelt.


Unterschied zu anderen Spruchkörpern

Zivilsenate

Im Unterschied zu Strafsenaten bestehen an den Gerichten auch Zivilsenate, die für Zivil-und Familiensachen zuständig sind. Während die Zivilsenate vorrangig privatrechtliche Streitigkeiten bearbeiten, liegt der Tätigkeitsbereich der Strafsenate im Bereich des öffentlichen Strafrechts.


Arbeitsweise und Entscheidungsfindung

Verfahrensführung

Die Strafsenate arbeiten nach den Vorgaben der StPO sowie der jeweiligen Geschäftsordnung ihres Gerichts. Hauptaufgabe ist die Überprüfung und Entscheidung von Rechtsmitteln gegen erstinstanzliche Urteile.

Beratung und Abstimmung

Nach Beratung wird ein Urteil aufgrund des Mehrheitsprinzips gefällt (§ 197 GVG). Die Entscheidungsfindung der Strafsenate erfolgt nicht-öffentlich, die Urteilsbegründung wird schriftlich abgefasst und den Prozessbeteiligten zugestellt.


Bedeutung im deutschen Rechtssystem

Strafsenate stellen ein zentrales Element der rechtsstaatlichen Kontrolle über strafgerichtliche Entscheidungen dar. Durch die Überprüfung und Korrektur von Urteilen sichern sie die Einheitlichkeit und Fortbildung der Rechtsprechung sowie den Schutz vor Fehlurteilen. Insbesondere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen haben grundlegende Bedeutung für die Auslegung und Weiterentwicklung des deutschen Strafrechts.


Literatur und weiterführende Informationen


Zusammenfassung:
Der Strafsenat ist ein richterlicher Spruchkörper bei Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichten, der für die Entscheidung über Rechtsmittel in Strafsachen zuständig ist. Zusammenstellung, Zuständigkeit und Verfahren sind im GVG und der StPO geregelt. Die Strafsenate sorgen für die rechtsstaatliche Kontrolle und Vereinheitlichung der Strafrechtsprechung in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben werden von einem Strafsenat übernommen?

Der Strafsenat ist innerhalb der Gerichtsbarkeit ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Entscheidungsorgan, das insbesondere für die Beurteilung und Entscheidung von Rechtsmitteln in Strafsachen, wie Berufungen und Revisionen, zuständig ist. Die Aufgaben eines Strafsenats umfassen vor allem die Überprüfung erstinstanzlicher Urteile und Beschlüsse auf Rechtsfehler, die eigenständige Entscheidung in Staatsschutzsachen, den Erlass von Haft- oder Unterbringungsanordnungen und in besonderen Fällen auch disziplinarrechtliche Verfahren gegen Justizangehörige. Darüber hinaus ist der Strafsenat verantwortlich für die Entscheidung über Beschwerden gegen Maßnahmen der Justiz, wie zum Beispiel Untersuchungshaft oder Sicherstellungen, sowie über Anträge im Rahmen der Strafvollstreckung. Die Senate stellen so einen wesentlichen Bestandteil der rechtsförmigen Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen im Bereich des Strafrechts dar und tragen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei.

Wer ist Mitglied eines Strafsenats und wie wird dessen Zusammensetzung geregelt?

Die Besetzung eines Strafsenats richtet sich im Regelfall nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und weiterer verfahrensrechtlicher Normen, beispielsweise der Strafprozessordnung (StPO). Ein Strafsenat besteht typischerweise aus drei oder fünf Berufsrichtern, wobei ein Mitglied den Vorsitz führt. Die genaue Anzahl der Mitglieder variiert je nach Instanz und Art des zu entscheidenden Falls. Die ordentliche Zusammensetzung und Geschäftsverteilung des Senats wird zu Beginn eines Gerichtsjahres im Geschäftsverteilungsplan festgelegt, um Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit zu gewährleisten. Laienrichter nehmen im Strafsenat der höheren Instanzen üblicherweise nicht teil; deren Einsatz ist vorrangig auf die erste Instanz beschränkt.

In welchen Gerichten existieren Strafsenate und wie unterscheiden sich deren Zuständigkeiten?

Strafsenate bestehen im deutschen Recht insbesondere bei den Oberlandesgerichten (OLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH). Während die Strafsenate der Oberlandesgerichte zum Beispiel über Revisionen und Beschwerden gegen Urteile der Landgerichte sowie über bestimmte Staatsschutzsachen entscheiden, ist der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Strafgericht für die Revisionen gegen Urteile der Oberlandesgerichte und einiger Landgerichte zuständig. Die Zuständigkeit eines Strafsenats ergibt sich daher aus der jeweiligen Verfahrensart, der Rechtsmittelfähigkeit und der Gerichtshierarchie. Auch werden vielfach Spezialzuständigkeiten gebildet, etwa für bestimmte Straftatbestände wie etwa politische Strafsachen oder herausgehobene Wirtschaftskriminalität.

Welche Entscheidungsformen kann ein Strafsenat treffen?

Ein Strafsenat ist ermächtigt, verschiedene Entscheidungen innerhalb des strafrechtlichen Instanzenzugs zu treffen. Dazu gehören Urteile über Revisionen, Beschwerden oder Berufungen, aber auch Zwischenentscheidungen wie Einstellungs- oder Aussetzungsbeschlüsse. Die Entscheidungen können entweder ohne mündliche Verhandlung im sogenannten Beschlussverfahren oder nach mündlicher Hauptverhandlung als Urteil ergehen. In bestimmten Fällen kommt dem Senat zudem die Kompetenz zu, Grundsatzentscheidungen mit überregionaler Bindungswirkung zu fällen, insbesondere beim Bundesgerichtshof. Die Entscheidungsform richtet sich nach der Art des Rechtsmittels und der verfahrensrechtlichen Vorgaben der StPO.

Wie werden die Entscheidungen eines Strafsenats begründet und welche Rechtskraft besitzen sie?

Die Entscheidungen eines Strafsenats sind stets schriftlich zu begründen. Die Begründung muss die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen enthalten, auf denen die Entscheidung beruht. Im Falle von Revisions- oder Beschwerdeentscheidungen werden insbesondere die gerügten Verfahrens- und Rechtsfehler systematisch geprüft und bewertet. Entscheidungen eines Strafsenats entfalten grundsätzliche Bindungswirkung für die beteiligten Parteien sowie, im Falle höchstrichterlicher Urteile, oft auch Leitfunktion für nachgelagerte Gerichte. Rechtkräftige Entscheidungen können nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen, etwa im Rahmen von Wiederaufnahmeverfahren, nochmals überprüft werden.

Welche Rechtsmittel stehen gegen Entscheidungen eines Strafsenats zur Verfügung?

Gegen Entscheidungen eines Strafsenats können, abhängig von der Instanz und der Art der Entscheidung, verschiedene Rechtsmittel eingelegt werden. Bei Entscheidungen der Oberlandesgerichte besteht oftmals die Möglichkeit, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen, sofern bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Beschwerdewerts oder der Rechtsfrage vorliegen. Beschlüsse können gegebenenfalls mit der sogenannten Rechtsbeschwerde oder einer weiteren Beschwerde angegriffen werden. Bei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist das Rechtsmittel regelmäßig durch dessen Stellung als höchstrichterliche Instanz ausgeschlossen; in Ausnahmefällen kann jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht kommen, wenn durch die Entscheidung Grundrechte verletzt worden sein sollten.